Mord an schwangerer Jugendlicher bestraft
Angeklagter zu 20 Jahren Haft verurteilt – Freundin bereits zuvor misshandelt
Windhoek (ms) – Ein ehemaliger Sicherheitsbeamter aus Mariental ist für den vor über fünf Jahren verübten Mord an seiner schwangeren Freundin mit einer Haftstrafe von 20 Jahren belegt worden.
Der Angeklagte Charles Michael Swartz (24) war vor einem Monat von Richter Alfred Siloleka schuldig gesprochen worden. Dieser sah es damals als erwiesen an, dass der Beschuldigte am 3. Oktober 2012 seine schwangere Freundin Sara van der Westhuizen (16) vor dem Haus ihrer Eltern in Mariental durch sieben Messerstiche getötet hat. Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass Swartz das Opfer bereits zuvor schwer misshandelt und einer Staatszeugin mit dem Tod gedroht hat, die dem Opfer helfen wollte.
Bei der Strafmaßverkündung am Freitag wurde dem Angeklagten wegen vorsätzlichen Mordes eine Haftstrafe von 20 Jahren auferlegt. Ferner verhängte Siboleka wegen schwerer Körperverletzung weitere sechs Jahre Freiheitsentzug und wegen der gegen die Zeugin ausgesprochenen Morddrohung sechs Monate Gefängnis. Diese beiden Strafen wird Swartz parallel zu der wegen Mordes fälligen Haftdauer verbüßen.
Bei der vorangegangenen Verhandlung hatte ein Polizist ausgesagt, er habe Swartz kurz vor dem Mord gewarnt, die später von ihm ermordete Freundin nicht erneut zu misshandeln. Ferner hatte die Zeugin Anna Maria Baisako zu Protokoll gegeben, Swartz habe ihr mit dem Tod gedroht, als sie versucht habe, ihrer Freundin van der Westhuizen bei dem fatalen Angriff vom 3. Oktober 2012 zur Hilfe zu eilen.
Der Angeklagte Charles Michael Swartz (24) war vor einem Monat von Richter Alfred Siloleka schuldig gesprochen worden. Dieser sah es damals als erwiesen an, dass der Beschuldigte am 3. Oktober 2012 seine schwangere Freundin Sara van der Westhuizen (16) vor dem Haus ihrer Eltern in Mariental durch sieben Messerstiche getötet hat. Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass Swartz das Opfer bereits zuvor schwer misshandelt und einer Staatszeugin mit dem Tod gedroht hat, die dem Opfer helfen wollte.
Bei der Strafmaßverkündung am Freitag wurde dem Angeklagten wegen vorsätzlichen Mordes eine Haftstrafe von 20 Jahren auferlegt. Ferner verhängte Siboleka wegen schwerer Körperverletzung weitere sechs Jahre Freiheitsentzug und wegen der gegen die Zeugin ausgesprochenen Morddrohung sechs Monate Gefängnis. Diese beiden Strafen wird Swartz parallel zu der wegen Mordes fälligen Haftdauer verbüßen.
Bei der vorangegangenen Verhandlung hatte ein Polizist ausgesagt, er habe Swartz kurz vor dem Mord gewarnt, die später von ihm ermordete Freundin nicht erneut zu misshandeln. Ferner hatte die Zeugin Anna Maria Baisako zu Protokoll gegeben, Swartz habe ihr mit dem Tod gedroht, als sie versucht habe, ihrer Freundin van der Westhuizen bei dem fatalen Angriff vom 3. Oktober 2012 zur Hilfe zu eilen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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