Lange Haft für Kindsmörderin
Niedere Beweggründe bringen Angeklagter 25 Jahre Gefängnis ein
Von Marc Springer
Windhoek
In seiner Strafmaßverkündung kam Liebenberg am Freitag zu dem Ergebnis, dass die 34-jährige Zenobia Seas (34) nicht aus Verzweiflung oder im Affekt gehandelt hat, sondern sich an dem Vater ihrer dreijährigen Tochter Ava Antoinette Owoses rächen wollte, als sie am 26. September 2016 das Mädchen bei Meile 108 am Strand mit einer Decke erstickt hat. Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass die Beschuldigte dabei vorsätzlich und planmäßig gehandelt und sich entgegen eigener Aussage nicht in einem „tranceähnlichen“ Zustand befunden habe.
Seas selber hatte ausgesagt, sie habe die Tochter gegen Mittag beim Kindergarten abholen und zu dem in Windhoek lebenden und von ihr entfremdeten Vater Immanuel Oweseb bringen wollen, sei dann aber aus ihr unerklärlichen Gründen wie ferngelenkt in Richtung Henties Bay gefahren und rund 200 Kilometer nördlich von Swakopmund von der Straße abgebogen und im Sand steckengeblieben. Dann habe sie das Kind erstickt und anschließend vergeblich versucht, sich zusammen mit der toten Tochter in ihrem Wagen zu verbrennen.
Diese Version einer „spontanen Verzweiflungstat“ ist Liebenberg zufolge unglaubwürdig, weil Seas weder Kleidung oder Spielsachen der Tochter mitgenommen, noch irgendjemandem erzählt habe, dass sie das Mädchen zu deren Vater nach Windhoek fahren wolle. Es sei also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit so, dass sie den Mordentschluss bereits gefasst habe, als sie aus Swakopmund abgefahren sei.
Der Auslöser dafür sei Liebenberg zufolge eindeutig die kurz zuvor erhaltene Nachricht gewesen, wonach Oweseb und seine neue, von ihm schwangere Freundin Ellen beschlossen hätten, ihr Kind per Kaiserschnitt an demselben Tag zur Welt zu bringen, an dem Ava Geburtstag hatte. Diese Offenbarung hat die Angeklagte nach eigener Aussage in absolute Rage versetzt, weil der an Ava ohnehin desinteressierte Oweseb auch an deren Geburtstag keinen Kontakt mehr zu ihr aufgenommen hätte, wenn er Vater eines weiteren, ebenfalls am 28. September geborenen Kindes geworden wäre.
Seas sei demnach nachweislich von Rachemotiven getrieben worden und habe folglich aus niederen Beweggründen gehandelt. Dafür würden auch zwei psychiatrische Gutachten sprechen, denen zufolge Seas zuvor weder mentale Auffälligkeiten gezeigt, noch unter Depression gelitten oder zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden habe.
Dass Seas ihr zweites Kind nicht auf die als erweiterte Selbstmordmission dargestellte Fahrt mitgenommen habe, spreche ebenfalls dafür, dass sie sich vor allem an dem Vater des Opfers und dessen neuer Freundin habe rächen wollen. Als mildernder Umstand könne folglich nur die Tatsache gelten, dass Seas gestanden, aufrichtige Reue gezeigt und bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht habe.
Diese Faktoren würden angesichts der Schwere ihrer Schuld jedoch „verblassen“, weshalb bei der Strafbemessung vor allem die Prinzipien der Vergeltung und Abschreckung im Vordergrund stehen müssten und eine Haftstrafe von 25 Jahren angemessen sei.
Windhoek
In seiner Strafmaßverkündung kam Liebenberg am Freitag zu dem Ergebnis, dass die 34-jährige Zenobia Seas (34) nicht aus Verzweiflung oder im Affekt gehandelt hat, sondern sich an dem Vater ihrer dreijährigen Tochter Ava Antoinette Owoses rächen wollte, als sie am 26. September 2016 das Mädchen bei Meile 108 am Strand mit einer Decke erstickt hat. Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass die Beschuldigte dabei vorsätzlich und planmäßig gehandelt und sich entgegen eigener Aussage nicht in einem „tranceähnlichen“ Zustand befunden habe.
Seas selber hatte ausgesagt, sie habe die Tochter gegen Mittag beim Kindergarten abholen und zu dem in Windhoek lebenden und von ihr entfremdeten Vater Immanuel Oweseb bringen wollen, sei dann aber aus ihr unerklärlichen Gründen wie ferngelenkt in Richtung Henties Bay gefahren und rund 200 Kilometer nördlich von Swakopmund von der Straße abgebogen und im Sand steckengeblieben. Dann habe sie das Kind erstickt und anschließend vergeblich versucht, sich zusammen mit der toten Tochter in ihrem Wagen zu verbrennen.
Diese Version einer „spontanen Verzweiflungstat“ ist Liebenberg zufolge unglaubwürdig, weil Seas weder Kleidung oder Spielsachen der Tochter mitgenommen, noch irgendjemandem erzählt habe, dass sie das Mädchen zu deren Vater nach Windhoek fahren wolle. Es sei also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit so, dass sie den Mordentschluss bereits gefasst habe, als sie aus Swakopmund abgefahren sei.
Der Auslöser dafür sei Liebenberg zufolge eindeutig die kurz zuvor erhaltene Nachricht gewesen, wonach Oweseb und seine neue, von ihm schwangere Freundin Ellen beschlossen hätten, ihr Kind per Kaiserschnitt an demselben Tag zur Welt zu bringen, an dem Ava Geburtstag hatte. Diese Offenbarung hat die Angeklagte nach eigener Aussage in absolute Rage versetzt, weil der an Ava ohnehin desinteressierte Oweseb auch an deren Geburtstag keinen Kontakt mehr zu ihr aufgenommen hätte, wenn er Vater eines weiteren, ebenfalls am 28. September geborenen Kindes geworden wäre.
Seas sei demnach nachweislich von Rachemotiven getrieben worden und habe folglich aus niederen Beweggründen gehandelt. Dafür würden auch zwei psychiatrische Gutachten sprechen, denen zufolge Seas zuvor weder mentale Auffälligkeiten gezeigt, noch unter Depression gelitten oder zur Tatzeit unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gestanden habe.
Dass Seas ihr zweites Kind nicht auf die als erweiterte Selbstmordmission dargestellte Fahrt mitgenommen habe, spreche ebenfalls dafür, dass sie sich vor allem an dem Vater des Opfers und dessen neuer Freundin habe rächen wollen. Als mildernder Umstand könne folglich nur die Tatsache gelten, dass Seas gestanden, aufrichtige Reue gezeigt und bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht habe.
Diese Faktoren würden angesichts der Schwere ihrer Schuld jedoch „verblassen“, weshalb bei der Strafbemessung vor allem die Prinzipien der Vergeltung und Abschreckung im Vordergrund stehen müssten und eine Haftstrafe von 25 Jahren angemessen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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