NAMRA wird neu gegründet
Funktion der Einkommensteuerbehörde wird bald ausgelagert
Von Frank Steffen, Windhoek
Auf der Suche nach geeigneten Personen, die sich für den Posten des nationalen Steuereintreibers interessieren, hat das namibische Finanzministerium die ersten Anzeigen in Auftrag gegeben. Laut der sogenannten Interessenbekundung seitens des Fiskus, wirbt dieser für die Besetzung eines Postens im Range des Kommissars. Die Person soll per Vertrag für fünf Jahre als Steuereintreiber/In, bzw. als Geschäftsführer/In des zu gründenden NAMRAs, verpflichtet werden.
Das Finanzministerium wird die sogenannte „Namibia Revenue Agency“ (NAMRA) schaffen, die als teilautonome Agentur gemäß dem gleichnamigen Gesetzes (Nr. 12 aus dem Jahre 2017) primär die Pflichten der Einkommensteuerbehörde übernehmen soll. Dabei wirbt der Fiskus nicht nur hiesig, sondern lädt auch Interessierte aus dem Ausland ein, sich zu bewerben.
Laut Anzeige setzt die Erwägung für den Posten eine umfassende Kenntnis des namibischen Steuersystems sowie eine Grundkenntnis der Steuer- und Zollgesetze voraus sowie eine Vertrautheit mit den verschiedenen Steuerabkommen auf SADC- und SACU-Ebene, wozu die Doppelbesteuerungsabkommen gehören.
Teil des Auftrags ist die organisatorische Aufstellung der neuen Organisation, die einer Strategie und einem geeigneten Geschäftsplan sowie Wertungsliste unterliegen soll, darum seien Führungseigenschaften, Managementqualitäten und Überwachung grundlegende Voraussetzung eines erfolgreichen Kandidaten oder Kandidatin. Der Geschäftsführer soll über einen eigenen Haushalt sowie Finanzen und Immobilien verfügen.
Das Ministerium erwartet eine erfolgreiche Eintreibung der Steuern sowie einem geordneten Arbeitsablauf und -Vorgang, welche nicht nur der Strategie entsprechen, sondern auf Dauer die kontrollierte Abwicklung von Handelsgut im Inland sowie über Grenzen hinaus vorsieht und sogar fördert. In diesem Sinne sei eine Zusammenarbeit zwischen dem Kommissar und seinem Aufsichtsrat sowie dem Ministerium selbst vonnöten.
Bereits seit zwei Jahren verspricht der Fiskus die Einführung einer elektronischen Steuerabrechnung und diese sogenannte E-Tax stellte Schlettwein auch im März 2018 wieder in Voraussicht. Darum darf nicht verwundern, wenn der Auftrag an den künftigen Steuereintreiber spezifisch darauf hinweist, dass das Ministerium den Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln und EDV-Innovationen erwartet. Des Weiteren soll die Kommunikation zwischen Steuerbehörde und den Steuerzahlern verbessert werden. Dies soll zu einem besseren Verständnis seitens der Besteuerten führen und dadurch dem Korruptionsgebaren entgegenwirken.
Auf der Suche nach geeigneten Personen, die sich für den Posten des nationalen Steuereintreibers interessieren, hat das namibische Finanzministerium die ersten Anzeigen in Auftrag gegeben. Laut der sogenannten Interessenbekundung seitens des Fiskus, wirbt dieser für die Besetzung eines Postens im Range des Kommissars. Die Person soll per Vertrag für fünf Jahre als Steuereintreiber/In, bzw. als Geschäftsführer/In des zu gründenden NAMRAs, verpflichtet werden.
Das Finanzministerium wird die sogenannte „Namibia Revenue Agency“ (NAMRA) schaffen, die als teilautonome Agentur gemäß dem gleichnamigen Gesetzes (Nr. 12 aus dem Jahre 2017) primär die Pflichten der Einkommensteuerbehörde übernehmen soll. Dabei wirbt der Fiskus nicht nur hiesig, sondern lädt auch Interessierte aus dem Ausland ein, sich zu bewerben.
Laut Anzeige setzt die Erwägung für den Posten eine umfassende Kenntnis des namibischen Steuersystems sowie eine Grundkenntnis der Steuer- und Zollgesetze voraus sowie eine Vertrautheit mit den verschiedenen Steuerabkommen auf SADC- und SACU-Ebene, wozu die Doppelbesteuerungsabkommen gehören.
Teil des Auftrags ist die organisatorische Aufstellung der neuen Organisation, die einer Strategie und einem geeigneten Geschäftsplan sowie Wertungsliste unterliegen soll, darum seien Führungseigenschaften, Managementqualitäten und Überwachung grundlegende Voraussetzung eines erfolgreichen Kandidaten oder Kandidatin. Der Geschäftsführer soll über einen eigenen Haushalt sowie Finanzen und Immobilien verfügen.
Das Ministerium erwartet eine erfolgreiche Eintreibung der Steuern sowie einem geordneten Arbeitsablauf und -Vorgang, welche nicht nur der Strategie entsprechen, sondern auf Dauer die kontrollierte Abwicklung von Handelsgut im Inland sowie über Grenzen hinaus vorsieht und sogar fördert. In diesem Sinne sei eine Zusammenarbeit zwischen dem Kommissar und seinem Aufsichtsrat sowie dem Ministerium selbst vonnöten.
Bereits seit zwei Jahren verspricht der Fiskus die Einführung einer elektronischen Steuerabrechnung und diese sogenannte E-Tax stellte Schlettwein auch im März 2018 wieder in Voraussicht. Darum darf nicht verwundern, wenn der Auftrag an den künftigen Steuereintreiber spezifisch darauf hinweist, dass das Ministerium den Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln und EDV-Innovationen erwartet. Des Weiteren soll die Kommunikation zwischen Steuerbehörde und den Steuerzahlern verbessert werden. Dies soll zu einem besseren Verständnis seitens der Besteuerten führen und dadurch dem Korruptionsgebaren entgegenwirken.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen