Keine Entschädigung für Teek
Keine Entschädigung für Teek

Keine Entschädigung für Teek

Ex-Richter verliert langen Rechtsstreit um Wiedergutmachung
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Die abschließende Niederlage ergibt sich aus einem Urteil des Obersten Gerichts, das am Freitag eine Berufung von Teek verworfen hat, die sich gegen einen früheren Befund von Richter Herman Oosthuizen richtete. Dieser war im März 2018 zu dem Ergebnis gelangt, Teek habe keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen das Justizministerium bzw. den Ombudsmann, von denen der Kläger wegen angeblicher „Rufschädigung, Diffamierung und Verleumdung“ eine Wiedergutmachung in Höhe von 6,87 Millionen N$ verlangt hatte.

Hintergrund ist der im Januar 2005 gegen Teek erhobene Vorwurf der Entführung und des sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen, von dem er am 16. Dezember 2010 endgültig freigesprochen wurde. Konkret war Teek beschuldigt, am Abend des 28. Januar 2005 die beiden minderjährigen Mädchen Q. und T. (damals neun und zehn Jahre alt) aus Katutura verschleppt, zu seiner Kleinsiedlung bei Brakwater außerhalb von Windhoek verbracht und ihnen dort Alkohol verabreicht bzw. eingeflößt zu haben. Außerdem wurde ihm unterstellt, den beiden mutmaßlichen Opfern einen pornografischen Film gezeigt, sich vor ihnen entkleidet und sie unsittlich berührt zu haben.

Seine ursprüngliche Entschädigungsforderung geht auf zwei Urteile des Obersten Gerichts vom 21. Juli 2008 und 28. April 2009 zurück. In dem ersten davon hatten die Richter Piet Streicher, Kenneth Muthiyane und Fritz Brand der Staatsanwaltschaft erlaubt, gegen einen zuvor erfolgten Freispruch von Teek in Berufung zu gehen. In dem zweiten hatten sie diesen Freispruch komplett aufgehoben und das Verfahren ans Obergericht zurückverwiesen, wo Teek schließlich erneut von allen Vorwürfen befreit wurde (AZ berichtete).

Teek unterstellt den ausländischen Richtern bei der Rücknahme seines ersten Freispruchs „böse Absicht“, da sie damals bewusst entlastende Beweise vernachlässigt und in ihrer Urteilsbegründung den Eindruck erweckt hätten, dass er schuldig sei. Da er die Antragsgegner nach eigener Aussage nicht direkt belangen könne, habe er zunächst die Regierung, das Justizministerium und den Generalstaatsanwalt verklagt, weil jene die ihm gegenüber angeblich voreingenommenen Richter angestellt hätten.

Nachdem der aus Simbabwe stammende Richter Nicholas Ndau im Dezember 2012 diese Forderung abgewiesen hatte, reichte Teek eine weitere Klage gegen den Justizminister und Ombudsmann ein. Diesen warf er vor, sie hätten nicht genug unternommen, in Person der drei ausländischen Richter die ursprünglichen Antragsgegner vorzuladen und müssten deshalb ihrerseits für den ihm angeblich entstandenen Schaden aufkommen.

Diese Klage wurde von Oosthuizen mit der Begründung verworfen, dass weder der Justizminister noch Ombudsmann eine Justizgewalt über ausländische Richter hätten und folglich auch nicht dafür haften könnten, dass Teek jene nicht habe belangen können. Dieses Urteil wurde nun in höchster Instanz bestätigt und damit eines der längsten Verfahren in der namibischen Justizgeschichte beendet.

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Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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