"Kinderhandel?" - Buschschule hält Krisen hinter dem Busch

Die Leitung der Buschschule in Namibia ist zunehmend in die Kritik geraten. Was hinter diesen Anschuldigungen und Vorwürfen steckt, wird im folgenden Hintergrund beleuchtet.

"Die Buschschule will einen Beitrag zur Integration sozialauffälliger Kinder und Jugendlicher in die Gesellschaft leisten". So steht es in der Konzeption der Buschschule Namibia im Internet geschrieben. Etwa 70 dieser als "schwererziehbare" oder "sozialverwahlloste" beschriebenen Jugendlichen aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz werden gegenwärtig auf Farmen in Namibia betreut.


Nach Angaben dieser Konzeption verleihen die Gegebenheiten auf den abgelegenen Farmen dem Projekt eine besondere pädagogische und kompensatorische Bedeutung: Das Farmleben fordert von den Kinder und Jugendlichen eine "hautnahe" Auseinandersetzung mit den Grundbedürfnissen des Lebens. Die Farmen sind Lebensgemeinschaften, in denen jeder auf den anderen angewiesen ist. Die Vermittlung von Alltagsfertigkeiten im Farmleben erzeugt eine außergewöhnliche Lernbereitschaft. Das Farmleben fordert eine besondere Geradlinigkeit und Klarheit im Miteinander und lässt keine Konsumüberlagerung zu. Außerdem fordert die Freizeit auf der Farm eine Auseinandersetzung mit sich selbst und die Integrationseltern können ihre Bildungsvorstellungen auf die Projektkinder übertragen. Die Entfernung und die Widrigkeiten der Natur verringern eine Konfliktmeidung bei den Jugendlichen.


"Das Projekt Buschschule greift auch noch dort, wo andere Projekte und Hilfe zu keinem Erfolg mehr führen." Auf über 30 Seiten erklärt die Buschschule ihre Tätigkeit mit Jugendlichen in Namibia und geht dabei im Detail auf Vorgeschichte, Ziele, Zielgruppe, Aufnahmeverfahren, Betreuung und Qualitätsmanagement des Projekts ein. Kurzum: Ein überzeugendes, durchschaubares Vorzeigeprojekt - zumindest auf dem Papier.





Schwere Vorwürfe im Fall N.*





Bedenken und Kritik der namibischen Öffentlichkeit, ehemaliger Buschschulmitarbeiter und der so genannten Integrationseltern sind jedoch seit der Erstellung des Erstkonzepts zur Buschschule Namibia im Jahr 1993 immer lauter geworden. "Kinderhandel" beschimpfen die einen das Projekt, denn schließlich verdienen die Gasteltern bis zu N$ 10000 monatlich, wenn sie einen der Jugendlichen aus Europa in ihre direkte Verantwortung und Betreuung aufnehmen. Die Buschschule dagegen erhält im Durchschnitt 136 Euro (Mindestsatz) pro Kind pro Tag vom zuständigen Jugendamt des Jugendlichen. Sie wird darüber hinaus von "europäischen Institutionen und privaten Personen" (aus einer Pressemitteilung der Buschschule vom 19.02.03) finanziert. Monatlich erhält die Leitung der Buschschule pro Kind also umgerechnet rund N$ 35000, wovon ein knappes Drittel auf die Integrationseltern entfällt, während die Leitung pro Kind den "Rest" von N$ 25000 für sich behalten kann. Finanziell gesehen ist dies also für die Gastfamilien und für die Organisation eine lukrative Sache. Viele Familien in Namibia können sich durch die Integration der Buschschulkinder ein zusätzliches Einkommen verdienen und müssen dazu keine sozialpädagogische Kenntnisse vorweisen.


"Teilweise sind bis zu vier Jugendliche auf einer Farm. Dies sind keine Chorknaben, sondern ein absolut hartes Kaliber. Sie sind ja nicht umsonst in Namibia, denn in Deutschland wurde keiner mehr mit ihnen fertig", erklärt ein ehemaliger Leiter der Buschschule gegenüber der AZ. So verläuft die Betreuung dieser Kinder durch ihre Integrationseltern erwartungsgemäß nicht immer problemlos.


Familie N.* bekam Anfang 2002 ein Buschschulkind zugeteilt, ohne über die Vergangenheit des Jugendlichen aufgeklärt zu werden. Den Gasteltern fiel kurze Zeit später auf, dass der Junge viele Fragen zur Sexualität von Babys stellte. "Weil wir zwei kleine Mädchen haben, wollten wir keine Buschschüler mit sexuellen Problemen", erzählte die Mutter, die ihre Bedenken sofort der Leitung der Buschschule und den Betreuerinnen meldete. Diese erwiderten, dass das Verhalten des 16-Jährigen alterskonform sei. Doch die Befürchtungen der Mutter bestätigten sich knapp einen Monat später: Die fünfjährige Tochter gestand ihren Eltern, dass der Junge mit ihr "Spielchen" getrieben habe. Die darauffolgende gynäkologische und psychologische Untersuchung bewies dann einen sexuellen Missbrauch des Mädchens. Der Jugendliche wurde nach einer Beschwerde der Familie N.* von der Buschschule sofort zu anderen Integrationseltern verlegt.


Es folgten Schuldzuweisungen und Vorwürfe. Die Buschschule will für diesen Fall keine Verantwortung übernehmen. "Es ist solange jeder unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist", antwortete die Direktorin der Organisation, Dr. Agathe Pillmannova, auf Anfrage der AZ, denn der Buschschüler hatte seine angebliche Tat nicht eingestanden. Familie N.* fordert jedoch eine Entschädigung von der Buschschule, um die Arztkosten und die Kosten für eine psychologische Betreuung ihrer Tochter zu decken. Sie erhebt außerdem schwere Vorwürfe gegen die Buschschule, die von den "sexuellen Problemen" des Jungen schon länger gewusst haben musste, das Kind jedoch trotzdem zu einer Familie mit zwei kleinen Mädchen schickte.


Im März 2002 wird in dem von der Organisation üblichen "Handzettel für Integrationseltern" unter der Rubrik "Hilfeplanvorgaben" folgende Behandlung für den Jungen vorgeschlagen: "Regeneration nach seiner Obdachlosigkeit und den Hafterfahrungen (auch körperliche Genesung)". Was Familie N.* zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, ist, dass ihr Buschschulkind während seiner Haft vergewaltigt worden sein soll. Dies erzählte er unter anderm seinem Freund, einem weiteren Buschschulkind, bevor er zu Familie N.* kam. Betreuer der nördlichen Region und der erste Gastvater wussten angeblich auch von ungewöhnlichen sexuellen Verhalten des Jungen.


Die Leitung der Jugendhilfeorganisation weist diesen Vorwurf von sich. "Die Aufnahmeunterlagen des betroffenen Schülers weisen keine fallbezüglichen Indikatoren auf. Es gibt auch keine Hinweise auf Vergewaltigungserlebnisse. Entsprechende Gerüchte konnten nicht bestätigt werden. Grundsätzlich haben Teenager im Alter von 11 bis 17 Jahren spezifische sexuelle Probleme. Diese sind nicht als Indikatoren oder Hinweise für einen möglichen sexuellen Missbrauch zu betrachten. Der Schüler hat bis zum besagten Zeitpunkt schon zwei Jahre in Namibia ohne diesbezügliche Auffälligkeiten gelebt." In einem Interview zitieren Pillmannova und der zweite Geschäftsführer der Organisation, Helmut Scharnowski, außderm den Psychologen Alois Brandstätter aus Österreich, der den Jungen dort betreute. Laut Brandstätter sei jeder Mann ein potenzieller Missbraucher und die Wahrscheinlichkeit eines sexuellen Missbrauchers habe bei dem Jungen nicht höher gelegen als bei anderen Männern. Einig ist sich die Geschäftsführung auch darüber, dass Frau und Herr N.* die Aufsichtspflicht ihrer eigenen Kinder vernachlässigt habe und am Geschehen selber Schuld seien - falls es überhaupt stattgefunden habe.


Die Buschschule gestand Familie N.* zunächst einen Betrag von rund N$ 1500 für Arztkosten zu, für eine volle Kompensation will die Organisation aber nicht aufkommen. Die Schuld des Jugendlichen müsse zuerst bewiesen werden, betonte Scharnowski. Andererseits gesteht die Leitung ein, dass "N.* haben uns gegenüber korrekt gehandelt. Sie haben Veränderungen gemeldet. Sie haben Beratungen aufgesucht und sind den von den Beratern empfohlenen Weg gegangen. Uns steht eine weitere Bewertung darüber hinaus nicht zu."





Konzept o.k., Leitung mangelhaft





Nicht nur Familie N.*, sondern auch ehemalige Mitarbeiter der Buschschule wollen sich jedoch mit dieser Reaktion nicht zufrieden geben. In Deutschland wurde inzwischen beim Auswärtigen Amt eine offizielle Klage gegen die Buschschule Namibia erhoben, und das im November 2002 unter anderm wegen des Falls N. gefeuerte Ehepaar Behrens hat die Leitung der Buschschule ebenfalls angeklagt. Nicht nur die angeblich unfaire Entlassung des Ehepaars, vor allem aber ein fehlerhaftes Auswahlverfahren von namibischen Integrationseltern und die Leitung dieser Jugendhilfeorganisation wird seitens Gabriele und Klaus Behrens kritisiert. Während ihrer Tätigkeit hier in Namibia hätten sie einige Fälle von Misshandlungen an Buschschulkindern seitens ihrer Gasteltern beobachten können, die die Leitung der Buschschule verheimlicht haben soll. Trotzdem würden diesen Eltern immer noch Kinder zugeteilt.


Auch die Gasteltern selbst sind mit der Geschäftsführung der Jugendhilfeorganisation nicht immer zufrieden. "Wir werden kaum vorbereitet, erhalten nur Broschüren und waren einmal bei einem kleinen Seminar. Aber zur Problematik der Kinder erhalten wir keinerlei Unterlagen", erklärte die Farmerin L. Generell sei die Idee der Buschschule in Ordnung, die Unterstützung seitens des Managements jedoch mangelhaft. Frau L. habe mit ihrem ersten Buschschulkind große Erfolge erzielen können. Sie kritisiert jedoch, dass es den Jugendlichen in Namibia zu einfach gemacht wird. Diese hätten teilweise eine härtere Hand nötig, könnten jedoch momentan meistens tun und lassen, was sie wollen.


"Das Konzept ist gut, aber Verbesserungen sind nötig", bestätigt Frau K. Beide Gastmütter wollen namentlich nicht genannt werden, da sie von der Buschschule einen Rausschmiss befürchten. "Ich denke das Projekt hilft den Kindern wirklich, sie lernen sehr viel hier. Die Schulausbildung könnte etwas verbessert werden, ebenso wie die Betreuung der Integrationseltern seitens des Managements", sagt Frau K.


Dem ehemaligen Leiter der Organisation ist diese Kritik nicht fremd: "Die Gastfamilien sind teilweise völlig überfordert. Sie bekommen die Jugendlichen ohne entsprechende Informationen." Gabriele Behrens fügt hinzu: "Was die Schulungen im pädagogischen Bereich betrifft, so wurden in der Zeit, in der wir für die Buschschule gearbeitet haben, keine Schulungen speziell für die Eltern abgehalten. Es gab lediglich ein Elterntreffen mit der Buschschule, bei dem aber nur über Organisatorisches gesprochen wurde." Außerdem sagt sie: "Wenn alle Beteiligten im Interesse der Jugendlichen und auf seine Problematik bezogen zusammen arbeiteten, ist ein Potential vorhanden, das auch zu sehr guten Ergebnissen führen kann. Doch die Zusammenarbeit sollte, so wie es im Qualitätsmanagement vorgesehen ist, transparent und nachvollziehbar sein."


Jugendämtern in Deutschland scheint diese Transparenz nicht wichtig zu sein. Das Landesjugendamt in Flensburg beantwortete eine AZ-Anfrage nur knapp mit den Worten: "Die Einrichtung unterliegt nicht der Aufsicht eines deutschen Landesjugendamtes und bedarf keiner hiesigen Betriebserlaubnis. Eingriffsmöglichkeiten haben wir nach hiesiger Rechtslage nicht." Das Jugendamt für den Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein), das des Öfteren mit der Buschschule zu tun hat und von dem deshalb auch ein Teil des Geldes an die Organisation geht, schweigt hingegen auf Fragen.





Wer ist verantwortlich?





So scheint es, dass der Buschschule in Namibia recht viel "Narrenfreiheit" gegeben ist. Das Direktorium setzt sich aus sieben in deutsch-namibischen Kreisen einflussreichen Mitgliedern zusammen: Helmut Scharnowski, Dr. Agathe Pillmannova, Dr. Rainer Roxin, Dr. Müller, Dirk Conradie, Ernst Hashagen und Diedrich Brummack. Zudem macht die Organisation viel Werbung mit dem im Januar 2001 übernommenen Civics-Fußballklub, der unter ein soziales Kooperationsprogramm der Buschschule fällt und von dem mindestens 35 junge namibische Fußballspieler und 30 Spielerinnen profitieren. Damit werden sie auch in namibischen Regierungskreisen Freunde machen. Ein in Deutschland eingetragener Verein mit dem Namen "Freunde der Buschschule Namibia" besteht schon. Fakt ist, dass die Buschschule auch Erfolgsfälle vorweisen kann. Fast alle der von der AZ Befragten konnten Jugendliche nennen, die durch ihre Rehabilitierung in Namibia durchaus Fortschritte gemacht haben.


Die Buschschule hat sich für ihr Projekt speziell Farmen in Namibia ausgesucht, um ihren Jugendlichen "Geradlinigkeit und Klarheit im Miteinander" zu lehren. Die Leitung führt das Projekt nach Angaben der Befragen jedoch ohne diese Geradlinigkeit und Klarheit.





* Wegen Persönlichkeitschutz Name von der Redaktion geändert

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Allgemeine Zeitung 2024-04-25

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