30 Dezember 2004 | Kommentar
Kriminell oder Jugendstreich
Der Anwalt meint es sei ein Jugendstreich und die Staatsanwaltschaft will kriminelle Absichten beweisen.
Wenn ein Fünfzehnjähriger noch nicht weiß, dass Ausweise nicht vervielfältigt oder an denen manipuliert werden dürfen, dann lassen wir es mal eben so gelten. Vielleicht ist mit ihm noch nie drüber gesprochen worden? Ein 19-jähriger geht aber als Erwachsener durch und er sollte spätestens in dem Alter wissen was gesetzlich erlaubt ist.
Dass in Bars oder Nachtklubs Jugendliche nicht zugelassen sind und an kein Alkohol ausgeschenkt werden darf, ist nicht neu.
Ein Delikt, das zum Nachdenken anregt.
Strafe muss sein, nur wie wird der Richter entscheiden? Früher gab es für "Äpfel klauen" eine Tracht Prügel, heute stellt man die Jugend vor das Gericht. Mit einer Geldstrafe ist es hier nicht getan, ein paar Wochen Sozialarbeit wäre wünschenswert, damit die Jugend etwas mehr Respekt vor dem Gesetz bekommt.