Kirchen dürfen wieder öffnen
Windhoek (sb) - Seit gestern dürfen Gemeinden unter Berücksichtigung bestimmter Auflagen in „Phase 3“ des COVID-19-bedingten Notstands wieder Gläubige begrüßen. In einer schriftlichen Erklärung teilte das Gesundheitsministerium vergangene Woche mit, dass Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmern nun wieder erlaubt seien. „Diese Reglung bezieht sich besonders auf öffentliche Veranstaltung und schließt Beerdigungen, Hochzeiten und Gottesdienste ein“, so das Ministerium. Die Behörden empfehlen eine vorherige Anmeldung der Kirchengänger, um die Personenanzahlen in den Gemeinden besser kontrollieren zu können. Zusätzlich müssten sich die anwesenden Personen in ein Register eintragen und zudem die bereits geltenden Abstands- und Hygienevorschriften einhalten.
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Allgemeine Zeitung
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