Mutmaßliche Separatisten ersetzen Rechtsanwalt
Windhoek (ms) • Die sieben mutmaßlichen Caprivi-Separatisten, die nach eigener Darstellung aus Botswana verschleppt und nach Namibia entführt wurden, haben in Person von Ilse Agenbach eine neue Pflichtverteidigerin engagiert, nachdem sie zuvor ihren Anwalt Norman Tjombe entpflichtet hatten.
Bei einer weiteren Vorverhandlung vor Ersatzrichter Petrus Unengu verständigte sich Agenbach zu Beginn dieser Woche mit Staatsanwältin Constance Moyo darauf, zum nächsten Prozesstermin am 18. April und in Rücksprache mit dem zuständigen Ankläger Neville Wamambo ein Datum für den Prozessauftakt gegen die des Hochverrats Beschuldigten festzulegen.
Die Angeklagten hatten Tjombe das Vertrauen entzogen, nachdem sie im August vergangenen Jahres mit einem Antrag auf vorzeitigen Freispruch gescheitert sind. Das Ende sämtlicher damit verbundenen Hoffnungen ergab sich aus einem Urteil des Obersten Gerichts, das der hiesigen Justiz formal juristische Rechtsgewalt über die sieben Männer erteilt. Diese hatten argumentiert, sie seien widerrechtlich von namibischen Polizisten, Soldaten, Sicherheitskräften oder Agenten in Botswana verhaftet und von dort nach Namibia gebracht worden.
Die Schlussfolgerung, wonach hiesige Gerichte keine Handhabe gegen sie hätten und folglich ihre sofortige Freilassung geboten sei, hatte das Oberste Gericht mit der Begründung verworfen, die Beschuldigten seien von der hiesigen Polizei nicht in Botswana verhaftet, sondern lediglich an der Grenze in Empfang genommen worden.
Bei einer weiteren Vorverhandlung vor Ersatzrichter Petrus Unengu verständigte sich Agenbach zu Beginn dieser Woche mit Staatsanwältin Constance Moyo darauf, zum nächsten Prozesstermin am 18. April und in Rücksprache mit dem zuständigen Ankläger Neville Wamambo ein Datum für den Prozessauftakt gegen die des Hochverrats Beschuldigten festzulegen.
Die Angeklagten hatten Tjombe das Vertrauen entzogen, nachdem sie im August vergangenen Jahres mit einem Antrag auf vorzeitigen Freispruch gescheitert sind. Das Ende sämtlicher damit verbundenen Hoffnungen ergab sich aus einem Urteil des Obersten Gerichts, das der hiesigen Justiz formal juristische Rechtsgewalt über die sieben Männer erteilt. Diese hatten argumentiert, sie seien widerrechtlich von namibischen Polizisten, Soldaten, Sicherheitskräften oder Agenten in Botswana verhaftet und von dort nach Namibia gebracht worden.
Die Schlussfolgerung, wonach hiesige Gerichte keine Handhabe gegen sie hätten und folglich ihre sofortige Freilassung geboten sei, hatte das Oberste Gericht mit der Begründung verworfen, die Beschuldigten seien von der hiesigen Polizei nicht in Botswana verhaftet, sondern lediglich an der Grenze in Empfang genommen worden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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