Keine Revision für Mörderin
Windhoek (ms) • Eine 33-jährige Frau, die wegen des Mordes an ihrem deutschsprachigen Lebensgefährten zu 17 Jahren Haft verurteilt wurde, ist mit ihrem Antrag auf Berufungserlaubnis gescheitert.
In ihrem am Freitag ergangenen Berufungsurteil stimmen die Richter Naomi Shivute und Christie Liebenberg überein, dass das Obergericht die Entscheidung von Magistratsrichter Ileni Velikoshi bestätigen werde, der die Antragstellerin Anthea Arnold im Dezember 2017 zunächst schuldig gesprochen und wenig später zu 17 Jahren Haft verurteilt hatte.
Velikoshi sah es damals als erwiesen an, dass Arnold am 15. Mai 2011 ihren ehemaligen Lebensgefährten Michael Breder (52) im südlichen Industrieviertel von Windhoek in dessen Wagen erschossen hat. Shivute und Liebenberg zufolge habe der Magistratsrichter korrekt entschieden, weil Arnold keinerlei Beweise für eine angebliche Notwehrhandlung vorgelegt habe. Ferner habe sie nach ihrem Schuldspruch die Tat gestanden und als Motiv angegeben, Breder habe sie mit dem HI-Virus infiziert.
Weil sie folglich vorsätzlich gehandelt habe, sei auch die gegen sie verhängte Strafe angemessen und eine Berufung dagegen zum Scheitern verurteilt, weshalb eine Verhandlung des Revisionsantrags hinfällig wäre.
In ihrem am Freitag ergangenen Berufungsurteil stimmen die Richter Naomi Shivute und Christie Liebenberg überein, dass das Obergericht die Entscheidung von Magistratsrichter Ileni Velikoshi bestätigen werde, der die Antragstellerin Anthea Arnold im Dezember 2017 zunächst schuldig gesprochen und wenig später zu 17 Jahren Haft verurteilt hatte.
Velikoshi sah es damals als erwiesen an, dass Arnold am 15. Mai 2011 ihren ehemaligen Lebensgefährten Michael Breder (52) im südlichen Industrieviertel von Windhoek in dessen Wagen erschossen hat. Shivute und Liebenberg zufolge habe der Magistratsrichter korrekt entschieden, weil Arnold keinerlei Beweise für eine angebliche Notwehrhandlung vorgelegt habe. Ferner habe sie nach ihrem Schuldspruch die Tat gestanden und als Motiv angegeben, Breder habe sie mit dem HI-Virus infiziert.
Weil sie folglich vorsätzlich gehandelt habe, sei auch die gegen sie verhängte Strafe angemessen und eine Berufung dagegen zum Scheitern verurteilt, weshalb eine Verhandlung des Revisionsantrags hinfällig wäre.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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