Mord an Ex-Freundin führt zu 32 Jahren Haft
Wiederholungstäter stellt laut Richter akute Gefahr für die Öffentlichkeit dar
Windhoek (ms) • Rund zwei Wochen, nachdem er des Mordes an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen wurde, ist ein ehemaliger Angestellter der Straßenbaubehörde (RCC) zu 38 Jahren Haft verurteilt worden.
Bei seiner vorangegangenen Verurteilung sah es Richter Alfred Siboleka als erwiesen an, dass der Angeklagte Trougoth Nanub (32) am 9. Oktober 2012 in der Ortschaft Okombahe (Omaruru-Distrikt) seine Lebensgefährtin Cheroline Dausas erstochen hat. Dass er dabei vorsätzlich gehandelt habe, stehe schon deshalb außer Frage, weil sich die von ihm ausgeführten Messerstiche alle gegen besonders empfindliche Körperteile wie Hals und Brust des Opfers gerichtet hätten.
Die Zeugenvernehmung in dem Verfahren hatte zuvor ergeben, dass Nanub seine frühere Lebensgefährtin unmittelbar vor der Tat in Begleitung ihres neuen Freundes gesehen und sie anschließend telefonisch zu sich bestellt habe. Als sie zu der von ihm gewünschten Aussprache eingetroffen sei, habe er sie zunächst mit Faustschlägen und Fußtritten malträtiert und sie dann mehrmals mit einem Messer gestochen, nachdem er die fliehende Ex-Freundin zuvor eingeholt und überwältigt habe.
In seiner Strafmaßverkündung wertete es Richter Alfred Siboleka gestern als erschwerenden Umstand, dass Nanub keinerlei Reue gezeigt habe und mehrfach vorbestraft sei. Bezeichnend bei den zwei Vorstrafen sei, dass er in beiden Fällen einer Ex-Freundin zunächst über längeren Zeitraum nachgestellt und sie dann nachts überfallen und schwer misshandelt habe.
Da er in aktuellem Fall ähnlich vorgegangen sei und angesichts dieses modus operandi als Gefahr für namibische Frauen gelten müsse, sei im öffentlichen Interesse eine lange Haftstrafe angebracht. Abgesehen davon, dass die Dauer der Haft der Schwere der Tat entsprechen müsse, solle sie auch eine Abschreckungswirkung erzeugen und sei somit zusätzlich zu seiner rund vier Jahre andauernden Untersuchungshaft ein Freiheitsentzug von 38 Jahren angemessen.
Bei seiner vorangegangenen Verurteilung sah es Richter Alfred Siboleka als erwiesen an, dass der Angeklagte Trougoth Nanub (32) am 9. Oktober 2012 in der Ortschaft Okombahe (Omaruru-Distrikt) seine Lebensgefährtin Cheroline Dausas erstochen hat. Dass er dabei vorsätzlich gehandelt habe, stehe schon deshalb außer Frage, weil sich die von ihm ausgeführten Messerstiche alle gegen besonders empfindliche Körperteile wie Hals und Brust des Opfers gerichtet hätten.
Die Zeugenvernehmung in dem Verfahren hatte zuvor ergeben, dass Nanub seine frühere Lebensgefährtin unmittelbar vor der Tat in Begleitung ihres neuen Freundes gesehen und sie anschließend telefonisch zu sich bestellt habe. Als sie zu der von ihm gewünschten Aussprache eingetroffen sei, habe er sie zunächst mit Faustschlägen und Fußtritten malträtiert und sie dann mehrmals mit einem Messer gestochen, nachdem er die fliehende Ex-Freundin zuvor eingeholt und überwältigt habe.
In seiner Strafmaßverkündung wertete es Richter Alfred Siboleka gestern als erschwerenden Umstand, dass Nanub keinerlei Reue gezeigt habe und mehrfach vorbestraft sei. Bezeichnend bei den zwei Vorstrafen sei, dass er in beiden Fällen einer Ex-Freundin zunächst über längeren Zeitraum nachgestellt und sie dann nachts überfallen und schwer misshandelt habe.
Da er in aktuellem Fall ähnlich vorgegangen sei und angesichts dieses modus operandi als Gefahr für namibische Frauen gelten müsse, sei im öffentlichen Interesse eine lange Haftstrafe angebracht. Abgesehen davon, dass die Dauer der Haft der Schwere der Tat entsprechen müsse, solle sie auch eine Abschreckungswirkung erzeugen und sei somit zusätzlich zu seiner rund vier Jahre andauernden Untersuchungshaft ein Freiheitsentzug von 38 Jahren angemessen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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