„Kablous“ Tod unnötig
Tatverdächtiger hat laut Polizei nicht kooperiert
Windhoek (nic) – Nachdem die Polizei vergangene Woche den gesuchten Tatverdächtigen Sakeus Amateta beim Versuch, ihn festzunehmen, erschossen hat, bezieht sie nun Stellung zu dem Vorfall. In einer am Freitag veröffentlichten Meldung ruft sie die Öffentlichkeit dazu auf, „unnötige Drohungen in sozialen Medien zu unterlassen, die Angst und Panik in der Gesellschaft“ hervorrufen und sagt weiter, dass der Tod hätte vermieden werden können. Seit dem Vorfall am 13. Mai kursieren überwiegend auf Facebook Kommentare und Nachrichten, die gegenüber der Polizei „Rache schwören“ und „den langen Arm des Gesetzes“ walten lassen wollen.
Gegen den besser als „Kablou“ bekannte Amateta lag nach Angaben der Polizei ein Haftbefehl vor, wobei er sich hinsichtlich einer Vielzahl an Straftaten, darunter neun bewaffnete Raubüberfälle, zwei Mordversuche, ein Hauseinbruch, Beamtenbeleidigung und der Verwendung einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit vor Gericht hätte verantworten müssen. „Er war eine gefährliche und bewaffnete Person“, schreibt die Polizei in ihrer Stellungnahme zu dem „unglücklichen Vorfall“ und betont, dass das Geschehene hätte vermieden werden können, wenn sich Amateta nicht gegen die Festnahme gewehrt sondern mit der Polizei kooperiert hätte.
„Jemanden das Leben zu nehmen ist nicht Teil unseres Mandats“, lautet es in dem Schreiben und weiter: „Unsere Aufgabe ist es, alle Personen, auch die Tatverdächtigen in einem Kriminalfall, zu beschützen.“ Dennoch müsse verstanden werden, dass ein Beamter tödliche Gewalt anwenden dürfe, wenn sein Leben oder das einer weiteren Person in akuter Gefahr sei. Und diese Entscheidung müsse meist innerhalb eines Sekundenbruchteils getroffen werden. Grundsätzlich würden dabei 99,9 Prozent aller Festnahmen friedlich verlaufen.
Jener Beamte, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, sei nun wegen Mordes angeklagt worden, wobei die Polizei alle Zeugen des Tatvorgangs dazu aufruft, sich bei der Polizeistation in Windhoek-Wanaheda zu melden, um die Ermittlungen voranzubringen.
Gegen den besser als „Kablou“ bekannte Amateta lag nach Angaben der Polizei ein Haftbefehl vor, wobei er sich hinsichtlich einer Vielzahl an Straftaten, darunter neun bewaffnete Raubüberfälle, zwei Mordversuche, ein Hauseinbruch, Beamtenbeleidigung und der Verwendung einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit vor Gericht hätte verantworten müssen. „Er war eine gefährliche und bewaffnete Person“, schreibt die Polizei in ihrer Stellungnahme zu dem „unglücklichen Vorfall“ und betont, dass das Geschehene hätte vermieden werden können, wenn sich Amateta nicht gegen die Festnahme gewehrt sondern mit der Polizei kooperiert hätte.
„Jemanden das Leben zu nehmen ist nicht Teil unseres Mandats“, lautet es in dem Schreiben und weiter: „Unsere Aufgabe ist es, alle Personen, auch die Tatverdächtigen in einem Kriminalfall, zu beschützen.“ Dennoch müsse verstanden werden, dass ein Beamter tödliche Gewalt anwenden dürfe, wenn sein Leben oder das einer weiteren Person in akuter Gefahr sei. Und diese Entscheidung müsse meist innerhalb eines Sekundenbruchteils getroffen werden. Grundsätzlich würden dabei 99,9 Prozent aller Festnahmen friedlich verlaufen.
Jener Beamte, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, sei nun wegen Mordes angeklagt worden, wobei die Polizei alle Zeugen des Tatvorgangs dazu aufruft, sich bei der Polizeistation in Windhoek-Wanaheda zu melden, um die Ermittlungen voranzubringen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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