Klägerschar vervielfacht
Windhoek - Im Prozess um Farmenteignungen in Simbabwe hat das in Windhoek residierende SADC-Tribunal dem Antragssteller William Michael Campbell am Freitag Unterstützung zur Seite gestellt. Die fünf Richter des Tribunals ordneten im Obersten Gerichtshof an, dass vier weitere Anträge von insgesamt 74 Farmern aus Simbabwe zur Eingabe Campbells hinzugefügt und Ende Mai vor dem SADC-Tribunal gehört werden. Auch für diese Farmer gilt die im Fall Campbell erlassene einstweilige Verfügung, die ihnen, ihren Familien und Angestellten zusichert, dass sie, solange das Verfahren schwebt, auf ihrem Grund und Boden nicht behelligt werden dürfen. Ursprünglich hatten die vier Anträge 77 Farmer umfasst, allerdings, so die Richter, seien drei in der Zwischenzeit enteignet worden.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass durch die Zusammenlegung eine Duplikation vermieden und dadurch Zeit und Kosten gespart werden könnten, da es in der Sache bei allen Anträgen um die selben Inhalte gehe.
William Michael Campbell (75) geht mit seinem Dringlichkeitsantrag gegen die simbabwische Regierung in Person von Präsident Robert Mugabe vor, dem der Farmer vorwirft, die Verfassung des Landes hinsichtlich der Landenteignung unrechtmäßig verändert zu haben. Campbell hatte bereits in seiner Heimat vergeblich vor dem Ober- und Obersten Gericht gegen die Enteignung geklagt, die Entscheidung der höchsten Instanz steht noch aus.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass durch die Zusammenlegung eine Duplikation vermieden und dadurch Zeit und Kosten gespart werden könnten, da es in der Sache bei allen Anträgen um die selben Inhalte gehe.
William Michael Campbell (75) geht mit seinem Dringlichkeitsantrag gegen die simbabwische Regierung in Person von Präsident Robert Mugabe vor, dem der Farmer vorwirft, die Verfassung des Landes hinsichtlich der Landenteignung unrechtmäßig verändert zu haben. Campbell hatte bereits in seiner Heimat vergeblich vor dem Ober- und Obersten Gericht gegen die Enteignung geklagt, die Entscheidung der höchsten Instanz steht noch aus.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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