NUNW fordert Justizumbau
Windhoek - Nach dem Gerichtsentscheid zur Verfassungswidrigkeit des Abschnitts 128 im neuen Arbeitsgesetz zum Verbot der Leiharbeit fordert der Gewerkschaftsdachverband NUNW die personelle Neustrukturierung der Justiz. Wenn Legislative und Exekutive alle fünf Jahre durch demokratische Prozesse neu besetzt werden, müsse "diese Veränderung ebenso in der Judikative" vonstatten gehen, meinte NUNW-Generalsekretär Evilastus Kaaronda jetzt in einer schriftlichen Erklärung.
Darin bezeichnete der Gewerkschaftler das Urteil des Obersten Gerichtshofes als "reaktionär" und machte deutlich, dass der Dachverband "enttäuscht, schockiert und bestürzt bleibt". Er appellierte an die Regierungspartei SWAPO, einen "tiefen Einschnitt" und somit eine "Umwandlung der Justiz" vorzunehmen, damit diese "den demokratischen Wünschen unserer Bevölkerung" entspreche. Der Gewerkschaftsdachverband wolle dieses Anliegen auch in einem Brief an Staatspräsident Hifekepunye Pohamba deutlich machen.
Der Oberste Gerichtshof hatte vergangene Woche den Abschnitt 128 des geänderten Arbeitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Leiharbeitsfirma APS hatte gegen diesen Abschnitt geklagt, der die Leiharbeit zum 1. März 2009 verbietet. Zwar hatte APS mit der Klage in erster Instanz (Obergericht) verloren, dann aber Berufung eingelegt und aufschiebende Wirkung zuerkannt bekommen, weshalb sie ihre Geschäftstätigkeit ohne Unterbrechung fortsetzen konnte (AZ berichtete).
Darin bezeichnete der Gewerkschaftler das Urteil des Obersten Gerichtshofes als "reaktionär" und machte deutlich, dass der Dachverband "enttäuscht, schockiert und bestürzt bleibt". Er appellierte an die Regierungspartei SWAPO, einen "tiefen Einschnitt" und somit eine "Umwandlung der Justiz" vorzunehmen, damit diese "den demokratischen Wünschen unserer Bevölkerung" entspreche. Der Gewerkschaftsdachverband wolle dieses Anliegen auch in einem Brief an Staatspräsident Hifekepunye Pohamba deutlich machen.
Der Oberste Gerichtshof hatte vergangene Woche den Abschnitt 128 des geänderten Arbeitsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Leiharbeitsfirma APS hatte gegen diesen Abschnitt geklagt, der die Leiharbeit zum 1. März 2009 verbietet. Zwar hatte APS mit der Klage in erster Instanz (Obergericht) verloren, dann aber Berufung eingelegt und aufschiebende Wirkung zuerkannt bekommen, weshalb sie ihre Geschäftstätigkeit ohne Unterbrechung fortsetzen konnte (AZ berichtete).
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Allgemeine Zeitung
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