Obergericht beendet Verleumdung von NUST-Rektor Tjivikua
Geschäftsmann muss wahrheitswidrige Diffamierung auf sozialen Netzwerken beenden und Einträge löschen
Windhoek (ms) – Der Rektor der Universität für Wissenschaft und Technik (NUST), Tjama Tjivikua, hat einen bedeutsamen Sieg über einen früheren Geschäftspartner und heutigen Widersacher errungen, der ab sofort keine wahrheitswidrigen Behauptungen über ihn mehr verbreiten darf.
Im Zuge der gestern ergangenen Zwischenverfügung von Richter Harald Geier ist es dem Antragsgegner Tommy Tjaronda untersagt, „diffamierende, unbegründete und unwahre“ Vorwürfe gegen Tjivikua auf sozialen Medien zu veröffentlichen. Ferner wird er durch die richterliche Anordnung verpflichtet, sämtliche auf Facebook, Instagram und Twitter erhobene Vorwürfe gegen Tjivikua umgehend zu löschen. Die Verfügung dient als Übergangsmaßnahme, bis das Hauptverfahren entschieden ist, in dem Tjivikua den Antragsgegner wegen Verleumdung verklagt.
Hintergrund dieser Klage ist eine gescheiterte Vereinbarung, die zu einem Zerwürfnis zwischen den beiden Männern geführt hatte. Im Rahmen dieser 2015 geschlossenen Abmachung hatte Tjaronda dem NUST-Rektor angeboten, ihm potenzielle Geldgeber für ein Immobilienprojekt zu vermitteln, das jener zusammen mit seiner Frau und über seine Firma Waterberg Investments auf einem Grundstück in Khomasdal verwirklichen wollte.
Tjivikua zufolge habe Waterberg Investments dringend Kapital benötigt, weshalb er auf den Vorschlag von Tjaronda eingegangen sei und ihm als Gegenleistung für seine Vermittlung an Investoren der Firma Convic eine Gewinnbeteiligung von acht Millionen N$ in Aussicht gestellt. Nachdem er sich mit Convic über eine Finanzierung des Projekts geeinigt habe, sei die Stadtverwaltung jedoch wieder von der Vereinbarung mit Waterberg Investments zurückgetreten und deshalb auch die Vertreter von Convic abgesprungen.
Tjivikua zufolge habe er daraufhin die Übertragung des Grundstück eingeklagt und selbst acht Millionen N$ in das Bauvorhaben investiert. Obwohl die von Tjaronda vermittelten Vertreter von Convic zu diesem Zeitpunkt längst keine Rolle mehr gespielt hätten, sei dieser im Februar 2017 bei ihm vorstellig geworden und habe seine Kommission von acht Millionen N$ eingefordert.
Obwohl er ihm mehrmals erklärt habe, dass die mit Convic geschlossene Vereinbarung nicht länger Bestand habe, sei Tjaronda „immer aufdringlicher, aggressiver und unverschämter“ geworden, habe ihn ununterbrochen angerufen und ihm beleidigende Textnachrichten geschickt. Ferner habe er Gerüchte über ihn verbreitet, ihn gegenüber Freunden und Bekannten als Lügner und Betrüger dargestellt und Medien mit „frei erfundenen“ Vorwürfen gegen ihn versorgt, von denen einige veröffentlicht worden seien.
Tjaronda argumentiert, seine auf sozialen Medien veröffentlichten Vorwürfe gegen Tjivikua entsprächen der Wahrheit und seien durch sein Recht auf freie Meinungs- und Redefreiheit legitimiert.
Im Zuge der gestern ergangenen Zwischenverfügung von Richter Harald Geier ist es dem Antragsgegner Tommy Tjaronda untersagt, „diffamierende, unbegründete und unwahre“ Vorwürfe gegen Tjivikua auf sozialen Medien zu veröffentlichen. Ferner wird er durch die richterliche Anordnung verpflichtet, sämtliche auf Facebook, Instagram und Twitter erhobene Vorwürfe gegen Tjivikua umgehend zu löschen. Die Verfügung dient als Übergangsmaßnahme, bis das Hauptverfahren entschieden ist, in dem Tjivikua den Antragsgegner wegen Verleumdung verklagt.
Hintergrund dieser Klage ist eine gescheiterte Vereinbarung, die zu einem Zerwürfnis zwischen den beiden Männern geführt hatte. Im Rahmen dieser 2015 geschlossenen Abmachung hatte Tjaronda dem NUST-Rektor angeboten, ihm potenzielle Geldgeber für ein Immobilienprojekt zu vermitteln, das jener zusammen mit seiner Frau und über seine Firma Waterberg Investments auf einem Grundstück in Khomasdal verwirklichen wollte.
Tjivikua zufolge habe Waterberg Investments dringend Kapital benötigt, weshalb er auf den Vorschlag von Tjaronda eingegangen sei und ihm als Gegenleistung für seine Vermittlung an Investoren der Firma Convic eine Gewinnbeteiligung von acht Millionen N$ in Aussicht gestellt. Nachdem er sich mit Convic über eine Finanzierung des Projekts geeinigt habe, sei die Stadtverwaltung jedoch wieder von der Vereinbarung mit Waterberg Investments zurückgetreten und deshalb auch die Vertreter von Convic abgesprungen.
Tjivikua zufolge habe er daraufhin die Übertragung des Grundstück eingeklagt und selbst acht Millionen N$ in das Bauvorhaben investiert. Obwohl die von Tjaronda vermittelten Vertreter von Convic zu diesem Zeitpunkt längst keine Rolle mehr gespielt hätten, sei dieser im Februar 2017 bei ihm vorstellig geworden und habe seine Kommission von acht Millionen N$ eingefordert.
Obwohl er ihm mehrmals erklärt habe, dass die mit Convic geschlossene Vereinbarung nicht länger Bestand habe, sei Tjaronda „immer aufdringlicher, aggressiver und unverschämter“ geworden, habe ihn ununterbrochen angerufen und ihm beleidigende Textnachrichten geschickt. Ferner habe er Gerüchte über ihn verbreitet, ihn gegenüber Freunden und Bekannten als Lügner und Betrüger dargestellt und Medien mit „frei erfundenen“ Vorwürfen gegen ihn versorgt, von denen einige veröffentlicht worden seien.
Tjaronda argumentiert, seine auf sozialen Medien veröffentlichten Vorwürfe gegen Tjivikua entsprächen der Wahrheit und seien durch sein Recht auf freie Meinungs- und Redefreiheit legitimiert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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