NWR klagt gegen Vertragspartner
Staatlicher Rastlagerbetreiber will lukratives Joint Venture mit Sun Karros auflösen
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund ist eine am 11. Juni 2018 geschlossene Vereinbarung, wonach Sun Karros sechs Standorte von NWR übernehmen und dort Gastbetriebe etablieren bzw. führen sollte. Im Zuge der Vereinbarung sollten NWR und Sun Karros von den dabei gemachten Einnahmen gleichermaßen profitieren und nach Ablauf der Vertragsdauer sämtliche Infrastruktur in den Besitz der Kläger übergehen, die Sun Karros auf den NWR-Standorten errichtet oder renoviert hat.
Nachdem NWR bereits den weit fortgeschrittenen Bau einer von Sun Karros geplanten Lodge samt Zeltplatz am Sesriem-Canyon gestoppt hat, will die Firma nun die gesamte Joint-Venture-Vereinbarung für null und nichtig bzw. „nicht umsetzbar“ erklären lassen. Zur Begründung heißt es, die Abmachung sei unwirksam, weil die von NWR als Auftrag verstandene Dienstleistung seitens Sun Karros nicht öffentlich ausgeschrieben bzw. der Beschaffungsrat umgangen worden sei. Ferner sei die festgelegte Laufzeit der Partnerschaft mit 30 Jahren „ungewöhnlich lang“ und der Vertrag an vielen Stellen derart vage, dass er sich kaum umsetzen lasse.
Darüber hinaus argumentieren die Antragsteller, die inzwischen suspendierte Ex-Geschäftsführerin von NWR, Zelna Hengari, hätte die Vereinbarung nicht unterzeichnen dürfen, weil sie dafür nicht die Zustimmung des Aufsichtsrats gehabt habe. Dass dies erforderlich gewesen wäre, hätte auch der Geschäftsführer von Sun Karros, Kobus Struwig, wissen müssen, der folglich akzeptieren solle, dass die Vereinbarung null und nichtig sei. Struwig dementiert dies und betont, Hengari sei befugt gewesen, die Abmachung einzugehen, die damit weiterhin gültig sei. Er verweist darauf, dass Sun Karros seine vertraglichen Verpflichtungen bisher streng eingehalten und erhebliche Investitionen in einige der ehemaligen NWR-Standorte geleistet habe.
So habe seine Firma beispielsweise rund 60 Millionen N$ für die Generalsanierung des „heruntergekommenen und von NWR verlustreich geführten“ Rastlagers am Daan Viljoen-Damm außerhalb von Windhoek ausgegeben, das inzwischen ein sehr profitables Unternehmen sei und seit seiner Eröffnung im Jahre 2009 den Klägern Einnahmen von rund 13,5 Millionen N$ beschert habe. Diese Erfolgsgeschichte habe dazu geführt, dass Sun Karros auch das zuvor von NWR betriebene Dorob Holiday Estate bei Meile 14 rund 16 Kilometer nördlich von Swakopmund übernommen und dort rund acht Millionen N$ investiert habe. Anschließend sei abgemacht worden, dass Sun Karros auch am Sesriem, bei Hobas, Okaukuejo, Namutoni und am Waterberg sogenannte Glamping-Unterkünfte errichtet von denen auch NWR über das Joint Venture hätte profitieren sollen.
Nachdem im Dezember 2017 eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet worden sei, habe Sun Karros mit der Errichtung der Dead-Valley-Lodge und dem angrenzenden Oasis-Glampingplatz bei Sesriem begonnen und dafür bereits etwa 22 Millionen N$ investiert, bevor der fast abgeschlossene Bau auf Betreiben von NWR habe eingestellt werden müssen.
Dies könne nicht nur schwere Folgen für Sun Karros haben, sondern auch den Ruf Namibias als Reiseziel beschädigen, weil bereits Buchungen im Werte von 4,7 Millionen N$ für das neue Camp eingegangen seien, das im Juli 2019 hätte eröffnen sollen. Die „überraschende“ Ankündigung von NWR, wonach das sogenannte Glamping-Abkommen gekündigt worden sei und sämtliche Bauarbeiten an dem Rastlager bei Sesriem eingestellt werden müssten, sei auch deshalb „unerhört“, weil NWR dafür keine Begründung angeboten habe.
Windhoek
Hintergrund ist eine am 11. Juni 2018 geschlossene Vereinbarung, wonach Sun Karros sechs Standorte von NWR übernehmen und dort Gastbetriebe etablieren bzw. führen sollte. Im Zuge der Vereinbarung sollten NWR und Sun Karros von den dabei gemachten Einnahmen gleichermaßen profitieren und nach Ablauf der Vertragsdauer sämtliche Infrastruktur in den Besitz der Kläger übergehen, die Sun Karros auf den NWR-Standorten errichtet oder renoviert hat.
Nachdem NWR bereits den weit fortgeschrittenen Bau einer von Sun Karros geplanten Lodge samt Zeltplatz am Sesriem-Canyon gestoppt hat, will die Firma nun die gesamte Joint-Venture-Vereinbarung für null und nichtig bzw. „nicht umsetzbar“ erklären lassen. Zur Begründung heißt es, die Abmachung sei unwirksam, weil die von NWR als Auftrag verstandene Dienstleistung seitens Sun Karros nicht öffentlich ausgeschrieben bzw. der Beschaffungsrat umgangen worden sei. Ferner sei die festgelegte Laufzeit der Partnerschaft mit 30 Jahren „ungewöhnlich lang“ und der Vertrag an vielen Stellen derart vage, dass er sich kaum umsetzen lasse.
Darüber hinaus argumentieren die Antragsteller, die inzwischen suspendierte Ex-Geschäftsführerin von NWR, Zelna Hengari, hätte die Vereinbarung nicht unterzeichnen dürfen, weil sie dafür nicht die Zustimmung des Aufsichtsrats gehabt habe. Dass dies erforderlich gewesen wäre, hätte auch der Geschäftsführer von Sun Karros, Kobus Struwig, wissen müssen, der folglich akzeptieren solle, dass die Vereinbarung null und nichtig sei. Struwig dementiert dies und betont, Hengari sei befugt gewesen, die Abmachung einzugehen, die damit weiterhin gültig sei. Er verweist darauf, dass Sun Karros seine vertraglichen Verpflichtungen bisher streng eingehalten und erhebliche Investitionen in einige der ehemaligen NWR-Standorte geleistet habe.
So habe seine Firma beispielsweise rund 60 Millionen N$ für die Generalsanierung des „heruntergekommenen und von NWR verlustreich geführten“ Rastlagers am Daan Viljoen-Damm außerhalb von Windhoek ausgegeben, das inzwischen ein sehr profitables Unternehmen sei und seit seiner Eröffnung im Jahre 2009 den Klägern Einnahmen von rund 13,5 Millionen N$ beschert habe. Diese Erfolgsgeschichte habe dazu geführt, dass Sun Karros auch das zuvor von NWR betriebene Dorob Holiday Estate bei Meile 14 rund 16 Kilometer nördlich von Swakopmund übernommen und dort rund acht Millionen N$ investiert habe. Anschließend sei abgemacht worden, dass Sun Karros auch am Sesriem, bei Hobas, Okaukuejo, Namutoni und am Waterberg sogenannte Glamping-Unterkünfte errichtet von denen auch NWR über das Joint Venture hätte profitieren sollen.
Nachdem im Dezember 2017 eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet worden sei, habe Sun Karros mit der Errichtung der Dead-Valley-Lodge und dem angrenzenden Oasis-Glampingplatz bei Sesriem begonnen und dafür bereits etwa 22 Millionen N$ investiert, bevor der fast abgeschlossene Bau auf Betreiben von NWR habe eingestellt werden müssen.
Dies könne nicht nur schwere Folgen für Sun Karros haben, sondern auch den Ruf Namibias als Reiseziel beschädigen, weil bereits Buchungen im Werte von 4,7 Millionen N$ für das neue Camp eingegangen seien, das im Juli 2019 hätte eröffnen sollen. Die „überraschende“ Ankündigung von NWR, wonach das sogenannte Glamping-Abkommen gekündigt worden sei und sämtliche Bauarbeiten an dem Rastlager bei Sesriem eingestellt werden müssten, sei auch deshalb „unerhört“, weil NWR dafür keine Begründung angeboten habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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