Koch-Fall: Buchhalter verurteilt
Koch-Fall: Buchhalter verurteilt

Koch-Fall: Buchhalter verurteilt

Windhoek/Bad Heilbrunn/Osnabrück - Der Fall war zwei Jahre lang "hinausgezögert worden, da man die Hoffnung hatte, dass Koch ausgeliefert und als Zeuge aussagen könnte". Die Wirtschaftsstrafkammer sah es laut einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" als erwiesen an, dass sich der mittlerweile 65-Jährige der zweifachen Vorteilsnahme schuldig gemacht hatte.

30 Anklagepunkte waren im Verlauf des vierjährigen Verfahrens wegen Geringfügigkeit fallen gelassen worden. Auch der Vorwurf der Bestechlichkeit konnte aufgrund von Verjährung nicht mehr geahndet werden: Im Mai 1995 hatte es für Schulte-Südhoff von Koch einen Scheck über 26000 Euro gegeben. Die zwei Anklagepunkte, die zur Verurteilung des im Jahr 2000 fristlos entlassenen Krankenhaus-Mitarbeiters geführt haben, datieren aus dem Jahr 1997.

Damals hatte sich der Mann von Hans-Jürgen Koch für ein verlängertes Wochenende nach Heilbrunn einladen lassen, wo er für umgerechnet 133 Euro in der "Reindlschmiede" wohnte. Und kurz darauf genoss er auf Einladung des ehemaligen Heilbrunner Finanzmaklers und Eigentümers der Jagd- und Gästefarm La Rochelle 14 Tage Urlaub auf dessen Farm in Namibia. Koch ließ ihn nicht nur umsonst wohnen, er zahlte auch dessen Erste-Klasse-Flug - Gesamtkosten: 3150 Euro. Im Gegenzug wickelte der Buchhalter jede Menge Kreditgeschäfte Kochs mit der Klinik ab.

Kochs in Oberbayern lebende Ex-Ehefrau beschrieb den Oldtimer-Besitzer vor Jahren in einem Gespräch mit dem "Tölzer Kurier" mal als "sehr nett" und "völlig harmlos". Das Klinikum Osnabrück gehört anscheinend ebenso wie die Stadt Osnabrück zu den Hauptgeschädigten von Hans-Jürgen Kochs vermutlich betrügerischem Finanzsystem.

Hätte die Stadt nicht die Schulden des Krankenhauses übernommen, wäre, wie es aus Osnabrück heißt, das Klinikum an der Sache Koch pleite gegangen. So gibt die niedersächsische Großstadt (165 000 Einwohner) den bis jetzt ermittelten Schaden mit 7,2 Millionen Euro an. In dieser Summe stecken rund eine Million Euro zu viel bezahlter Zinsen und eine halbe Million Euro Rechtsanwaltskosten. Den größten Schaden habe Koch mit einem Kredit über 5,2 Millionen Euro angerichtet, die er an das Klinikum auslieh; Laufzeit des Kreditvertrags zehn Jahre.

Das Geld habe sich Koch seinerzeit von der Sparkasse Frankfurt besorgt. Nach einem Jahr habe der Heilbrunner Finanzmakler seine Schulden bei der Sparkasse von zwei Gemeinden aus seinem Kundenkreis zurückzahlen lassen und genüsslich Zins und Tilgung aus Osnabrück kassiert. Nach dem Platzen von Kochs Schneeballsystem im Jahr 2000 entschied der Bundesgerichtshof, dass alle Geschäfte des Heilbrunners nichtig seien. Sie mussten also rückabgewickelt werden. So holten sich die beiden Gemeinden die fünf Millionen von der Sparkasse zurück. Die aber hat bis jetzt Probleme, ihrerseits an das Geld zu kommen, weil Koch nicht greifbar ist und die Sparkasse zu Osnabrück keine direkte Geschäftsbeziehung hat.

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung erfahren hat, verhandeln beide Parteien noch außergerichtlich und hoffen, sich demnächst auf einen Vergleich zu einigen. Den jetzt abgeschlossenen Strafprozess gegen den früheren Klinik-Buchhalter hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück so lange heraus gezögert, wie es die Verjährungsfristen zuließen. Der Zivilprozess des Klinikums gegen den früheren Mitarbeiter endete schon vor Jahren mit einer Schadenersatz-Forderung von über 500000 Euro. Da eine Zwangsvollstreckung gegen den Mann aussichtslos erschien, einigten sich beide Parteien im vergangenen Jahr auf eine Einmal-Zahlung von 72 500 Euro, offiziell ist dies aber nur eine "Anzahlung".

Der Osnabrücker Finanzbuchhalter ist der einzige "Geschäftspartner" Kochs, der straf- und zivilrechtlich verurteilt wurde. Ein weiteres Verfahren gegen den Kassenverwalter der badischen Stadt Grenzach-Wyhlen, dem Koch ebenfalls einen größeren Betrag aufs Privatkonto überwiesen hatte, endete ohne Urteil.

Unbekannt ist die Zahl der Kämmerer und Kassenverwalter, die seit bekannt werden des Finanzskandals im März 2000 ihre Stelle verloren haben. Immerhin soll der Heilbrunner Millionenjongleur, der 429 Städte, Gemeinden, Landkreise und öffentliche Unternehmen zu seinen Kunden zählte, mindestens sieben von ihnen um 43 Millionen Euro geprellt haben. Deshalb sollte Koch nach Deutschland ausgeliefert werden. Vier Jahre saß er im Gefängnis in Grootfontein. Im vergangenen Monat urteilte das Oberste Gericht Namibias, dass Koch nicht ausgeliefert und sofort auf freien Fuß gesetzt wird (AZ berichtete).

Die Münchner Staatsanwaltschaft denkt jedoch nicht daran, den seit dem Jahre 2000 international geltenden Haftbefehl aufzuheben.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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