Manche Kurzkurse anerkannt
Manche Kurzkurse anerkannt

Manche Kurzkurse anerkannt

Eberhard Hofmann
Von Eberhard Hofmann
Windhoek
Nach gut einem Jahr der obligatorischen Bildungsabgabe, die von allen größeren Betrieben und Unternehmen geleistet wird, haben die beiden zuständigen Behörden für Berufsbildung gestern eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, wonach kurze Fortbildungskurse amtlich anerkannt werden sollen. Kurzlehrgänge, die im Rahmen des so genannten „National Qualifications Framework“ (NQF) stehen und die von akkreditierten Berufsbildungsinstanzen angeboten werden, erhalten künftig die Anerkennung der Namibia Qualifizierungsbehörde (NQA). Für Fortbildungskurse, die nicht in diesen Rahmen fallen, empfehlen die Qualifizierungs- und die Berufsfortbildungsbehörde, dass der Beleg für die Teilnahme an einem solchen Kurzkurs in Form einer Anwesenheitsbestätigung oder eines „Vendor“-Zertifikats ausgestellt werden kann. Unter einem Vendor-Zertifikat versteht der NTA-Sprecher Mornay Louw ein Zertifikat/Zeugnis für einen erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang, der z.B. von einer IT-Firma wie Microsoft oder Oracle angeboten wird.
Die NTA- und NQA-Geschäftsführer sind in der gestrigen gemeinsamen Erklärung auf viele Eingaben und Fragen von Arbeitgebern eingegangen, die einmal wissen wollen, was aus ihren VET-Bildungsabgaben (Vocational Education & Training) geworden ist, die sich bei den Behörden anhäufen. Und die Arbeitgeber haben die NTA und NQA mit Nachfragen „überflutet“, wie es in der Erklärung heißt, wie erfolgreiche Teilnehmer von Kurzkursen ein anerkanntes Zeugnis oder Zertifikat erhalten können. „Die Anerkennung von Kurzkursen im nationalen Bildungsrahmen war schon immer eine Herausforderung“, erklären die NQA- und NTA-Geschäftsführer Franz Gertze und Jerry Beukes. Durch die obligatorische Bildungsabgabe sei diese Frage noch verschärft worden.
Nach der VET-Regierungsverordnung Nr. 300 können Betriebe mit belegten, anerkannten internen Fortbildungskursen bis zu 50% ihrer VET-Abgabe zurückfordern. NQA und NTA hätten sich darauf in der Wirtschaft mit Interessenträgern beraten, um Empfehlungen einzuholen, nach welchen Voraussetzungen solche Kurzkurse formal anerkannt werden könnten. Die Regulativorgane NQA und NTA haben sich dann auf folgende Rahmenbedingungen geeinigt:
1. Ein Kurzkurs in Namibia bedeutet ein Lehrgang, der weniger als 400 Stunden erfordert (oder weniger als 40 NQF-Kreditpunkte).
2. Kurzkurse verteilen sich in zwei breite Kategorien: Kurse, die im NQF-Rahmen aufgeführt werden und NQF-Kreditpunkte anhäufen, und Kurse, die außerhalb des NQF-Rahmens fallen.
3. Kontrolle der Normen und des Niveaus: Kurzkurse, für die anerkannte Kreditpunkte zuerkannt werden, müssen von einer akkreditierten Instanz angeboten werden, wie in der Regierungsverordnung Nr. 124 von 2006 vorgesehen. Bei anderen Berufsfortbildungskursen außerhalb des NQF-Rahmens muss die Lehrinstanz bei der NTA-Behörde registriert sein.
4. Um das Niveau und die Qualität eines jeglichen Kurses abzusichern, müssen sich laut NQA und NTA die zuständigen, anerkannten Berufskammern einschalten.
NQA und NTA fungieren unter dem Ministerium für Hochschulbildung.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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