Landfrage im Kern behandeln II

Die Interessenträger der Landwirtschaft kommen an konkreten Kernpunkten nicht vorbei, wenn die seit 1991 angestrebte Landreform Hand und Fuß haben soll. Hier folgen einige Kernpunkte, die bei anstehenden Beratungen und Verhandlungen direkt beachtet werden wollen.

Vor dem Hintergrund intensiver Bemühungen der Namibischen Landwirtschaftsunion, NLU, über eine Abgeordneten-Konferenz vom 11. bis 13. März mit einem eigenen Konzept zur Landreform an die Regierung zu treten, folgen hier noch weitere Faktoren. Dabei werden auch Aspekte berücksichtigt, die bei der NLU-Versammlung am vergangenen Donnerstag in Otjiwarongo zur Sprache gekommen sind.


Drei wesentliche Aspekte, die gestern aufgeführt wurden, bilden den größeren Rahmen, wodurch das Verhandlungsklima von vornherein bestimmt und bei Missachtung verstimmt werden kann:


- Die Interessenträger und verhandelnden Parteien sind wie 1990 gefordert, auf der Grundlage der nationalen Aussöhnung gegenseitige Akzeptanz herzustellen, ohne Beachtung der Hautfarbe. Die Landreform muss allein schon deshalb von der Hautfarbe abgekoppelt werden, weil die Frage der Neusiedlung kommerzielle und kommunale Gebiete gleichermaßen betrifft.


- Für die NLU und die Farmerschaft gilt es zu vermeiden, dass sie sich in eine falsche Verkettung und Kausalität verstricken, bei der ihre Gesten des Goodwills jeweils nur auf übertriebene Forderungen oder auf künstlich hochgespielte (wie die Hilfsaktion für Vertriebene in Simbabwe) und politisch anstößige Zwischenfälle (wie Kalkpan) folgen.


- Die politische Brisanz der Landfrage, bereits erwähnt, darf nicht unterschätzt werden. So politisch die Aufteilung Namibias unter dem Odendaalplan der 60-er Jahre war, genauso politisch ist die derzeitige Bodenreform.


- Eng an die Redlichkeit und Unredlichkeit der Reformpolitik ist die Frage der Korruption und Diskriminierung gekoppelt. Die Verzerrung der Landreform und der Vergabe subventionierter Vorzugsdarlehen zu Gunsten wohlhabender und politisch einflussreicher Bürger dunkler Hautfarbe, anstatt mittelloser Bürger untergräbt das Ziel der Armutsbekämpfung und Existenzgründung. Ein beredtes Beispiel sind der "Neusiedler" Vitalis Ankama, seines Zeichens Staatssekretär für Hochschulbildung, der in den Genuss einer Umverteilungsfarm gekommen ist, oder die Politiker und Geschäftsleute, die sich im Mangetti-Block oberhalb von Tsintsabis und daneben Kommunalgrund abgezäunt und die angestammten Bewohner vertrieben haben. Die Stiftung für Wüstenforschung, DRFN, kann hier mit genauen Unterlagen weiterhelfen. An dieser Stelle hat die Regierung auch die Frage zu beantworten (letzthin von Dirk Mudge in Otjiwarongo gestellt), zu welchem Zeitpunkt Korrekturmaßnahmen - affirmative action - an einer Person vollzogen sind. Die Verfassung sieht die bevorzugte Förderung historisch benachteiligter Personen vor, aber nicht für das Kollektiv ganzer Bevölkerungsgruppen. "Mancher erreicht das Ziel des Ausgleichs schneller als andere, aber irgendwann ist er doch arriviert. Zum Beispiel kann eine Person, die einen hohen Beamtenposten bekleidet, sich nicht noch in die Schlange der Bodenverteilung stellen und drittens noch eine Fischkonzession beanspruchen," so Mudge.


- Die Entscheidung des berufenen Landtribunals für die Schlichtung von Preisdifferenzen beim Verkauf von Farmen soll dem Ausspruch des Obergerichts gleichgestellt werden. Die Landkonferenz im März wird sich auch um dieses Thema kümmern müssen, weil die Rechtsprechung hier durch ein politisches Tribunal untergraben wird.


- Eine für alle Seiten verbindliche Datenbasis und Informationsgrundlage wird für die anstehenden Beratungen unerlässlich sein. Maßstäbe der Tragkraft und Bodenbewertung sind hier ebenso gefragt. Die meisten Politiker sind auf dem Stand der Landkonferenz von 1991 stehen geblieben, derweil die verschiedenen Instanzen von der NLU bis zum Wirtschaftsforschungsinstitut Nepru allesamt unterschiedliche Statistiken im Munde führen.


Die NLU und die privaten Forschungsinstitute sind hier an erster Stelle gefordert, dem Ministerium für Ländereien und allen Interessenträgern zur Hand zu gehen.


Alle oben genannten Punkte sollten bei gründlicher Aufarbeitung dem Vorgang der Landreform konstruktive Anreize geben.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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