Klage gegen Teek reanimiert
Klage gegen Teek reanimiert

Klage gegen Teek reanimiert

Ex-Richter muss sich in Revision erneut vor Gericht verantworten
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Teek war zunächst im Juli 2006 aus Mangel an Beweisen vorzeitig freigesprochen worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft erfolgreich gegen dieses Urteil in höherer Instanz Berufung eingelegt hatte, wurde der Fall zur weiteren Verhandlung ans Obergericht zurückverwiesen und Teek dort von dem südafrikanischen Richter Ronnie Bosielo am 16. Dezember 2010 erneut von allen Vorwürfen befreit.

Nach Bewertung des gesamten Sachverhalts kam Richter Thomas Masuku am Mittwoch zu dem Ergebnis, das Oberste Gericht solle sich erneut mit der Causa Teek befassen. Schließlich hätten die Richter dort relativ deutlich Position bezogen und einen konkreten Anfangsverdacht gegen Teek ausgemacht, bevor sie den Fall an das Obergericht zurückverwiesen hätten. Demnach sei das Oberste Gericht am besten positioniert, in einer Berufungsverhandlung endgültig über die Sachlage zu entscheiden.

Masuku gab damit einem Antrag auf Berufungserlaubnis der Staatsanwaltschaft statt, die das Urteil von Bosielo für einen Justizirrtum hält. Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zeugenaussagen der mutmaßlichen Opfer Q. und T. (damals neun und zehn Jahre alt) für eine Verurteilung des Angeklagten zu „lückenhaft, ungenau, widersprüchlich, unglaubwürdig und unzuverlässig“ gewesen seien. Außerdem hatte er betont, dass die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall derart „defekt, unprofessionell, dilettantisch und unsachgemäß“ gewesen seien, dass die Beweislage für einen Schuldspruch nicht ausgereicht habe.

Diese Schlussfolgerung war nach Ansicht von Staatsanwältin Innocentia Nyoni in mehrerer Hinsicht verkehrt. Schließlich sei zumindest der Vorwurf der Entführung zweifelsfrei belegt, weil Teek am Abend des 28. Januar 2005 die beiden Mädchen nachweislich aus Katutura verschleppt und zu seiner Kleinsiedung bei Brakwater gebracht habe. Unabhängig davon, was dort anschließend geschehen sei, habe er die Kinder damit ihrer Freiheit beraubt und sich strafbar gemacht.

Zur Begründung ihres Revisionsantrags hatte Nyoni ferner vorgebracht, dass Teek nie bestritten habe, die Kinder zu seiner Kleinsiedlung gebracht zu haben. Egal ob er ihnen dort tatsächlich nur etwas zu essen habe geben wollen, sei dies ohne Zustimmung ihrer Mütter geschehen, die folglich über Stunden vergeblich nach ihren Töchtern gesucht und diese schließlich bei der Polizei als vermisst gemeldet hätten. Damit habe er die beiden Minderjährigen zweifelsfrei der Aufsicht und dem Schutz ihrer Erziehungsberechtigten entzogen und als solches eindeutig entführt.

Die Staatsanwältin hatte außerdem argumentiert, es gebe auch zahlreiche Indizien dafür, dass Teek den beiden minderjährigen Mädchen Alkohol angeboten und einem von ihnen gegen ihren Willen Bier eingeflößt habe. Schließlich hätten die beiden mutmaßlichen Opfer dies übereinstimmend angegeben und seien bei einer Durchsuchung von Teeks Wohnung mehrere leere Bierdosen gefunden worden.

Ähnliches gelte für den Vorwurf, wonach Teek den Mädchen einen pornografischen Film gezeigt und eines von ihnen unsittlich berührt bzw. ihr einen Finger eingeführt habe, was den Tatbestand der Vergewaltigung erfülle. Weil Teek selbst nicht ausgesagt habe, sei die entsprechende Darstellung der beiden Mädchen unwidersprochen geblieben und hätte folglich für einen Schuldspruch ausreichen müssen.

Teek beharrt auf seiner ursprünglichen Klageerwiderung, wonach er die zwei Mädchen bei den so genannten single quarters in Katutura mit seinem Wagen aufgeladen habe, da sie hungrig und verschmutzt gewirkt hätten und er ihnen bei sich zu Hause etwas zu Essen habe geben wollen. Im Verlaufe des Abends sei er dort eingeschlafen und habe die Kinder deshalb erst am nächsten Morgen zurück gebracht.

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Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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