Mordprozess wird zur Farce
Verfahren gegen US-Amerikaner um weitere neun Monate verschoben
Von Marc Springer
Windhoek
Auslöser des erneuten Aufschubs ist die angebliche Erkrankung des Angeklagten Kevan Townsend, der nach Angaben seines Anwalts Mbanga Siyomuinji unter Magenbeschwerden leide. Ein entsprechendes Attest eines am Staatskrankenhaus in Katutura beschäftigten Arztes würde dies bestätigen und Townsend gesundheitsbedingt bis inklusive Freitag für verhandlungsunfähig erklären.
Der Beginn der Beweisaufnahme dessen erste Phase vom 10. bis zum 20. Oktober angesetzt war, wird damit nicht stattfinden können. Weil der Vorsitzende Richter Christie Liebenberg gegen Ende des Jahres einen verlängerten Urlaub plant und die Verteidiger Siyomuinji und Kadhila Amoomo in der ersten Hälfte des kommenden Jahres bereits in anderen Prozessen verplant sind, wurde das Verfahren auf den 23. Juli vertagt und soll dann bis zum 17. August andauern.
Bereits vergangene Woche hatte Staatsanwältin Antonia Verhoef Zweifel an der „Ernsthaftigkeit“ der Verteidigung geäußert, nachdem sich Siyomuinji am Dienstag kurz vor Beginn der lange im Voraus angesetzten Verhandlung krank gemeldet hatte. Die mangelnde Vorankündigung sei vor allem für Staatszeugen „demoralisierend, demotivierend und frustrierend“ die sich speziell für eine mögliche Vernehmung frei genommen hätten und zu Recht verärgert seien, wenn ihnen derart kurzfristig abgesagt werde.
Der seit Jahren aufgeschobene Beginn der Zeugenvernehmung wurde vor allem durch die Angeklagten vereitelt, die beide mehrmals ihren Anwalt entpflichtet und damit eine zeitraubende Suche nach einem Nachfolger verursacht haben. Ferner haben sie diverse Male über ihre angeblich unmenschlichen Haftbedingungen protestiert und eine Lockerung derselben beantragt.
Die längste Verzögerung wurde durch einen gescheiterten Fluchtversuch des Beschuldigten Marcus Thomas verursacht, bei dem er sich am 8. November 2014 im Zentralgefängnis angeblich einen schweren Gehirnschaden zugezogen hat. Daraufhin musste er mehrmals psychiatrisch begutachtet und dabei geklärt werden, ob er ungeachtet seiner vermeintlichen Beeinträchtigung verhandlungsfähig ist.
Nachdem ihn die daran beteiligten Sachverständigen als Simulant entlarvt und Liebenberg ihn für verhandlungsfähig erklärt hatte, stellte Thomas einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Diesen Schritt begründete sein Anwalt Amoomo mit dessen Befund, wonach sich Thomas zum Zeitpunkt des Mordes an Heckmair der „Rechtswidrigkeit seines Handels bewusst“ gewesen und damit voll schuldfähig sei. Dies habe nach Darstellung von Amoomo den Eindruck erweckt, dass Liebenberg bereits vor Beginn der Beweisführung von der Schuld seines Mandanten überzeugt und diesem folglich voreingenommen sei.
Über dem Verfahren schwebt ungeachtet eines möglichen Prozessbeginns im kommenden Jahr die Gefahr, dass die Verhandlung vor einem anderen Richter neu aufgerollt werden muss. Dies könnte geschehen, falls die Amerikaner mit dem Vorhaben Erfolg haben sollten, am Obersten Gericht doch noch die Selbstablehnung von Liebenberg und damit einen Neubeginn ihres Verfahrens zu erwirken.
Windhoek
Auslöser des erneuten Aufschubs ist die angebliche Erkrankung des Angeklagten Kevan Townsend, der nach Angaben seines Anwalts Mbanga Siyomuinji unter Magenbeschwerden leide. Ein entsprechendes Attest eines am Staatskrankenhaus in Katutura beschäftigten Arztes würde dies bestätigen und Townsend gesundheitsbedingt bis inklusive Freitag für verhandlungsunfähig erklären.
Der Beginn der Beweisaufnahme dessen erste Phase vom 10. bis zum 20. Oktober angesetzt war, wird damit nicht stattfinden können. Weil der Vorsitzende Richter Christie Liebenberg gegen Ende des Jahres einen verlängerten Urlaub plant und die Verteidiger Siyomuinji und Kadhila Amoomo in der ersten Hälfte des kommenden Jahres bereits in anderen Prozessen verplant sind, wurde das Verfahren auf den 23. Juli vertagt und soll dann bis zum 17. August andauern.
Bereits vergangene Woche hatte Staatsanwältin Antonia Verhoef Zweifel an der „Ernsthaftigkeit“ der Verteidigung geäußert, nachdem sich Siyomuinji am Dienstag kurz vor Beginn der lange im Voraus angesetzten Verhandlung krank gemeldet hatte. Die mangelnde Vorankündigung sei vor allem für Staatszeugen „demoralisierend, demotivierend und frustrierend“ die sich speziell für eine mögliche Vernehmung frei genommen hätten und zu Recht verärgert seien, wenn ihnen derart kurzfristig abgesagt werde.
Der seit Jahren aufgeschobene Beginn der Zeugenvernehmung wurde vor allem durch die Angeklagten vereitelt, die beide mehrmals ihren Anwalt entpflichtet und damit eine zeitraubende Suche nach einem Nachfolger verursacht haben. Ferner haben sie diverse Male über ihre angeblich unmenschlichen Haftbedingungen protestiert und eine Lockerung derselben beantragt.
Die längste Verzögerung wurde durch einen gescheiterten Fluchtversuch des Beschuldigten Marcus Thomas verursacht, bei dem er sich am 8. November 2014 im Zentralgefängnis angeblich einen schweren Gehirnschaden zugezogen hat. Daraufhin musste er mehrmals psychiatrisch begutachtet und dabei geklärt werden, ob er ungeachtet seiner vermeintlichen Beeinträchtigung verhandlungsfähig ist.
Nachdem ihn die daran beteiligten Sachverständigen als Simulant entlarvt und Liebenberg ihn für verhandlungsfähig erklärt hatte, stellte Thomas einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Diesen Schritt begründete sein Anwalt Amoomo mit dessen Befund, wonach sich Thomas zum Zeitpunkt des Mordes an Heckmair der „Rechtswidrigkeit seines Handels bewusst“ gewesen und damit voll schuldfähig sei. Dies habe nach Darstellung von Amoomo den Eindruck erweckt, dass Liebenberg bereits vor Beginn der Beweisführung von der Schuld seines Mandanten überzeugt und diesem folglich voreingenommen sei.
Über dem Verfahren schwebt ungeachtet eines möglichen Prozessbeginns im kommenden Jahr die Gefahr, dass die Verhandlung vor einem anderen Richter neu aufgerollt werden muss. Dies könnte geschehen, falls die Amerikaner mit dem Vorhaben Erfolg haben sollten, am Obersten Gericht doch noch die Selbstablehnung von Liebenberg und damit einen Neubeginn ihres Verfahrens zu erwirken.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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