Millionenprojekt gescheitert
Vorhaben von deutscher Sonderinitiative beschäftigt Obergericht
Von Marc Springer, Windhoek
Auslöser des Rechtsstreits war die Entscheidung der als Projektträger fungierenden Planungskommission (NPC), einen Vertrag im Gesamtvolumen von 11 Millionen N$ mit der Firma Amutanga Trading Enterprises aufzukündigen. Diese war gemäß einer im November 2013 geschlossenen Vereinbarung beauftragt, am Brandberg sowie bei Okombahe, Otjimbingwe und Omatjetje einen Campingplatz samt Infrastruktur für Touristen und Händler zu errichten.
Nach Darstellung von Amutanga habe die NPC den Vertrag am 18. Mai 2016 aufgekündigt und dies mit angeblich mangelhaften Fortschritten bei den Bauarbeiten begründet. Diese Verzögerungen habe jedoch nicht Amutanga sondern die NPC verschuldet, weil jene das zu bebauende Gelände zum Teil verspätet freigegeben bzw. den Standort der geplanten Entwicklungen kurzfristig geändert habe.
So habe Amutanga z.B. erst im Mai 2014 Zugang zu dem Bau-Areal am Brandberg erhalten, wo eine von NamWater verursachte Unterbrechung der Wasserversorgung und „extreme Hitze“ die Arbeiten zusätzlich verzögert hätten. Ferner sei Amutanga im Juni desselben Jahres von der NPC beauftragt worden, bei Otjimbingwe bereits ausgehobene Fundamente für sanitäre Anlagen, ein Informationszentrum und Unterkünfte für Touristen wieder einzuebnen, weil die gesamte Anlage verlegt werden sollte. Darüber hinaus habe die NPC den Umfang der ursprünglich vereinbarten Bauarbeiten kontinuierlich erweitert und vereinbarte Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen vorenthalten.
Demnach sei die NPC vertragsbrüchig geworden und für eine Entschädigung von knapp 23 Millionen N$ haftbar. Dieser Betrag ergibt sich Amutanga zufolge aus überfälligen Zahlungen für bereits geleistete Arbeit, sowie Rückerstattung von Kosten, die den Klägern durch Zahlungen von Angestellten und Lieferanten entstanden seien.
Die Gegenforderung von NPC beläuft sich auf 12,2 Millionen N$ die die NPC ihrerseits mit angeblichem Vertragsbruch seitens Amutanga begründet. Konkret führt die NPC dazu an, das Projekt hätte ursprünglich im Oktober 2014 abgeschlossen sein sollen. Diese Frist sei jedoch auf Bitten von Amutanga mehrmals verschoben und schließlich bis September 2015 aufgeschoben worden.
Weil Amutanga jedoch selbst nach diesem Ultimatum kaum Fortschritte gemacht und sich geweigert habe, beanstandete Mängel zu beseitigen, sei der Firma im Mai 2016 schließlich der Auftrag entzogen worden. Diese Maßnahme sei allein deshalb erforderlich geworden, weil Amutanga den Auftrag nicht erfüllt habe. Deshalb sei die Firma für sämtliche Strafzahlungen haftbar, die zwischen dem vertraglich festgelegten Datum der Projekt-Fertigstellung und der Auflösung des Vertrags angefallen seien und die sich auf 12,2 Millionen N$ belaufen würden.
Die NPC betont ferner, dass sie Amutanga zwischen Februar 2014 und Oktober 2016 rund 10 Millionen N$ für geleistete Arbeit bezahlt habe. Da das Projekt jedoch nicht wie vereinbart fertiggestellt worden, sondern an Versäumnissen von Amutanga gescheitert sei, müsse das Unternehmen als Verursacher auch Schadensersatz bezahlen.
Auslöser des Rechtsstreits war die Entscheidung der als Projektträger fungierenden Planungskommission (NPC), einen Vertrag im Gesamtvolumen von 11 Millionen N$ mit der Firma Amutanga Trading Enterprises aufzukündigen. Diese war gemäß einer im November 2013 geschlossenen Vereinbarung beauftragt, am Brandberg sowie bei Okombahe, Otjimbingwe und Omatjetje einen Campingplatz samt Infrastruktur für Touristen und Händler zu errichten.
Nach Darstellung von Amutanga habe die NPC den Vertrag am 18. Mai 2016 aufgekündigt und dies mit angeblich mangelhaften Fortschritten bei den Bauarbeiten begründet. Diese Verzögerungen habe jedoch nicht Amutanga sondern die NPC verschuldet, weil jene das zu bebauende Gelände zum Teil verspätet freigegeben bzw. den Standort der geplanten Entwicklungen kurzfristig geändert habe.
So habe Amutanga z.B. erst im Mai 2014 Zugang zu dem Bau-Areal am Brandberg erhalten, wo eine von NamWater verursachte Unterbrechung der Wasserversorgung und „extreme Hitze“ die Arbeiten zusätzlich verzögert hätten. Ferner sei Amutanga im Juni desselben Jahres von der NPC beauftragt worden, bei Otjimbingwe bereits ausgehobene Fundamente für sanitäre Anlagen, ein Informationszentrum und Unterkünfte für Touristen wieder einzuebnen, weil die gesamte Anlage verlegt werden sollte. Darüber hinaus habe die NPC den Umfang der ursprünglich vereinbarten Bauarbeiten kontinuierlich erweitert und vereinbarte Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen vorenthalten.
Demnach sei die NPC vertragsbrüchig geworden und für eine Entschädigung von knapp 23 Millionen N$ haftbar. Dieser Betrag ergibt sich Amutanga zufolge aus überfälligen Zahlungen für bereits geleistete Arbeit, sowie Rückerstattung von Kosten, die den Klägern durch Zahlungen von Angestellten und Lieferanten entstanden seien.
Die Gegenforderung von NPC beläuft sich auf 12,2 Millionen N$ die die NPC ihrerseits mit angeblichem Vertragsbruch seitens Amutanga begründet. Konkret führt die NPC dazu an, das Projekt hätte ursprünglich im Oktober 2014 abgeschlossen sein sollen. Diese Frist sei jedoch auf Bitten von Amutanga mehrmals verschoben und schließlich bis September 2015 aufgeschoben worden.
Weil Amutanga jedoch selbst nach diesem Ultimatum kaum Fortschritte gemacht und sich geweigert habe, beanstandete Mängel zu beseitigen, sei der Firma im Mai 2016 schließlich der Auftrag entzogen worden. Diese Maßnahme sei allein deshalb erforderlich geworden, weil Amutanga den Auftrag nicht erfüllt habe. Deshalb sei die Firma für sämtliche Strafzahlungen haftbar, die zwischen dem vertraglich festgelegten Datum der Projekt-Fertigstellung und der Auflösung des Vertrags angefallen seien und die sich auf 12,2 Millionen N$ belaufen würden.
Die NPC betont ferner, dass sie Amutanga zwischen Februar 2014 und Oktober 2016 rund 10 Millionen N$ für geleistete Arbeit bezahlt habe. Da das Projekt jedoch nicht wie vereinbart fertiggestellt worden, sondern an Versäumnissen von Amutanga gescheitert sei, müsse das Unternehmen als Verursacher auch Schadensersatz bezahlen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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