Letzte Chance für Wahlkläger
Windhoek - Die Kläger waren mit ihrem Anliegen zuvor im Obergericht gescheitert. Dort hatten die Richter Petrus Damaseb und Collins Parker die Beschwerde am 4. März mit der Begründung abgelehnt, der Antrag sei verspätet eingereicht worden. Seitdem haben die neun Kläger beim Obersten Gericht Revision gegen dieses Urteil eingelegt, wobei sich diese nur auf die Parlaments- und nicht auf die Präsidentschaftswahl bezieht.
Die Richter Peter Shivute, Gerhard Maritz, Fred Chomba, Simpson Mtambanengwe und Pius Langa werden über den Berufung entscheiden. Der Ausgang des Verfahrens ist für die Kläger auch in finanzieller Hinsicht entscheidend. Schließlich wurden sie vom Obergericht verpflichtet, sämtliche Prozesskosten zu tragen, die sich nach Einschätzung von Beobachtern auf bis zu drei Millionen N$ summieren könnten.
Da das Obergericht die Beweisführung der Kläger außer Acht gelassen und ihr Gesuch aus rein formaltechnischen Gründen disqualifiziert hat, werden die Oppositionsparteien nun in höchster Instanz Belege dafür vorbringen müssen, dass ihr ursprünglicher Antrag tatsächlich fristgerecht eingereicht wurde. Alternativ werden sie mittels "außergewöhnlicher Umstände" begründen müssen, warum ihre Wahlklage trotz möglicher Fristversäumnis dennoch behandelt werden sollte. Sollte die höchste Instanz zugunsten der Antragsteller entscheiden, werden diese beschließen müssen, ob die Klage an das Obergericht zurückverwiesen und dort über die bereits vorgebrachten Hinweise auf eine mögliche Manipulierung der Wahl entschieden werden soll.
Die RDP hatte anfangs Vorbehalte dagegen angemeldet, dass der oberste Richter Shivute den Vorsitz bei der Revisionsverhandlung führen soll, weil er vor einigen Wochen die Abgeordneten der Nationalversammlung vereidigt hat, deren Mandat angefochten wird.
Die DTA, RDP und RP haben ihre Parlamentsabgeordneten angesichts der schwebende Wahlklage nicht vereidigen lassen und wollen die Beratungen in der Nationalversammlung solange boykottieren, bis das oberste Gericht über die Berufung entschieden hat. Das Verfahren ist das dritte seine Art seit der Unabhängigkeit, bei dem der Ausgang einer Wahl juristisch angefochten wird.
Die Richter Peter Shivute, Gerhard Maritz, Fred Chomba, Simpson Mtambanengwe und Pius Langa werden über den Berufung entscheiden. Der Ausgang des Verfahrens ist für die Kläger auch in finanzieller Hinsicht entscheidend. Schließlich wurden sie vom Obergericht verpflichtet, sämtliche Prozesskosten zu tragen, die sich nach Einschätzung von Beobachtern auf bis zu drei Millionen N$ summieren könnten.
Da das Obergericht die Beweisführung der Kläger außer Acht gelassen und ihr Gesuch aus rein formaltechnischen Gründen disqualifiziert hat, werden die Oppositionsparteien nun in höchster Instanz Belege dafür vorbringen müssen, dass ihr ursprünglicher Antrag tatsächlich fristgerecht eingereicht wurde. Alternativ werden sie mittels "außergewöhnlicher Umstände" begründen müssen, warum ihre Wahlklage trotz möglicher Fristversäumnis dennoch behandelt werden sollte. Sollte die höchste Instanz zugunsten der Antragsteller entscheiden, werden diese beschließen müssen, ob die Klage an das Obergericht zurückverwiesen und dort über die bereits vorgebrachten Hinweise auf eine mögliche Manipulierung der Wahl entschieden werden soll.
Die RDP hatte anfangs Vorbehalte dagegen angemeldet, dass der oberste Richter Shivute den Vorsitz bei der Revisionsverhandlung führen soll, weil er vor einigen Wochen die Abgeordneten der Nationalversammlung vereidigt hat, deren Mandat angefochten wird.
Die DTA, RDP und RP haben ihre Parlamentsabgeordneten angesichts der schwebende Wahlklage nicht vereidigen lassen und wollen die Beratungen in der Nationalversammlung solange boykottieren, bis das oberste Gericht über die Berufung entschieden hat. Das Verfahren ist das dritte seine Art seit der Unabhängigkeit, bei dem der Ausgang einer Wahl juristisch angefochten wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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