KORA-Vertrag „erzwungen“
KORA-Vertrag „erzwungen“

KORA-Vertrag „erzwungen“

NTB-Geschäftsführer: übereiltes Abkommen führt zu Unbehagen
Stefan Noechel
Von E. Smit und S.Noechel

Windhoek

Während Digu //Noabeb im Zeugenstand hinsichtlich des „KORA-Awards“-Prozesses vom Stafverteidiger James Diedericks verhört wurde, erklärte er, dass gemäß der Vereinbarung die Regierung und Mundial zusammengearbeitet hätten. Dabei ging es um Sponsorenpakete in Höhe von 6 Mio. US-Dollar, welche in Bezug auf die „KORA-Awards“ von namibischen Unternehmen erworben werden sollten. Davon mussten wiederum 2 Mio. US-Dollar bis zum 11. Dezember 2015 und der Rest bis zum 16. Februar 2016 gesichert und an Mundial bezahlt werden. Mundial besitzt die Rechte zur Ausrichtung der „KORA Awards“, während Ernst Coovi Adjovi als Präsident und Tonata Shiimi als Direktor der Awards fungierten.

Der Vertrag zwischen NTB und Mundial wurde am 4. Dezember 2015 unterzeichnet wobei 1,5 Mio. US-Dollar bis zum 10. Dezember 2015 gezahlt werden sollten.

Die erste Zahlung von 5 Mio. N$ erfolgte am 22. Dezember 2015 und die zweite Zahlung von weiteren 5 Mio. N$ am 23. Dezember. Am 7. Januar 2016 wurden weitere 5 Mio. N$ und am 17. Februar 8,5 Mio. N$ überwiesen. Die letzte Zahlung erfolgte somit am 17. Februar, ungefähr einen Monat bevor die KORA-Veranstaltung in Namibia hätte stattfinden sollen.

//Noabeb gestand, dass er von dem Abkommen zwischen Namibia (NTB) und Mudial wusste, er aber nicht die Details des Abkommens kannte. Diedericks wiederum betonte, dass unabhängig von den offensichtlichen NTB-Vertrags-Verstößen das Abkommen deutlich besagt, dass, sollte Namibia es versäumen, die 2 Mio. US-Dollar bis zum 11. Dezember 2015 zu bezahlen, würden keine „KORA-Awards“ in Namibia stattfinden würden.

Diedericks ging weiter auf die Tatsache ein, dass //Naobeb mehrere Bedenken gegen die Vereinbarung geäußert hatte und sagte, dass NTB von der Regierung und dem Tourismusministerium gezwungen worden sei, den Vertrag zu unterzeichnen.

//Naobeb, der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung außer Landes war, gab zu, dass er als CEO das Übereinkommen nicht unterzeichnet hätte, da es sich „übereilt” anfühlte. Er fügte hinzu, dass er wollte, dass die hauseigenen NTB-Anwälte den Vertrag überprüfen. Dies geschah jedoch nicht, da der Vertrag an den damaligen Generalstaatsanwalt Sacky Shanghala übergeben wurde.

Der Strafverteidiger Diedericks machte daraufhin die Aussage, dass die Regierung durch das Tourismusministerium den Tourismusrat angewiesen habe, die Klage gegen seinen Mandanten einzuleiten. Er meinte, dass der Rat nur als Schuldeneintreiber für das Ministerium fungiere.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-19

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