Missverstandene Meinungsfreiheit
Erlaubt ist, was der Regierung gefällt. Das scheint Informationsminister Stanley Simataa nahezulegen, wenn er die vermeintliche Diffamierung namibischer Regierungsvertreter auf sozialen Netzwerken beklagt.
Abgesehen davon, dass er keine Beispiele für die mutmaßliche Verleumdung nennt, verschweigt er auch, dass Meinungs- und Redefreiheit zwar kein absolutes, dafür aber ein allgemeingültiges Recht sind, das sich nicht nach Belieben einschränken lässt. Dass sie ausdrücklich auch für Personen gelten, die uninformiert und ideologisch verblendet sind, die von Verschwörungstheorien und Vorurteilen ferngelenkt werden oder schlicht und ergreifend Schwachsinn verbreiten. Wer dummes Zeug redet, schreibt oder sendet, ist damit noch lange kein Verfassungsfeind, sondern übt ein verbrieftes Recht aus, sofern er nicht zu Gewalt aufruft oder Volksverhetzung betreibt.
Dass ist das unbequeme an der Meinungsfreiheit. Dass sie sich nicht selektiv auslegen und anwenden lässt, sondern auch für all jene zutrifft, die meist in der Anonymität des Internets andere in teilweise verächtlicher Weise verunglimpfen, herabwürdigen und rhetorisch erniedrigen.
So schwer es fällt: Unberechtigte und hämische Kritik muss man als Person des öffentlichen Lebens aushalten, ignorieren oder durch Argumente widerlegen. Wer das nicht kann und angesichts fehlgeleiteter Vorwürfe einiger Unverbesserlicher mit undefinierten Konsequenzen droht, hat den Beruf verfehlt und den Unterschied zwischen persönlichen Beleidigungen einerseits und strafrechtlich relevanter Hetze andererseits nicht verstanden. Der hat nicht begriffen, dass es einen juristischen Unterschied macht, ob Maulhelden im Netz infantile Schmähungen gegen einzelne Minister von sich geben oder Agitatoren gegen Minderheiten Stimmung machen.
Der verkennt, dass es Meinungsfreiheit entweder ganz oder gar nicht gibt und der hat sich damit im Amt des Informationsministers als Fehlbesetzung entlarvt.
Marc Springer
Abgesehen davon, dass er keine Beispiele für die mutmaßliche Verleumdung nennt, verschweigt er auch, dass Meinungs- und Redefreiheit zwar kein absolutes, dafür aber ein allgemeingültiges Recht sind, das sich nicht nach Belieben einschränken lässt. Dass sie ausdrücklich auch für Personen gelten, die uninformiert und ideologisch verblendet sind, die von Verschwörungstheorien und Vorurteilen ferngelenkt werden oder schlicht und ergreifend Schwachsinn verbreiten. Wer dummes Zeug redet, schreibt oder sendet, ist damit noch lange kein Verfassungsfeind, sondern übt ein verbrieftes Recht aus, sofern er nicht zu Gewalt aufruft oder Volksverhetzung betreibt.
Dass ist das unbequeme an der Meinungsfreiheit. Dass sie sich nicht selektiv auslegen und anwenden lässt, sondern auch für all jene zutrifft, die meist in der Anonymität des Internets andere in teilweise verächtlicher Weise verunglimpfen, herabwürdigen und rhetorisch erniedrigen.
So schwer es fällt: Unberechtigte und hämische Kritik muss man als Person des öffentlichen Lebens aushalten, ignorieren oder durch Argumente widerlegen. Wer das nicht kann und angesichts fehlgeleiteter Vorwürfe einiger Unverbesserlicher mit undefinierten Konsequenzen droht, hat den Beruf verfehlt und den Unterschied zwischen persönlichen Beleidigungen einerseits und strafrechtlich relevanter Hetze andererseits nicht verstanden. Der hat nicht begriffen, dass es einen juristischen Unterschied macht, ob Maulhelden im Netz infantile Schmähungen gegen einzelne Minister von sich geben oder Agitatoren gegen Minderheiten Stimmung machen.
Der verkennt, dass es Meinungsfreiheit entweder ganz oder gar nicht gibt und der hat sich damit im Amt des Informationsministers als Fehlbesetzung entlarvt.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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