Missachtung der Vorschriften - Kameldornbäume ohne Erlaubnis abgeholzt
Windhoek (nic) - In Namibia stehen verschiedene Baumarten unter Schutz. Dies bedeutet, dass eine Abholzung nur mit einer Genehmigung erfolgen darf. Dass dies jedoch nicht immer eingehalten wird, zeigt der folgende Fall, auf den ein aufmerksamer AZ-Leser die Redaktion aufmerksam machte. So hatte der Leser auf der Fläche des entstehenden Brakwater-Industriegebiets zwischen Windhoek und Okahandja zwei abgesägte Kameldornbäume gesehen. Die Dicke des Stamms weist dabei auf ein entsprechendes Alter der Bäume hin. Ein drittes Exemplar sei zudem angesägt worden.
„Obwohl Kameldornbäume unter Schutz stehen, entsteht die Vermutung, dass eine Genehmigung leicht vergeben wird oder es keine Konsequenzen hat, wenn man diese Bäume einfach abschlägt“, stellt der Leser seine Annahme.
Auf Rückfrage der AZ bei der Stadtverwaltung Windhoek (CoW) wurde mitgeteilt, dass für diese Rodung tatsächlich keine Erlaubnis erteilt worden war. Eine weitere Anfrage beim Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft mit der Absicht zu erfahren, welche Konsequenzen einem solchen Vergehen folgen oder auf welche Weise die Prüfung der Erlaubnisvergabe erfolgt, bliebt trotz mehrfacher Nachfrage über Wochen unbeantwortet.
„Obwohl Kameldornbäume unter Schutz stehen, entsteht die Vermutung, dass eine Genehmigung leicht vergeben wird oder es keine Konsequenzen hat, wenn man diese Bäume einfach abschlägt“, stellt der Leser seine Annahme.
Auf Rückfrage der AZ bei der Stadtverwaltung Windhoek (CoW) wurde mitgeteilt, dass für diese Rodung tatsächlich keine Erlaubnis erteilt worden war. Eine weitere Anfrage beim Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft mit der Absicht zu erfahren, welche Konsequenzen einem solchen Vergehen folgen oder auf welche Weise die Prüfung der Erlaubnisvergabe erfolgt, bliebt trotz mehrfacher Nachfrage über Wochen unbeantwortet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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