Krankenkasse verliert gegen Kontrollrat
Obergericht bestätigt umstrittene Ablehnung erhöhter Mitgliedsgebühren
Von Marc Springer, Windhoek
Die Niederlage ergibt sich aus einem am Freitag ergangenen Urteil von Ersatzrichterin Eileen Rakow für das sie in dieser Woche die Begründung nachreichen will. Darin lehnt sie einen Antrag der Kläger ab, eine Entscheidung des Kontrollrats für Krankenkassen für unwirksam zu erklären, der Heritage Health die Erlaubnis für die geplante Tariferhöhung verweigert hatte. Ob die Krankenkasse gegen das Urteil in Berufung gehen wird, ist bisher nicht bekannt.
Heritage Health hatte seine Klage damit begründet, der Kontrollrat für Krankenkassen sei nicht berechtigt, über die Gebührenstruktur hiesiger Krankenversicherungen zu befinden und hätte folglich auch nicht eine von den Klägern angekündigte Gebührensteigerung ablehnen bzw. deren Mitglieder per Zeitungsannonce darauf hinweisen dürfen, dass diese Tarifsteigerung unzulässig sei.
Schließlich sei das Gremium lediglich ermächtigt, über „Regelveränderungen“ der ihr untergeordneten Krankenkassen, nicht aber über deren Beitragsgebühren zu entscheiden. Folglich sei auch die Entscheidung der Antragsgegner unwirksam, eine von Heritage Health beschlossene und im Januar dieses Jahres in Kraft getretene Erhöhung ihrer Mitgliedsgebühren abzulehnen und die Kläger zu verpflichten, die Tarife vom vergangenen Jahr beizubehalten.
Darüber hinaus sei der Kontrollrat nicht autorisiert, die Mitglieder von Heritage Health in öffentlichen Medien darauf hinzuweisen, dass die Gebührensteigerung von ihm nicht genehmigt worden sei. Dass dies dennoch geschehen sei, sei nicht nur rechtswidrig, sondern für die Antragsteller auch potenziell geschäftsschädigend, weil einige von deren Mitgliedern bereits die Rückzahlung des vermeintlich unzulässigen Zusatzbetrags verlangt hätten.
Die Krankenkasse hatte ferner vorgebracht, dass sie erhebliche Verluste mache und in ihrer Existenz bedroht wäre, wenn ihre Gebührenerhöhung nicht Bestand haben sollte. Außerdem hatte sie betont, die Tarifsteigerung von 44,4 Prozent sei „absolut angemessen“, weil die früher geltende Eigenbeteiligung von Mitgliedern in Höhe von 30 Prozent ihrer Behandlungs- und Arzneikosten vor einiger Zeit abgeschafft worden sei. Heritage Health übernehme also 100 Prozent sämtlicher von der Kasse abgedeckten Leistungen, weshalb die tatsächliche Gebührensteigerung für die Mitglieder von Heritage Health „eigentlich nur 14 Prozent“ betrage.
Der Kontrollrat hatte dem entgegen gehalten, dass er nicht nur befugt, sondern verpflichtet sei, im Interesse der Mitglieder sämtlicher Krankenkassen über die von jenen berechneten Gebühren zu befinden.
Die Niederlage ergibt sich aus einem am Freitag ergangenen Urteil von Ersatzrichterin Eileen Rakow für das sie in dieser Woche die Begründung nachreichen will. Darin lehnt sie einen Antrag der Kläger ab, eine Entscheidung des Kontrollrats für Krankenkassen für unwirksam zu erklären, der Heritage Health die Erlaubnis für die geplante Tariferhöhung verweigert hatte. Ob die Krankenkasse gegen das Urteil in Berufung gehen wird, ist bisher nicht bekannt.
Heritage Health hatte seine Klage damit begründet, der Kontrollrat für Krankenkassen sei nicht berechtigt, über die Gebührenstruktur hiesiger Krankenversicherungen zu befinden und hätte folglich auch nicht eine von den Klägern angekündigte Gebührensteigerung ablehnen bzw. deren Mitglieder per Zeitungsannonce darauf hinweisen dürfen, dass diese Tarifsteigerung unzulässig sei.
Schließlich sei das Gremium lediglich ermächtigt, über „Regelveränderungen“ der ihr untergeordneten Krankenkassen, nicht aber über deren Beitragsgebühren zu entscheiden. Folglich sei auch die Entscheidung der Antragsgegner unwirksam, eine von Heritage Health beschlossene und im Januar dieses Jahres in Kraft getretene Erhöhung ihrer Mitgliedsgebühren abzulehnen und die Kläger zu verpflichten, die Tarife vom vergangenen Jahr beizubehalten.
Darüber hinaus sei der Kontrollrat nicht autorisiert, die Mitglieder von Heritage Health in öffentlichen Medien darauf hinzuweisen, dass die Gebührensteigerung von ihm nicht genehmigt worden sei. Dass dies dennoch geschehen sei, sei nicht nur rechtswidrig, sondern für die Antragsteller auch potenziell geschäftsschädigend, weil einige von deren Mitgliedern bereits die Rückzahlung des vermeintlich unzulässigen Zusatzbetrags verlangt hätten.
Die Krankenkasse hatte ferner vorgebracht, dass sie erhebliche Verluste mache und in ihrer Existenz bedroht wäre, wenn ihre Gebührenerhöhung nicht Bestand haben sollte. Außerdem hatte sie betont, die Tarifsteigerung von 44,4 Prozent sei „absolut angemessen“, weil die früher geltende Eigenbeteiligung von Mitgliedern in Höhe von 30 Prozent ihrer Behandlungs- und Arzneikosten vor einiger Zeit abgeschafft worden sei. Heritage Health übernehme also 100 Prozent sämtlicher von der Kasse abgedeckten Leistungen, weshalb die tatsächliche Gebührensteigerung für die Mitglieder von Heritage Health „eigentlich nur 14 Prozent“ betrage.
Der Kontrollrat hatte dem entgegen gehalten, dass er nicht nur befugt, sondern verpflichtet sei, im Interesse der Mitglieder sämtlicher Krankenkassen über die von jenen berechneten Gebühren zu befinden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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