Mord an Ex-Lehrerin führt zu Verurteilung
Windhoek (ms) – Ein 29-jähriger Mann aus Keetmanshoop muss mit einer langen Haftstrafe rechnen, nachdem er vergangene Woche am Obergericht des Mordes an einer ehemaligen Lehrerin schuldig gesprochen wurde.
Bei seiner Urteilsverkündung am Mittwoch sah es Richter Nate Ndauendapo als erwiesen an, dass der Angeklagte Jan Benediktus Fredericks am 6. November 2012 die frühere Pädagogin Magrietha Aletta Thirion (64) in ihrer Wohnung in Keetmanshoop mit einer Stange niedergeschlagen und ausgeraubt hat. Das Opfer hatte bei dem Angriff schwere Kopfverletzungen erlitten und war einen Tag später im Hospital verstorben.
Als erschwerenden Umstand wertete Ndauendapo die Tatsache, dass Thirion nach dem Angriff noch gelebt habe, Fredericks ihr jedoch keine Hilfe geleistet, sondern ihr ein Handy einen Laptop und Bettwäsche abgenommen habe und dann geflohen sei. Folglich sei neben Mord auch der Tatbestand des schweren Raubes erfüllt.
Fredericks hatte die Tat unmittelbar nach seiner Festnahme zugegeben, sein Geständnis aber später widerrufen und stattdessen ein vermeintliches Alibi präsentiert. Demnach sei er zur Tatzeit bei der Arbeit gewesen und hätte das Verbrechen folglich nicht begehen können. Diese Darstellung wurde von Ndauendapo jedoch als frei erfundene Schutzbehauptung verworfen, der sich dabei unter anderem auf Zeugen berief, die den Angeklagten kurz vor der Tat in der Nähe des Opfers gesehen hatten.
Ferner kam der Richter zu dem Ergebnis, dass Fredericks bei seiner Vernehmung „ausweichend“ und seine Angaben „widersprüchlich und unglaubwürdig“ gewesen seien. Der nun verurteilte Mörder befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.
Bei seiner Urteilsverkündung am Mittwoch sah es Richter Nate Ndauendapo als erwiesen an, dass der Angeklagte Jan Benediktus Fredericks am 6. November 2012 die frühere Pädagogin Magrietha Aletta Thirion (64) in ihrer Wohnung in Keetmanshoop mit einer Stange niedergeschlagen und ausgeraubt hat. Das Opfer hatte bei dem Angriff schwere Kopfverletzungen erlitten und war einen Tag später im Hospital verstorben.
Als erschwerenden Umstand wertete Ndauendapo die Tatsache, dass Thirion nach dem Angriff noch gelebt habe, Fredericks ihr jedoch keine Hilfe geleistet, sondern ihr ein Handy einen Laptop und Bettwäsche abgenommen habe und dann geflohen sei. Folglich sei neben Mord auch der Tatbestand des schweren Raubes erfüllt.
Fredericks hatte die Tat unmittelbar nach seiner Festnahme zugegeben, sein Geständnis aber später widerrufen und stattdessen ein vermeintliches Alibi präsentiert. Demnach sei er zur Tatzeit bei der Arbeit gewesen und hätte das Verbrechen folglich nicht begehen können. Diese Darstellung wurde von Ndauendapo jedoch als frei erfundene Schutzbehauptung verworfen, der sich dabei unter anderem auf Zeugen berief, die den Angeklagten kurz vor der Tat in der Nähe des Opfers gesehen hatten.
Ferner kam der Richter zu dem Ergebnis, dass Fredericks bei seiner Vernehmung „ausweichend“ und seine Angaben „widersprüchlich und unglaubwürdig“ gewesen seien. Der nun verurteilte Mörder befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen