Obergericht rügt Innenministerium
Richter bezeichnet Umgang mit Ausländern als „schändlich, peinlich und verantwortungslos“
Von Marc Springer, Windhoek
In der nun nachgereichten Begründung für zwei bereits zuvor entschiedene Klagen gegen das Innenministerium kombiniert Richter Shafimana Ueitele die Fälle des Südafrikaners Coenraad Prollius und der deutschen Staatsbürger Ralph und Susanne Holtmann, weil diese ähnlich gelagert sind. Dabei stellt er einleitend fest, dass die Antragsteller in beiden Verfahren nachweislich länger als zwei Jahre legal in Namibia sesshaft waren und dauerhaft hier verweilen wollen.
Der Wunsch, Namibia zu seiner Wahlheimat zu machen, sei ein rein subjektiver und garantiere an sich kein Recht auf Daueraufenthalt. Bei eingehender Prüfung sei jedoch offensichtlich, dass sich das Ehepaar Holtmann seit 2007 auf Grundlage einer kontinuierlich verlängerten Arbeitserlaubnis legal in Namibia aufgehalten und seither nicht nur drei Immobilien und zwei Firmen erworben, sondern auch über 10 Millionen N$ investiert und zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen habe.
Ferner sei offenkundig, dass sie in Deutschland ihren Haushalt aufgelöst und kleine Absicht hätten, in die Heimat zurückzukehren. Darüber hinaus gehe aus den Akten eindeutig hervor, dass die letzte Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnis am 15. Februar 2015 erloschen sei, sie daraufhin beide eine ständige Aufenthaltsgenehmigung beantragt und anschließend sieben Mal über den Status dieser Bewerbung nachgefragt hätten, ohne eine Antwort zu erhalten.
Deshalb hätten sie auch nicht wissen können, dass ihr Antrag auf Daueraufenthalt am 20. September 2017 vom Innenministerium abgelehnt und ihnen eine Frist von sieben Tagen gegeben worden sei, das Land zu verlassen. Unabhängig davon seien sie bereits am 7. September und damit deutlich vor der Ablehnung ihres Antrags auf Daueraufenthalt verhaftet und nach eigener Aussage dazu gedrängt worden, sich auf Anklage des illegalen Aufenthalts in Namibia schuldig zu bekennen und auszureisen.
Dieser Umstand veranlasste Ueitele zu dem Vorwurf, das Versprechen von Transparenz, Effizienz und Ethik auf Seiten des Innenministeriums sei „reines Lippenbekenntnis“. „Das Versäumnis des Ministeriums, auf die Anträge der Holtmanns zu reagieren, oder wenigstens den Erhalt ihrer schriftlichen Nachfragen zu bestätigen und sie dann ihrer Freiheit zu berauben, ist schändlich“, heißt es in seiner Urteilsbegründung und weiter: „Dieses unverantwortliche Verhalten grenzt an Inkompetenz, und Pflichtverweigerung. Die Art und Weise, wie die Holtmanns behandelt wurden, kann bestenfalls dazu dienen, uns in Verlegenheit zu bringen und zu blamieren.“
Demnach kommt Ueitele zu dem Ergebnis, dass die Holtmanns Anspruch auf dauerhaftes Bleiberecht in Namibia haben und sowohl die Ablehnung ihres Antrags auf ständige Aufenthaltsgenehmigung, als auch ihr Ausweisungsbescheid null und nichtig war. Dasselbe gelte im Falle von Prollius, der ebenfalls ein Bleiberecht in Namibia habe, dessen Antrag auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis nicht hätte verweigert werden dürfen und dessen Deportationsbescheid null und nichtig sei.
Prollius lebt seit acht Jahren in Namibia und hat hier einen Friseursalon gegründet, der 12 Angestellte beschäftigt. Wie auch die Holtmanns hat er sämtliche Verbindungen in seine Heimat abgebrochen, seinen Haushalt dort aufgelöst und sich in Windhoek nicht nur eine Immobilie gekauft, sondern hier auch eine Firma gegründet.
In der nun nachgereichten Begründung für zwei bereits zuvor entschiedene Klagen gegen das Innenministerium kombiniert Richter Shafimana Ueitele die Fälle des Südafrikaners Coenraad Prollius und der deutschen Staatsbürger Ralph und Susanne Holtmann, weil diese ähnlich gelagert sind. Dabei stellt er einleitend fest, dass die Antragsteller in beiden Verfahren nachweislich länger als zwei Jahre legal in Namibia sesshaft waren und dauerhaft hier verweilen wollen.
Der Wunsch, Namibia zu seiner Wahlheimat zu machen, sei ein rein subjektiver und garantiere an sich kein Recht auf Daueraufenthalt. Bei eingehender Prüfung sei jedoch offensichtlich, dass sich das Ehepaar Holtmann seit 2007 auf Grundlage einer kontinuierlich verlängerten Arbeitserlaubnis legal in Namibia aufgehalten und seither nicht nur drei Immobilien und zwei Firmen erworben, sondern auch über 10 Millionen N$ investiert und zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen habe.
Ferner sei offenkundig, dass sie in Deutschland ihren Haushalt aufgelöst und kleine Absicht hätten, in die Heimat zurückzukehren. Darüber hinaus gehe aus den Akten eindeutig hervor, dass die letzte Verlängerung ihrer Arbeitserlaubnis am 15. Februar 2015 erloschen sei, sie daraufhin beide eine ständige Aufenthaltsgenehmigung beantragt und anschließend sieben Mal über den Status dieser Bewerbung nachgefragt hätten, ohne eine Antwort zu erhalten.
Deshalb hätten sie auch nicht wissen können, dass ihr Antrag auf Daueraufenthalt am 20. September 2017 vom Innenministerium abgelehnt und ihnen eine Frist von sieben Tagen gegeben worden sei, das Land zu verlassen. Unabhängig davon seien sie bereits am 7. September und damit deutlich vor der Ablehnung ihres Antrags auf Daueraufenthalt verhaftet und nach eigener Aussage dazu gedrängt worden, sich auf Anklage des illegalen Aufenthalts in Namibia schuldig zu bekennen und auszureisen.
Dieser Umstand veranlasste Ueitele zu dem Vorwurf, das Versprechen von Transparenz, Effizienz und Ethik auf Seiten des Innenministeriums sei „reines Lippenbekenntnis“. „Das Versäumnis des Ministeriums, auf die Anträge der Holtmanns zu reagieren, oder wenigstens den Erhalt ihrer schriftlichen Nachfragen zu bestätigen und sie dann ihrer Freiheit zu berauben, ist schändlich“, heißt es in seiner Urteilsbegründung und weiter: „Dieses unverantwortliche Verhalten grenzt an Inkompetenz, und Pflichtverweigerung. Die Art und Weise, wie die Holtmanns behandelt wurden, kann bestenfalls dazu dienen, uns in Verlegenheit zu bringen und zu blamieren.“
Demnach kommt Ueitele zu dem Ergebnis, dass die Holtmanns Anspruch auf dauerhaftes Bleiberecht in Namibia haben und sowohl die Ablehnung ihres Antrags auf ständige Aufenthaltsgenehmigung, als auch ihr Ausweisungsbescheid null und nichtig war. Dasselbe gelte im Falle von Prollius, der ebenfalls ein Bleiberecht in Namibia habe, dessen Antrag auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis nicht hätte verweigert werden dürfen und dessen Deportationsbescheid null und nichtig sei.
Prollius lebt seit acht Jahren in Namibia und hat hier einen Friseursalon gegründet, der 12 Angestellte beschäftigt. Wie auch die Holtmanns hat er sämtliche Verbindungen in seine Heimat abgebrochen, seinen Haushalt dort aufgelöst und sich in Windhoek nicht nur eine Immobilie gekauft, sondern hier auch eine Firma gegründet.
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Allgemeine Zeitung
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