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Lange Haft für Lehrer-Mörder

Windhoek - Mit dieser Erklärung hat Richter Christie Liebenberg vor kurzem begründet, warum Johannes Ndiwakalunga (20) trotz seines jungen Alters eine Haftstrafe von 22 Jahren wegen Mordes und schweren Raubens verdient habe. Ndiwakalunga war bereits zuvor im Obergericht in Oshakati schuldig gesprochen worden. Richter Liebenberg sah es in der Urteilsbegründung als erwiesen an, dass der damals 18-jährige Ndiwakalunga am 8. Dezember 2009 bei der Mweshipandeka-Oberschule in Ongwediva seinen Lehrer Gottfried Ashipala ermordet und ihm unter anderem einen Laptop, ein Handy, Kleidung und Bargeld in Höhe von 2720 N$ geraubt hat.

Ndiwakalunga hatte das Verbrechen gestanden und im Verlaufe seines Verfahrens verschiedene Gründe bzw. Motive für die Tat vorgebracht. Zunächst hatte er ausgesagt, er habe Ashipala ermordet, da ihm der Lehrer nicht sein Schulzeugnis habe aushändigen wollen, das er für die Bewerbung an einer Universität benötigt habe. Laut dieser Aussage hat Ndiwakalunga in der Tatnacht bei Ashipala übernachtet. Dort habe er seinen Lehrer nachts im Bett überrascht und ihn zunächst mit einer Machete mehrmals auf den Kopf geschlagen, ihn dann mit einer Plastiktüte erstickt und ihm anschließend die Kehle durchgeschnitten um sich an dem Pädagogen zu "rächen".

In einer anderen Version hatte Ndiwakalunga beteuert, er habe ein intimes Verhältnis zu dem Lehrer unterhalten und sei diesem für sexuelle Gefälligkeiten "zu Diensten" gewesen. Als er die Beziehung beendet habe, habe der Lehrer ihn aus dem Schülerheim verweisen lassen und wahlweise versucht, seine akademische Laufbahn zu behindern und ihn zu sexuellen Handlungen zu drängen. Deshalb habe er beschlossen, Ashipala zu töten um dadurch den angeblichen Avancen des Lehrers zu entfliehen und seine "Unabhängigkeit" zurückzuerlangen.

Angesichts dieser widersprüchlichen Angaben kam Richter Liebenberg zu dem Ergebnis, den Aussagen des Schülers sei nicht zu trauen. Vielmehr sah er es unter Berufung auf diverse Zeugenaussagen als bewiesen an, dass sich Ndiwakalunga bereits mehrmals des Diebstahls an der Oberschule schuldig gemacht habe und dort widerholt durch "unberechenbares Verhalten" auffällig geworden sei.

Mit Verweis auf das Geständnis des Angeklagten ist Liebenberg ferner davon überzeugt, dass Ndiwakalunga den Mord an seinem Lehrer "vorsätzlich geplant" und dabei aus niederen Beweggründen gehandelt hat. Obwohl der geständige Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat erst 18 Jahre alt war und bereits 16 Monate in Untersuchungshaft verbracht hat, sei folglich eine Gefängnisstrafe von 22 Jahren angemessen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2025-02-18

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