22 Dezember 2020 | Energie
Keine Genehmigungen für Treibstoffhandel
Das Moratorium wird damit begründet, dass das Energieministerium momentan die Regularien und Anforderungen für die Vergabe von Treibstoffhandelsgenehmigungen sowie für die Errichtung von Tankstellen im Rahmen der bestehenden Verordnung für den Handel mit Treibstoff und verwandten Produkten (aus dem Jahr 2000) überarbeite.
Sobald die Bestimmungen neu festgelegt seien, würden sie im Direktorat für Treibstoffvertrieb oder auf der Internetseite „www.mme.gov.na“ erhältlich sein.