"Konvention schleunigst unterzeichnen"
Windhoek - Die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) hat die namibische Regierung aufgefordert, umgehend die so genannte UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen zu ratifizieren. Aus Anlass des am vergangenen Samstag begangenen Tages der Verschwundenen erinnerte NGfM-Direktor Phil ya Nangoloh daran, dass es auch in Namibia zahlreiche ungeklärte Fälle gebe: Allein in den Jahren 1974 bis 1990 seien mindestens 4200 Namibier spurlos verschwunden, während sie entweder in Lagern der SWAPO oder der südafrikanischen Streitkräfte gefangen gehalten wurden. "Als wäre das noch nicht schlimm genug, sind auch während der Unruhen im Norden und Nordwesten des Landes in den Jahren 1994 bis 1997 weitere 1600 Namibier verschwunden", so ya Nangoloh. Die NGfM sei ernsthaft besorgt darüber, dass eine so große Anzahl Personen verschwinden konnte, ohne dass dies untersucht oder gegen die Verantwortlichen strafrechtlich vorgegangen werde.
Ya Nangoloh ging auch auf die Flüchtlingssituation ein: Zwischen 1994 und 1997 seien rund 3300 Namibier und Angolaner, "diskriminierend als UNITA-Banditen gebrandmarkt", gewaltsam nach Angola deportiert worden, obwohl ihnen dort das Schicksal gedroht habe, ebenfalls aus der Öffentlichkeit entfernt zu werden. Zehntausende Namibier und Angolaner seien zudem aus ihrer Heimat deportiert und umgesiedelt worden. Die Zahl sei von 7600 im Jahr 1999 auf 32000 in 2001 gestiegen.
Daher sei es zwingend notwendig, dass Namibia sich den rund 75 Staaten anschließe, die die UN-Konvention aus dem Jahr 2006 bereits unterzeichnet hätten. Im deren Rahmen verpflichten sich die Nationen, das Verschwinden von Menschen zu untersuchen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Außerdem sichert sie Betroffenen die Möglichkeit auf Schadensersatzzahlungen zu.
Ya Nangoloh ging auch auf die Flüchtlingssituation ein: Zwischen 1994 und 1997 seien rund 3300 Namibier und Angolaner, "diskriminierend als UNITA-Banditen gebrandmarkt", gewaltsam nach Angola deportiert worden, obwohl ihnen dort das Schicksal gedroht habe, ebenfalls aus der Öffentlichkeit entfernt zu werden. Zehntausende Namibier und Angolaner seien zudem aus ihrer Heimat deportiert und umgesiedelt worden. Die Zahl sei von 7600 im Jahr 1999 auf 32000 in 2001 gestiegen.
Daher sei es zwingend notwendig, dass Namibia sich den rund 75 Staaten anschließe, die die UN-Konvention aus dem Jahr 2006 bereits unterzeichnet hätten. Im deren Rahmen verpflichten sich die Nationen, das Verschwinden von Menschen zu untersuchen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Außerdem sichert sie Betroffenen die Möglichkeit auf Schadensersatzzahlungen zu.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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