Mörder erhält lebenslänglich
Windhoek (ms) – Zum wiederholten Male hat das Obergericht gestern einen Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt – diesmal war es der 31-jährige Levi Haneb, der der am 3. April 2015 seine Freundin Ingenesia Ais (28) mit einer Machete erschlagen hat.
Haneb hatte die Tat zu Beginn seines Verfahrens gestanden und angegeben, er habe zuvor einen heftigen Streit mit dem Opfer gehabt. Daraufhin habe er die gemeinsame Wohnung verlassen, sei jedoch später zurückgekehrt, habe sich mit Ais in deren Zimmer eingeschlossen und ihr mehrere Schläge mit einer Machete versetzt.
Nachdem Haneb auf Grundlage seines Geständnisses am 19. Oktober von Richter Alfred Siboleka schuldig gesprochen wurde, folgte gestern die Strafmaßverkündung. Dabei hob Siboleka hervor, das Geständnis des Angeklagten könne nicht als Reuebekenntnis und damit mildernder Umstand gelten. Schließlich hätten Angehörige des Opfers unmittelbar nach Beginn des Angriffs die Tür zum Zimmer des Opfers aufgebrochen und die „brutale Attacke“ miterlebt.
Durch deren Augenzeugen-Berichte sei die Beweislage gegen den Angeklagten folglich derart erdrückend gewesen, dass er einer Verurteilung nicht hätte entgehen können und sein Geständnis folglich wenig Gewicht habe. Gemäß derzeitiger Gesetzeslage wird Haneb mindestens 25 Jahre seiner Strafe verbüßen müssen, bevor er sich für eine Freilassung auf Bewährung qualifiziert.
Haneb hatte die Tat zu Beginn seines Verfahrens gestanden und angegeben, er habe zuvor einen heftigen Streit mit dem Opfer gehabt. Daraufhin habe er die gemeinsame Wohnung verlassen, sei jedoch später zurückgekehrt, habe sich mit Ais in deren Zimmer eingeschlossen und ihr mehrere Schläge mit einer Machete versetzt.
Nachdem Haneb auf Grundlage seines Geständnisses am 19. Oktober von Richter Alfred Siboleka schuldig gesprochen wurde, folgte gestern die Strafmaßverkündung. Dabei hob Siboleka hervor, das Geständnis des Angeklagten könne nicht als Reuebekenntnis und damit mildernder Umstand gelten. Schließlich hätten Angehörige des Opfers unmittelbar nach Beginn des Angriffs die Tür zum Zimmer des Opfers aufgebrochen und die „brutale Attacke“ miterlebt.
Durch deren Augenzeugen-Berichte sei die Beweislage gegen den Angeklagten folglich derart erdrückend gewesen, dass er einer Verurteilung nicht hätte entgehen können und sein Geständnis folglich wenig Gewicht habe. Gemäß derzeitiger Gesetzeslage wird Haneb mindestens 25 Jahre seiner Strafe verbüßen müssen, bevor er sich für eine Freilassung auf Bewährung qualifiziert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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