Klage nicht fallengelassen
Sioka weiterhin im Visier des Ombudsmannes
Windhoek (NMH/sb) - Die Anwältin Ingrid Husselmann, die für das Büro des namibischen Ombudsmannes tätig ist, hat gestern bestätigt, dass die Klage wegen Missachtung des Gerichts gegen die Ministerin für Geschlechtergleichheit, Doreen Sioka, nicht fallengelassen wird, obwohl diese inzwischen ein entsprechendes Dokument eingereicht habe, um die rechtlichen Schritte abzuwenden. Sioka hatte es zuvor versäumt, einer gerichtlichen Anordnung nachzukommen und eine Strategie zur Einrichtung kinderfreundlicher Gefängnisse vorzulegen, woraufhin das Büro des Ombudsmannes den Vorwurf der Missachtung erhoben hatte (AZ berichtete).
„Unseren Anwälten wurde am Mittwoch ein undatiertes und nicht ausreichend detailliertes Dokument vom Ministerium für Geschlechtergleichheit vorgelegt“, so Husselmann. Sie und der Ombudsmann John Walters seien enttäuscht, dass sich Sioka nicht an die gerichtlichen Auflagen gehalten habe. „Niemand steht über dem Gesetz und deshalb muss die Ministerin dem Gerichtsbeschluss nachkommen, wie jeder andere gesetzestreue Bürger auch“, sagte die Anwältin.
Die Entscheidung, rechtliche Schritte gegen Sioka und das Ministerium einzuleiten, unterstreiche „die Ernsthaftigkeit dieser Angelegenheit“. Der Ombudsmann forderte bereits vor knapp einer Woche, dass die Ministerin nicht nur eine Strafe für die Missachtung des Gerichts erhalte, sondern auch die Kosten des Gerichtsverfahrens persönlich tragen solle.
„Unseren Anwälten wurde am Mittwoch ein undatiertes und nicht ausreichend detailliertes Dokument vom Ministerium für Geschlechtergleichheit vorgelegt“, so Husselmann. Sie und der Ombudsmann John Walters seien enttäuscht, dass sich Sioka nicht an die gerichtlichen Auflagen gehalten habe. „Niemand steht über dem Gesetz und deshalb muss die Ministerin dem Gerichtsbeschluss nachkommen, wie jeder andere gesetzestreue Bürger auch“, sagte die Anwältin.
Die Entscheidung, rechtliche Schritte gegen Sioka und das Ministerium einzuleiten, unterstreiche „die Ernsthaftigkeit dieser Angelegenheit“. Der Ombudsmann forderte bereits vor knapp einer Woche, dass die Ministerin nicht nur eine Strafe für die Missachtung des Gerichts erhalte, sondern auch die Kosten des Gerichtsverfahrens persönlich tragen solle.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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