Kautionsantrag abgelehnt
Mutmaßlicher Wiederholungstäter bleibt in Haft
Windhoek (ms) • Der mutmaßliche Wiederholungstäter Jandre
Jacques de Klerk, der in Henties Bay ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt und ermordet haben soll,
nachdem er in einem gegen ihn laufendem Vergewaltigungsprozess
auf Kaution freigelassen wurde,
wird vorerst in Untersuchungshaft bleiben.
Das hat Richter Christie Liebenberg gestern verfügt und damit einen Kautionsantrag des Angeklagten abgelehnt. Zur Begründung führte er an, dass die Vorwürfe gegen den Angeklagten besonders schwerwiegend seien und die Beweislage gegen ihn relativ eindeutig sei. Da folglich eine Verurteilung zumindest wahrscheinlich sei und de Klerk in diesem Falle eine lange Haftstrafe drohe, sei dieser auch besonders versucht, sich seinem Prozess durch Flucht zu entziehen.
Darüber hinaus bestehe bei de Klerk akute Wiederholungsgefahr. Schließlich habe er nachweislich seine Ex-Freundin misshandelt und dafür sechs Monate Haft verbüßt, nachdem er zuvor in dem gegen ihn laufenden Vergewaltigungsprozess aus der Untersuchungshaft entlassen worden sei.
Liebenberg äußerte ferner Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Kautionsantrags, den de Klerk erst nun, rund zwei Jahre nach seiner am 17. Februar 2015 erfolgten Festnahme gestellt habe. Weil er laut Polizei durch DNA-Spuren an der Leiche des Opfers sowie die eidesstattlichen Erklärungen von zwei Zeugen schwer belastet werde, könnte er versuchen, diese Zeugen nach einer bedingten Freilassung auf Kaution zu beeinflussen.
Angesichts der nachweislich bestehende Flucht-, Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr sei es nicht im öffentlichen Interesse oder Belang der Rechtsprechung, dem Angeklagten Kaution zu gewähren, der folglich bis zur Fortsetzung seines Verfahrens in Untersuchungshaft bleiben wird.
Jacques de Klerk, der in Henties Bay ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt und ermordet haben soll,
nachdem er in einem gegen ihn laufendem Vergewaltigungsprozess
auf Kaution freigelassen wurde,
wird vorerst in Untersuchungshaft bleiben.
Das hat Richter Christie Liebenberg gestern verfügt und damit einen Kautionsantrag des Angeklagten abgelehnt. Zur Begründung führte er an, dass die Vorwürfe gegen den Angeklagten besonders schwerwiegend seien und die Beweislage gegen ihn relativ eindeutig sei. Da folglich eine Verurteilung zumindest wahrscheinlich sei und de Klerk in diesem Falle eine lange Haftstrafe drohe, sei dieser auch besonders versucht, sich seinem Prozess durch Flucht zu entziehen.
Darüber hinaus bestehe bei de Klerk akute Wiederholungsgefahr. Schließlich habe er nachweislich seine Ex-Freundin misshandelt und dafür sechs Monate Haft verbüßt, nachdem er zuvor in dem gegen ihn laufenden Vergewaltigungsprozess aus der Untersuchungshaft entlassen worden sei.
Liebenberg äußerte ferner Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Kautionsantrags, den de Klerk erst nun, rund zwei Jahre nach seiner am 17. Februar 2015 erfolgten Festnahme gestellt habe. Weil er laut Polizei durch DNA-Spuren an der Leiche des Opfers sowie die eidesstattlichen Erklärungen von zwei Zeugen schwer belastet werde, könnte er versuchen, diese Zeugen nach einer bedingten Freilassung auf Kaution zu beeinflussen.
Angesichts der nachweislich bestehende Flucht-, Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr sei es nicht im öffentlichen Interesse oder Belang der Rechtsprechung, dem Angeklagten Kaution zu gewähren, der folglich bis zur Fortsetzung seines Verfahrens in Untersuchungshaft bleiben wird.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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