Kawana verteidigt Magistratsrichter

Windhoek (ms) - Der stellvertretende Justizminister Albert Kawana hat hiesigen Magistratsrichtern tadelloses Urteilsvermögen attestiert und der Rechtssprechung im Lande insgesamt ein gutes Zeugnis ausgestellt.
Wie Kawana vor kurzem in der Nationalversammlung mitteilte, habe das Obergericht in dem Zeitraum 1990 bis 1999 insgesamt 30012 Revisionsverfahren bearbeitet und dabei das vorige Urteil des Magistratsgerichts in 27702 (oder zu 92,3 Prozent) bestätigt. In weiteren 1011 der Fälle (oder 3,37 Prozent) sei das Urteil der Magistratsrichter "geändert" und in weiteren 897 Fällen aufgehoben worden. Weitere 402 Urteile von Magistratsrichtern seien zur weiteren Klärung "zurückverwiesen" worden.

"Diese Statistiken beweisen, dass Magistratsrichter entgegen der Meinung von Kritikern nur in etwa 3 Prozent der von ihnen behandelten Prozesse zu einem falschen Urteil gelangt sind", betonte Kawana. Dieser hob ferner hervor, dass ihm kein Fall bekannt sei, bei dem ein Angeklagter zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei, ohne vorher ein gerechtes Verfahren erhalten zu haben.


Auf die Frage, wie viele Verdächtigte in dem Zeitraum 2001 bis 2002 freigesprochen worden seien, konnte Kawana keine klare Antwort geben. Diesen Sachverhalt führte er darauf zurück, dass Verdächtigte in der Regel zunächst in einer Polizeizelle inhaftiert würden. Dabei sei es möglich, dass sich im Laufe der Ermittlungen die Unschuld des Verdächtigten herausstelle oder eine Klage aus Mangel an Beweisen fallengelassen werde bzw. vom Kläger zurückgezogen werde. Darüber hinaus könne der Generalstaatsankläger zu dem Ergebnis gelangen, dass ein Strafprozess gegen einen Verdächtigten nicht gerechtfertigt wäre und das Verfahren deshalb eingestellt werden müsste.


Kawana zufolge sei das Obergericht im Zuge des Strafgesetzes verpflichtet, sämtliche Urteile von Magistratsrichtern zu überprüfen, die weniger als sieben Jahre Berufserfahrung haben und die einen Beschuldigten zu mehr als drei Monaten Haftstrafe oder einem Bußgeld von mindestens N$ 500 verurteilt haben. Dasselbe gelte bei Magistratsrichter mit mehr als sieben Jahren Erfahrung, die einem ihnen vorgeführten Angeklagten mehr als sechs Monaten Haft oder eine Geldstrafe von über N$ 1000 auferlegt haben.

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Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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