Klage zurückgezogen
Gewerkschaft einigt sich mit Ex-Generalsekretär
Windhoek (ms) – Der ehemalige Generalsekretär der namibischen Farmarbeitergewerkschaft (Nafwu), Abraham Onesmus, hat eine gegen seinen Amtsnachfolger gerichtete Klage zurückgezogen, den er der Missachtung des Gerichts beschuldigt hatte.
Hintergrund des nun eingestellten Verfahrens ist das am 2. Januar 2013 ergangene Urteil eines Schlichters, der dem entlassenen Onesmus nicht nur 16000 N$ an ausstehendem Gehalt zugesprochen, sondern auch dessen Wiedereinstellung angeordnet hatte. Obwohl diese Verfügung kurz darauf vom Obergericht bestätigt und damit rechtskräftig wurde, ist sie Onesmus zufolge von der Nafwu bzw. deren neuem Generalsekretär und Nebenbeklagten Rocco Nguvauva nie umgesetzt worden.
Deshalb hat Onesmus nach eigenen Angaben am 31. Juli 2015 eine zweite Verfügung erwirkt, die ihm samt des bis dahin angeblich entgangenen Gehalts eine Summe von 118100 N$ zugesprochen habe, von der ihm die Antragsgegner jedoch nur 83300 N$ ausgezahlt hätten. Weil sie ihm die Differenz bis heute vorenthalten und damit der Missachtung des Gerichts schuldig machen würden, sei die sofortige Festnahme von Nguvauva geboten, der sich einer richterlichen Anordnung verweigere und damit strafbar mache.
Schließlich sei er für die Finanzen der Nafwu zuständig und habe sich strafbar gemacht, indem er den Anspruch des Klägers ungeachtet einer richterlichen Anordnung nicht erfüllt habe. Onesmus wurde zusammen mit zwei anderen Ex-Funktionären der Nafwu gekündigt, weil sich diese nach eigenen Angaben ihr Gehalt nicht mehr habe leisten können. Der Vermittler hatte jedoch dennoch zu Gunsten der Geschassten entschieden und deren angeblich betriebsbedingte Kündigung für ebenso unfair wie unwirksam erklärt.
Die beide anderen Betroffenen, Obed Afrikaner und Jacqueline Nikanor hatten sich bereits zuvor mit der Nafwu geeinigt und von weiteren rechtlichen Schritten gegen die Gewerkschaft abgesehen.
Hintergrund des nun eingestellten Verfahrens ist das am 2. Januar 2013 ergangene Urteil eines Schlichters, der dem entlassenen Onesmus nicht nur 16000 N$ an ausstehendem Gehalt zugesprochen, sondern auch dessen Wiedereinstellung angeordnet hatte. Obwohl diese Verfügung kurz darauf vom Obergericht bestätigt und damit rechtskräftig wurde, ist sie Onesmus zufolge von der Nafwu bzw. deren neuem Generalsekretär und Nebenbeklagten Rocco Nguvauva nie umgesetzt worden.
Deshalb hat Onesmus nach eigenen Angaben am 31. Juli 2015 eine zweite Verfügung erwirkt, die ihm samt des bis dahin angeblich entgangenen Gehalts eine Summe von 118100 N$ zugesprochen habe, von der ihm die Antragsgegner jedoch nur 83300 N$ ausgezahlt hätten. Weil sie ihm die Differenz bis heute vorenthalten und damit der Missachtung des Gerichts schuldig machen würden, sei die sofortige Festnahme von Nguvauva geboten, der sich einer richterlichen Anordnung verweigere und damit strafbar mache.
Schließlich sei er für die Finanzen der Nafwu zuständig und habe sich strafbar gemacht, indem er den Anspruch des Klägers ungeachtet einer richterlichen Anordnung nicht erfüllt habe. Onesmus wurde zusammen mit zwei anderen Ex-Funktionären der Nafwu gekündigt, weil sich diese nach eigenen Angaben ihr Gehalt nicht mehr habe leisten können. Der Vermittler hatte jedoch dennoch zu Gunsten der Geschassten entschieden und deren angeblich betriebsbedingte Kündigung für ebenso unfair wie unwirksam erklärt.
Die beide anderen Betroffenen, Obed Afrikaner und Jacqueline Nikanor hatten sich bereits zuvor mit der Nafwu geeinigt und von weiteren rechtlichen Schritten gegen die Gewerkschaft abgesehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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