Kassiert auf andere Kosten
Der jüngst bekannt gewordene Fall über eine Buschschule-Jugendliche, die rund zehn Monate in der Psychiatrie in Windhoek verbrachte (AZ berichtete), macht erneut deutlich, worum es bei dieser Wohlfahrtsorganisation geht: ums Geld.
In diesem Fall war es schnell und leicht verdientes Geld - auf Kosten einer Jugendlichen, die wahrscheinlich lebenslang dafür "zahlen" muss.
Die damals 16-jährige Ramona (Name geändert) hätte schon gar nicht nach Namibia kommen dürfen. Nach mehreren Selbstmordversuchen und Aufenthalten in der Psychiatrie in Deutschland war die stark Dorgenabhängige für das Projekt Buschschule Namibia nicht geeignet, wenn man das Konzept der Einrichtung zu Grunde legt. Unter "Ausschlusskriterien" werden dort unter anderem "Jugendliche, die harte Drogen konsumieren" sowie "Jugendliche mit psychotischen Erkrankungen" genannt. Ramona war also eine Zeitbombe - und in Namibia ist sie hochgegangen.
Die Buschschule indes zog nicht die Notbremse und schickte Ramona nicht nach Deutschland. Sie steckte die Jugendliche kurzerhand in die Psychiatrie in Windhoek und kassierte weiterhin den vollen Tagessatz vom Jugendamt in Deutschland. Damit nicht genug: Weil Ramona als Staatspatientin eingewiesen wurde, was bei Ausländern ohnehin illegal ist, brauchte die Buschschule nicht für die Behandlung zahlen. Die Klinik wartet heute noch auf ihr Geld, während die Buschschule behauptet, die Rechnung beglichen zu haben.
In diesem Fall offenbaren sich überdies schwerwiegende Versäumnisse bei der zuständigen Behörde in Deutschland. Warum Ramona nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde und warum das Jugendamt den vollen Tagessatz weitergezahlt hat, obwohl es nach Buschschule-Aussagen vom Klinikaufenthalt Ramonas wusste, hat noch niemand beantwortet. Der Landrat von Bad Segeberg als oberster Dienstherr der Verwaltung hüllt sich in beharrliches Schweigen. Fürwahr, die Behörde steckt in einer Zwickmühle. Denn wenn sie auf Grund des Vorfalls gegen die Buschschule interveniert, muss sie eigene Fehler eingestehen. Außerdem kommen die Jugendlichen und damit die Probleme dann wieder dorthin, von wo man sie nur allzu schnell abgeschoben hat: nach Deutschland und in den Verantwortungsbereich der dortigen Behörden. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um Gelder des Steuerzahlers handelt, die ohne Aufsicht und Kontrolle ausgegeben werden, ist diese Tatenlosigkeit geradezu skandalös.
In dem aktuellen Fall spielt es keine Rolle, wie lange dieser zurückliegt, worauf Buschschule-Rechtsanwalt Dirk Conradie hinwies. Die widersprüchliche Verwendung von Steuergeldern verjährt nicht. Deshalb müssen die Buschschule und das Jugendamt in Deutschland diesen Fall lückenhaft aufklären und Verantwortlichkeiten definieren. Vom finanziellen Aspekt abgesehen gibt es auch für Ramona keinen Grund, der Buschschule die Absolution zu erteilen - auch nach drei Jahren nicht. Denn ihre Erlebnisse in der Psychiatrie - wie sie in dieser Ausgabe geschildert werden - lassen sich nicht aus dem Kopf löschen. Die seelische Erniedrigung bleibt - wahrscheinlich ein Leben lang. Sie ist die große Leidtragende in diesem absurden Geflecht aus sozialem Dienst und Kommerz.
In diesem Fall war es schnell und leicht verdientes Geld - auf Kosten einer Jugendlichen, die wahrscheinlich lebenslang dafür "zahlen" muss.
Die damals 16-jährige Ramona (Name geändert) hätte schon gar nicht nach Namibia kommen dürfen. Nach mehreren Selbstmordversuchen und Aufenthalten in der Psychiatrie in Deutschland war die stark Dorgenabhängige für das Projekt Buschschule Namibia nicht geeignet, wenn man das Konzept der Einrichtung zu Grunde legt. Unter "Ausschlusskriterien" werden dort unter anderem "Jugendliche, die harte Drogen konsumieren" sowie "Jugendliche mit psychotischen Erkrankungen" genannt. Ramona war also eine Zeitbombe - und in Namibia ist sie hochgegangen.
Die Buschschule indes zog nicht die Notbremse und schickte Ramona nicht nach Deutschland. Sie steckte die Jugendliche kurzerhand in die Psychiatrie in Windhoek und kassierte weiterhin den vollen Tagessatz vom Jugendamt in Deutschland. Damit nicht genug: Weil Ramona als Staatspatientin eingewiesen wurde, was bei Ausländern ohnehin illegal ist, brauchte die Buschschule nicht für die Behandlung zahlen. Die Klinik wartet heute noch auf ihr Geld, während die Buschschule behauptet, die Rechnung beglichen zu haben.
In diesem Fall offenbaren sich überdies schwerwiegende Versäumnisse bei der zuständigen Behörde in Deutschland. Warum Ramona nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde und warum das Jugendamt den vollen Tagessatz weitergezahlt hat, obwohl es nach Buschschule-Aussagen vom Klinikaufenthalt Ramonas wusste, hat noch niemand beantwortet. Der Landrat von Bad Segeberg als oberster Dienstherr der Verwaltung hüllt sich in beharrliches Schweigen. Fürwahr, die Behörde steckt in einer Zwickmühle. Denn wenn sie auf Grund des Vorfalls gegen die Buschschule interveniert, muss sie eigene Fehler eingestehen. Außerdem kommen die Jugendlichen und damit die Probleme dann wieder dorthin, von wo man sie nur allzu schnell abgeschoben hat: nach Deutschland und in den Verantwortungsbereich der dortigen Behörden. Angesichts der Tatsache, dass es sich hier um Gelder des Steuerzahlers handelt, die ohne Aufsicht und Kontrolle ausgegeben werden, ist diese Tatenlosigkeit geradezu skandalös.
In dem aktuellen Fall spielt es keine Rolle, wie lange dieser zurückliegt, worauf Buschschule-Rechtsanwalt Dirk Conradie hinwies. Die widersprüchliche Verwendung von Steuergeldern verjährt nicht. Deshalb müssen die Buschschule und das Jugendamt in Deutschland diesen Fall lückenhaft aufklären und Verantwortlichkeiten definieren. Vom finanziellen Aspekt abgesehen gibt es auch für Ramona keinen Grund, der Buschschule die Absolution zu erteilen - auch nach drei Jahren nicht. Denn ihre Erlebnisse in der Psychiatrie - wie sie in dieser Ausgabe geschildert werden - lassen sich nicht aus dem Kopf löschen. Die seelische Erniedrigung bleibt - wahrscheinlich ein Leben lang. Sie ist die große Leidtragende in diesem absurden Geflecht aus sozialem Dienst und Kommerz.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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