Obergericht maßregelt NCC
Wettbewerbskommission muss Unterlagen von Puma freigeben
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund einer gestern ergangenen Verfügung von Richter Harald Geier ist eine von Puma als „Razzia“ bezeichnete Durchsuchung, die die NCC zwischen dem 15 und 17 September 2016 bei den Geschäftsräumen von Puma am Eros Flughafen durchgeführt hatte. Bei der Aktion, für die die NCC am 14. September einen Durchsuchungsbeschluss von Richter Hosea Angula erwirkt hatte, wurden nicht nur zahlreiche Unterlagen konfisziert, sondern auch eine Kopie von sämtlichen auf dem Server der Firma vorhandenen Dateien angefertigt.
Anhand der darin enthaltenen Informationen wollte die NCC den von Piloten und Flugzeugeigentümern erhobenen Vorwurf untersuchen, wonach Puma seine marktbeherrschende Position dazu missbrauche, bei den Flughäfen Eros (Windhoek) und Ondangwa überhöhte Preise für Flugzeugbenzin zu berechnen. Demnach wollte die NCC jegliches Material sicherstellen, dass Auskunft über die Preisstruktur der Firma Puma, deren Lieferketten und den Bedarfsumfang seitens seiner Kunden geben könnte und zu dem Finanzabrechnungen und Protokolle von Vorstandssitzungen zählten.
Die NCC hatte den Dursuchungsbeschluss in Abwesenheit von Puma in einer geschlossenen Verhandlung beantragt, weil die Befürchtung bestand, dass die Antragsgegner Unterlagen vernichten oder manipulieren könnten, wenn sie im Vorfeld über die geplante Dursuchung informiert werden würden. Um die Rechte von Puma zu wahren, ordnete der Richter jedoch an, dass sämtliches beschlagnahmtes Material vorerst in Verwahrung genommen werden und Puma durch Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung dessen Auswertung zustimmen müsse.
Obwohl Puma der Durchsuchung zustimmte, weigerte sich die Firma anschließend, auch die Auswertung des dabei konfiszierten Materials gutzuheißen, dass folglich seither in versiegelten Behältnissen unter Verschluss gehalten wird. Als die NCC die Anwälten von Puma am 21. September in Kenntnis setzte, die Behälter öffnen und das darin enthaltene Material sichten zu wollen, reichten die Juristen dagegen mit der Begründung Klage ein, die Unterlagen enthielten vertrauliche Geschäftsgeheimnisse, denen sich die NCC auf rechtswidrige Weise „bemächtigt“ habe.
Dabei hebt Puma hervor, man habe zwar der durch richterlichen Beschluss legitimierten Durchsuchung zugestimmt, nicht aber der Auswertung des dabei beschlagnahmten Materials. Warum dieses konfisziert worden sei, habe Puma erst im Nachhinein erfahren, weil die Firma aus der vorangegangenen Verhandlung vor Richter Angula ausgeschlossen worden sei. Dies bedeute jedoch nicht, dass Puma damit sämtliche Rechte verwirkt habe und sich der NCC widerstandslos fügen müsse.
Dieser Argumentation stimmte Geier mit Hinweis darauf zu, der vollstreckte Dursuchungsbeschluss sei der Auflage unterworfen gewesen, dass Puma der Auswertung des dabei beschlagnahmten Materials zustimme. Ferner kam er zu dem Ergebnis, dass der Beschluss irregulär beantragt worden und die daraus resultierende Verfügung von Angula folglich null und nichtig sei. Puma habe demnach Anspruch auf Rückgabe der konfiszierten Unterlagen, die ihnen binnen zwei Tagen zurückerstattet werden müssten.
Windhoek
Hintergrund einer gestern ergangenen Verfügung von Richter Harald Geier ist eine von Puma als „Razzia“ bezeichnete Durchsuchung, die die NCC zwischen dem 15 und 17 September 2016 bei den Geschäftsräumen von Puma am Eros Flughafen durchgeführt hatte. Bei der Aktion, für die die NCC am 14. September einen Durchsuchungsbeschluss von Richter Hosea Angula erwirkt hatte, wurden nicht nur zahlreiche Unterlagen konfisziert, sondern auch eine Kopie von sämtlichen auf dem Server der Firma vorhandenen Dateien angefertigt.
Anhand der darin enthaltenen Informationen wollte die NCC den von Piloten und Flugzeugeigentümern erhobenen Vorwurf untersuchen, wonach Puma seine marktbeherrschende Position dazu missbrauche, bei den Flughäfen Eros (Windhoek) und Ondangwa überhöhte Preise für Flugzeugbenzin zu berechnen. Demnach wollte die NCC jegliches Material sicherstellen, dass Auskunft über die Preisstruktur der Firma Puma, deren Lieferketten und den Bedarfsumfang seitens seiner Kunden geben könnte und zu dem Finanzabrechnungen und Protokolle von Vorstandssitzungen zählten.
Die NCC hatte den Dursuchungsbeschluss in Abwesenheit von Puma in einer geschlossenen Verhandlung beantragt, weil die Befürchtung bestand, dass die Antragsgegner Unterlagen vernichten oder manipulieren könnten, wenn sie im Vorfeld über die geplante Dursuchung informiert werden würden. Um die Rechte von Puma zu wahren, ordnete der Richter jedoch an, dass sämtliches beschlagnahmtes Material vorerst in Verwahrung genommen werden und Puma durch Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung dessen Auswertung zustimmen müsse.
Obwohl Puma der Durchsuchung zustimmte, weigerte sich die Firma anschließend, auch die Auswertung des dabei konfiszierten Materials gutzuheißen, dass folglich seither in versiegelten Behältnissen unter Verschluss gehalten wird. Als die NCC die Anwälten von Puma am 21. September in Kenntnis setzte, die Behälter öffnen und das darin enthaltene Material sichten zu wollen, reichten die Juristen dagegen mit der Begründung Klage ein, die Unterlagen enthielten vertrauliche Geschäftsgeheimnisse, denen sich die NCC auf rechtswidrige Weise „bemächtigt“ habe.
Dabei hebt Puma hervor, man habe zwar der durch richterlichen Beschluss legitimierten Durchsuchung zugestimmt, nicht aber der Auswertung des dabei beschlagnahmten Materials. Warum dieses konfisziert worden sei, habe Puma erst im Nachhinein erfahren, weil die Firma aus der vorangegangenen Verhandlung vor Richter Angula ausgeschlossen worden sei. Dies bedeute jedoch nicht, dass Puma damit sämtliche Rechte verwirkt habe und sich der NCC widerstandslos fügen müsse.
Dieser Argumentation stimmte Geier mit Hinweis darauf zu, der vollstreckte Dursuchungsbeschluss sei der Auflage unterworfen gewesen, dass Puma der Auswertung des dabei beschlagnahmten Materials zustimme. Ferner kam er zu dem Ergebnis, dass der Beschluss irregulär beantragt worden und die daraus resultierende Verfügung von Angula folglich null und nichtig sei. Puma habe demnach Anspruch auf Rückgabe der konfiszierten Unterlagen, die ihnen binnen zwei Tagen zurückerstattet werden müssten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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