Krankenschwester will Entschädigung
Windhoek (ms) – Eine Krankenschwester hat ein Privatkrankenhaus in Ongwediva auf Schmerzensgeld von 1,3 Millionen N$ verklagt, weil die dort angestellten Mediziner eine angebliche Blinddarmentzündung falsch diagnostiziert hätten und deshalb eine Laparotomie (operative Öffnung der Bauchhöhle) notwendig geworden sei.
Zur Begründung führt die Antragstellerin Rosalia Shivute in einer Klageschrift an, sie sei am 18 Juli im Ongwediva-Medipark-Krankenhaus aufgenommen und dort bis zum 29 Juli behandelt worden. Unmittelbar nach ihrer Einlieferung habe sie über starke Unterleibsschmerzen geklagt und die Vermutung geäußert, dass diese durch eine Blindarmentzündung verursacht würden. Ungeachtet dessen, seien die nebenbeklagten Ärzte Ndofor, Kiberiti und Kai-Kai diesem Verdacht nicht nachgegangen und hätten keinerlei Diagnose angestellt, sondern ihr lediglich Blut abgenommen.
Das Blut sei jedoch nicht im hauseigenen Labor untersucht, sondern an ein externes Institut verschickt worden, wodurch sich belastbare Resultate erheblich verzögert hätten. Außerdem hätten Ärzte des Krankenhauses ihr mehrmals versichert, es gebe keinen Behandlungsbedarf und sie solle nach Hause gehen.
Weil die Antragsgegner ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hätten, sei ihre Blinddarmentzündung drei Tage lang nicht behandelt worden und deshalb ein Bauchschnitt erforderlich geworden, für dessen Heilung sie keine Antibiotika erhalten habe. Folglich habe sich die Wunde nach ihrer Entlassung entzündet und hätten sich Abszesse gebildet, die operativ hätten entfernt werden müssen.
Dies führt Shivute auf die angeblich vorangegangenen Fehldiagnose zurück, die ihr durch die anschließenden Komplikationen nicht nur erhebliche Behandlungskosten, sondern auch starke Schmerzen und emotionales Leid verursacht hätten, für die sie Schmerzensgeld von 1,3 Millionen N$ verdient habe.
Zur Begründung führt die Antragstellerin Rosalia Shivute in einer Klageschrift an, sie sei am 18 Juli im Ongwediva-Medipark-Krankenhaus aufgenommen und dort bis zum 29 Juli behandelt worden. Unmittelbar nach ihrer Einlieferung habe sie über starke Unterleibsschmerzen geklagt und die Vermutung geäußert, dass diese durch eine Blindarmentzündung verursacht würden. Ungeachtet dessen, seien die nebenbeklagten Ärzte Ndofor, Kiberiti und Kai-Kai diesem Verdacht nicht nachgegangen und hätten keinerlei Diagnose angestellt, sondern ihr lediglich Blut abgenommen.
Das Blut sei jedoch nicht im hauseigenen Labor untersucht, sondern an ein externes Institut verschickt worden, wodurch sich belastbare Resultate erheblich verzögert hätten. Außerdem hätten Ärzte des Krankenhauses ihr mehrmals versichert, es gebe keinen Behandlungsbedarf und sie solle nach Hause gehen.
Weil die Antragsgegner ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hätten, sei ihre Blinddarmentzündung drei Tage lang nicht behandelt worden und deshalb ein Bauchschnitt erforderlich geworden, für dessen Heilung sie keine Antibiotika erhalten habe. Folglich habe sich die Wunde nach ihrer Entlassung entzündet und hätten sich Abszesse gebildet, die operativ hätten entfernt werden müssen.
Dies führt Shivute auf die angeblich vorangegangenen Fehldiagnose zurück, die ihr durch die anschließenden Komplikationen nicht nur erhebliche Behandlungskosten, sondern auch starke Schmerzen und emotionales Leid verursacht hätten, für die sie Schmerzensgeld von 1,3 Millionen N$ verdient habe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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