NamibMills erleidet Prozess-Niederlage
Windhoek (ms) - Die Wettbewerbskommission (NaCC) hat einen juristischen Teilerfolg gegen den Mühlenbetrieb NamibMills errungen, den sie auf 51 Millionen N$ verklagt hat.
Der Etappensieg ergibt sich aus einem Urteil des Richters Thomas Masuku wonach die NaCC auf Grundlage ihrer Befugnisse durchaus ermächtigt gewesen sei, die Klage gegen NamibMills einzureichen. Weil die Antragsgegner dies weiterhin bestreiten und bereits Berufung gegen diesen Befund eingelegt haben, ist die Verhandlung der inhaltlich noch gar nicht behandelten Klage vorerst eingestellt worden, bis diese Revision entschieden wurde.
Die NaCC wirft NamibMills vor, mit angeblich illegitimen Mitteln und zu Lasten des Konkurrenten Bokomo Namibia, die eigene Stellung als Marktführer zu stärken. So verdanke die Firma ihre „dominante Marktposition“ bei Erzeugung und Verkauf von Weizenmehl unter Anderem problematischen Kreditverträgen mit hiesigen Bäckereien, die Anlass der Klage sind. Laut NCC sollen die Darlehen den Vertragspartnern vordergründig dazu verhelfen, sich Backzubehör anzuschaffen und damit ihre Kapazität zu erweitern. Zweifelhaft seien die Verträge dennoch, weil sich die Kreditnehmer im Gegenzug für das Darlehen verpflichten müssten, über fünf Jahre ihren gesamten Bedarf an Weizenmehl von NamibMills zu beziehen (AZ berichtete).
Der Etappensieg ergibt sich aus einem Urteil des Richters Thomas Masuku wonach die NaCC auf Grundlage ihrer Befugnisse durchaus ermächtigt gewesen sei, die Klage gegen NamibMills einzureichen. Weil die Antragsgegner dies weiterhin bestreiten und bereits Berufung gegen diesen Befund eingelegt haben, ist die Verhandlung der inhaltlich noch gar nicht behandelten Klage vorerst eingestellt worden, bis diese Revision entschieden wurde.
Die NaCC wirft NamibMills vor, mit angeblich illegitimen Mitteln und zu Lasten des Konkurrenten Bokomo Namibia, die eigene Stellung als Marktführer zu stärken. So verdanke die Firma ihre „dominante Marktposition“ bei Erzeugung und Verkauf von Weizenmehl unter Anderem problematischen Kreditverträgen mit hiesigen Bäckereien, die Anlass der Klage sind. Laut NCC sollen die Darlehen den Vertragspartnern vordergründig dazu verhelfen, sich Backzubehör anzuschaffen und damit ihre Kapazität zu erweitern. Zweifelhaft seien die Verträge dennoch, weil sich die Kreditnehmer im Gegenzug für das Darlehen verpflichten müssten, über fünf Jahre ihren gesamten Bedarf an Weizenmehl von NamibMills zu beziehen (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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