Lange hinter Gitter
Windhoek - Der Mörder Andreas Negongo, der im Juni 2004 seine Vorgesetzte am Arbeitplatz erstach und einen weiteren Arbeitskollegen dabei zu erstechen versuchte, muss 30 Jahre hinter Gitter. Dies ordnete Richter Christie Liebenberg gestern am Obergericht in seiner Strafmaßverkündung an.
"Dieser Mord ist einfach abscheulich und muss dementsprechend bestraft werden", sagte Liebenberg. Deshalb verurteilte Liebenberg Negongo zu insgesamt 40 Jahren Haft - Zehn Jahre wegen des versuchten Mordes an Wilson Shityeni und 30 Jahre wegen des vollzogenen Mordes an Geralda Appolus, seine Vorgesetzte (AZ berichtete). Er ordnete ferner an, dass Negongo das Strafmaß parallel absitzen muss. Als Grund für die hohe Strafe sagte der Richter: "Der Angeklagte hat keinen Respekt für das so wichtige Recht auf Leben gezeigt. Nun muss das Gericht genau für das Recht kämpfen." Dabei betonte Liebenberg erneut, wie grausam es sei, dass hilflose Frauen und Kinder Opfer von abscheulichen Untaten werden. Es müsse mehr Betonung auf die Strafe und die Abschreckung gelegt werden, als auf die Rehabilitation des Verurteilten, so dass nicht weitere Menschen die gleiche Tat begehen.
"Dieser Mord ist einfach abscheulich und muss dementsprechend bestraft werden", sagte Liebenberg. Deshalb verurteilte Liebenberg Negongo zu insgesamt 40 Jahren Haft - Zehn Jahre wegen des versuchten Mordes an Wilson Shityeni und 30 Jahre wegen des vollzogenen Mordes an Geralda Appolus, seine Vorgesetzte (AZ berichtete). Er ordnete ferner an, dass Negongo das Strafmaß parallel absitzen muss. Als Grund für die hohe Strafe sagte der Richter: "Der Angeklagte hat keinen Respekt für das so wichtige Recht auf Leben gezeigt. Nun muss das Gericht genau für das Recht kämpfen." Dabei betonte Liebenberg erneut, wie grausam es sei, dass hilflose Frauen und Kinder Opfer von abscheulichen Untaten werden. Es müsse mehr Betonung auf die Strafe und die Abschreckung gelegt werden, als auf die Rehabilitation des Verurteilten, so dass nicht weitere Menschen die gleiche Tat begehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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