Krankenkasse verklagt ihren Kontrollrat
Gebührenerhöhung führt zu Rechtsstreit – Versicherung fürchtet um Existenz
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung führt der Heritage Health Medical Aid Fund an, der beklagte Kontrollrat für Krankenkassen sei nicht berechtigt, über die Gebührenstruktur hiesiger Krankenversicherungen zu befinden. Demnach habe er auch nicht eine von Heritage Health beschlossene Gebührenerhöhung ablehnen und deren Mitglieder per Zeitungsannonce darauf hinweisen dürfen, dass diese Tarifsteigerung unzulässig sei.
In einer eidesstattlichen Erklärung führt der als Berater der Kläger tätige Rentner Hendrik Petrus Kruger an, der Kontrollrat habe sich Befugnisse angeeignet, die ihm nicht zustünden. Schließlich sei das Gremium lediglich autorisiert, über „Regelveränderungen“ der ihr untergeordneten Krankenkassen, nicht aber über deren Gebühren zu entscheiden. Folglich sei auch die Entscheidung der Antragsgegner unwirksam, eine von Heritage Health beschlossene und im Januar dieses Jahres in Kraft getretene Erhöhung ihrer Mitgliedsgebühren abzulehnen und die Kläger zu verpflichten, die Tarife vom vergangenen Jahr beizubehalten.
Darüber hinaus sei der Kontrollrat nicht ermächtigt gewesen, die Mitglieder von Heritage Health in Form von Zeitungsanzeigen darauf hinzuweisen, dass die Gebührensteigerung von ihm nicht genehmigt worden sei. Dieser Vorgang sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch potenziell geschäftsschädigend gewesen, weil einige der Mitglieder von Heritage Health bereits die Rückzahlung des vermeintlich unzulässigen Zusatzbetrags verlangt hätten.
Kruger zufolge würde Heritage Health erhebliche Verluste machen und wäre in seiner Existenz bedroht, wenn die Gebührenerhöhung nicht Bestand haben sollte. Außerdem hebt er hervor, die Tarifsteigerung von 44,4 Prozent sei „absolut angemessen“. Schließlich hätten Mitglieder der Kasse in der Vergangenheit 30 Prozent sämtlicher von der Kasse zurückgeforderten Kosten selbst tragen müssen und sei diese Eigenbeteiligung nun entfallen. Heritage Health übernehme inzwischen also 100 Prozent sämtlicher von der Kasse abgedeckten Leistungen, weshalb die tatsächliche Gebührensteigerung „eigentlich nur 14 Prozent“ betrage.
Der Kontrollrat beharrt in seiner Klageerwiderung darauf, dass er nicht nur befugt, sondern verpflichtet sei, über Gebührenveränderungen der ihm angehörigen Krankenkassen zu befinden. Die Verhandlung der in Form eines Eilantrags angestrengten Klage wurde am Dienstag auf den 11. November vertagt.
Zur Begründung führt der Heritage Health Medical Aid Fund an, der beklagte Kontrollrat für Krankenkassen sei nicht berechtigt, über die Gebührenstruktur hiesiger Krankenversicherungen zu befinden. Demnach habe er auch nicht eine von Heritage Health beschlossene Gebührenerhöhung ablehnen und deren Mitglieder per Zeitungsannonce darauf hinweisen dürfen, dass diese Tarifsteigerung unzulässig sei.
In einer eidesstattlichen Erklärung führt der als Berater der Kläger tätige Rentner Hendrik Petrus Kruger an, der Kontrollrat habe sich Befugnisse angeeignet, die ihm nicht zustünden. Schließlich sei das Gremium lediglich autorisiert, über „Regelveränderungen“ der ihr untergeordneten Krankenkassen, nicht aber über deren Gebühren zu entscheiden. Folglich sei auch die Entscheidung der Antragsgegner unwirksam, eine von Heritage Health beschlossene und im Januar dieses Jahres in Kraft getretene Erhöhung ihrer Mitgliedsgebühren abzulehnen und die Kläger zu verpflichten, die Tarife vom vergangenen Jahr beizubehalten.
Darüber hinaus sei der Kontrollrat nicht ermächtigt gewesen, die Mitglieder von Heritage Health in Form von Zeitungsanzeigen darauf hinzuweisen, dass die Gebührensteigerung von ihm nicht genehmigt worden sei. Dieser Vorgang sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch potenziell geschäftsschädigend gewesen, weil einige der Mitglieder von Heritage Health bereits die Rückzahlung des vermeintlich unzulässigen Zusatzbetrags verlangt hätten.
Kruger zufolge würde Heritage Health erhebliche Verluste machen und wäre in seiner Existenz bedroht, wenn die Gebührenerhöhung nicht Bestand haben sollte. Außerdem hebt er hervor, die Tarifsteigerung von 44,4 Prozent sei „absolut angemessen“. Schließlich hätten Mitglieder der Kasse in der Vergangenheit 30 Prozent sämtlicher von der Kasse zurückgeforderten Kosten selbst tragen müssen und sei diese Eigenbeteiligung nun entfallen. Heritage Health übernehme inzwischen also 100 Prozent sämtlicher von der Kasse abgedeckten Leistungen, weshalb die tatsächliche Gebührensteigerung „eigentlich nur 14 Prozent“ betrage.
Der Kontrollrat beharrt in seiner Klageerwiderung darauf, dass er nicht nur befugt, sondern verpflichtet sei, über Gebührenveränderungen der ihm angehörigen Krankenkassen zu befinden. Die Verhandlung der in Form eines Eilantrags angestrengten Klage wurde am Dienstag auf den 11. November vertagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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