Kautions-Neuregelung verurteilt
Polizei nimmt Verkehrssünder ins Visier – Nivellierung stößt auf Kritik
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung führt Polizeichef Sebastian Ndeitunga in einem internen Rundschreiben an, die angebliche Inkonsequenz bei der Kautionsvergabe biete bereits seit geraumer Zeit „Anlass zu großer Sorge“ und sei vor kurzem bei Beratungen zwischen der Polizei, dem Büro der Generalstaatsanklägerin und Vertretern verschiedener Magistratsgerichte thematisiert worden.
Dabei habe man vereinbart, die Kautionssumme bei Verkehrsvergehen zu „standardisieren“ und bei Trunkenheit am Steuer einen allgemeingültigen Betrag von 8000 N$ anzulegen. Bei Ausländern, die auf der Durchreise oder zu Besuch in Namibia seien, werde bei einer Alkoholfahrt die Kautionssumme von 9000 N$ fällig. Ferner werde ab sofort für „alle anderen Verkehrsdelikte“ die zur Verhaftung eines Autofahrers führen, für dessen bedingte Freilassung 4000 N$ berechnet.
Die Mitteilung von Ndeitunga schließt mit dem Vermerk, dass die neue Regelung mit sofortiger Wirkung angewandt werden müsse. Dies ist in der Erongo-Region offenbar bereits geschehen, wo in der Nacht zum Samstag sieben Personen (vier davon in Walvis Bay, zwei in Swakopmund und eine in Karibib) wegen Trunkenheit am Steuer festgenommen wurden.
Wie der dort zuständige Polizeisprecher Ileni Shapumba mitteilte, werde für alle Betroffenen der neu vereinbarte Kautionsbetrag gelten, sobald sie heute am Magistratsgericht erscheinen. Dasselbe treffe für eine von ihm nicht genannte Anzahl weiterer Autofahrer zu, die andere Verkehrsregeln verletzt hätten und dafür angeklagt worden seien.
Dazu würden Autofahrer zählen, die ihren Führerschein nicht bei sich gehabt, oder deren Autolizenz verfallen bzw. „auf ein anderes Fahrzeug ausgestellt“ worden seien. Die Verwendung ungültiger Fahrzeuglizenzen sei ein „schweres Vergehen“ und könne zur Festnahme des jeweils betroffenen Autofahrers führen, wie dies im vergangenen Jahr allein in der Erongo-Region 22 Mal geschehen sei.
Unterdessen hat der Anwalt Norman Tjombe die neue Kautionspraxis scharf verurteilt. Dabei hob er hervor, bei der Bewertung von Kautionsanträgen würden diverse Faktoren wie Flucht- und Wiederholungsgefahr eine Rolle spielen, die bei jedem Angeklagten unterschiedlich stark ausgeprägt seien. Ferner müssten bei der Festlegung der Kautionssumme die finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen Angeklagten berücksichtigt werden, weshalb ein einheitlicher Betrag von 8000 N$ „unhaltbar“ sei.
Schließlich könnten sich die meisten Namibier eine solche Summe „niemals leisten“, weshalb ihnen eine lange Haft drohe, obwohl dies durch die Schwere ihres Vergehens nicht gerechtfertigt sei.
Zur Begründung führt Polizeichef Sebastian Ndeitunga in einem internen Rundschreiben an, die angebliche Inkonsequenz bei der Kautionsvergabe biete bereits seit geraumer Zeit „Anlass zu großer Sorge“ und sei vor kurzem bei Beratungen zwischen der Polizei, dem Büro der Generalstaatsanklägerin und Vertretern verschiedener Magistratsgerichte thematisiert worden.
Dabei habe man vereinbart, die Kautionssumme bei Verkehrsvergehen zu „standardisieren“ und bei Trunkenheit am Steuer einen allgemeingültigen Betrag von 8000 N$ anzulegen. Bei Ausländern, die auf der Durchreise oder zu Besuch in Namibia seien, werde bei einer Alkoholfahrt die Kautionssumme von 9000 N$ fällig. Ferner werde ab sofort für „alle anderen Verkehrsdelikte“ die zur Verhaftung eines Autofahrers führen, für dessen bedingte Freilassung 4000 N$ berechnet.
Die Mitteilung von Ndeitunga schließt mit dem Vermerk, dass die neue Regelung mit sofortiger Wirkung angewandt werden müsse. Dies ist in der Erongo-Region offenbar bereits geschehen, wo in der Nacht zum Samstag sieben Personen (vier davon in Walvis Bay, zwei in Swakopmund und eine in Karibib) wegen Trunkenheit am Steuer festgenommen wurden.
Wie der dort zuständige Polizeisprecher Ileni Shapumba mitteilte, werde für alle Betroffenen der neu vereinbarte Kautionsbetrag gelten, sobald sie heute am Magistratsgericht erscheinen. Dasselbe treffe für eine von ihm nicht genannte Anzahl weiterer Autofahrer zu, die andere Verkehrsregeln verletzt hätten und dafür angeklagt worden seien.
Dazu würden Autofahrer zählen, die ihren Führerschein nicht bei sich gehabt, oder deren Autolizenz verfallen bzw. „auf ein anderes Fahrzeug ausgestellt“ worden seien. Die Verwendung ungültiger Fahrzeuglizenzen sei ein „schweres Vergehen“ und könne zur Festnahme des jeweils betroffenen Autofahrers führen, wie dies im vergangenen Jahr allein in der Erongo-Region 22 Mal geschehen sei.
Unterdessen hat der Anwalt Norman Tjombe die neue Kautionspraxis scharf verurteilt. Dabei hob er hervor, bei der Bewertung von Kautionsanträgen würden diverse Faktoren wie Flucht- und Wiederholungsgefahr eine Rolle spielen, die bei jedem Angeklagten unterschiedlich stark ausgeprägt seien. Ferner müssten bei der Festlegung der Kautionssumme die finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen Angeklagten berücksichtigt werden, weshalb ein einheitlicher Betrag von 8000 N$ „unhaltbar“ sei.
Schließlich könnten sich die meisten Namibier eine solche Summe „niemals leisten“, weshalb ihnen eine lange Haft drohe, obwohl dies durch die Schwere ihres Vergehens nicht gerechtfertigt sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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