Justizgewalt angefochten
Mutmaßliche Separatisten halten an Taktik fest
Windhoek (ms) • Die sieben mutmaßlichen Caprivi-Separatisten, die vergeblich versucht haben, sich der Justizgewalt hiesiger Gerichte zu entziehen, setzten diese Strategie fort.
Zunächst hatten sie vergeblich argumentiert, sie seien aus Botswana verschleppt und illegal nach Namibia entführt worden, weshalb ihnen hier nicht der Prozess gemacht werden dürfe. Nachdem diese Darstellung vom Gericht verworfen wurde, wollen ihre neuen Anwälte Ilse Agenbach und George Neves nun vorbringen, der Caprivi-Zipfel (heute Sambesi-Region) sei historisch nicht Teil des namibischen Territoriums und die Angeklagten deshalb nicht der Rechtsgewalt der hiesigen Justiz unterworfen.
Ihre Beweisführung geht davon aus, der Caprivi habe zu britischem Kolonialterritorium gehört, als die deutsche Fremdherrschaft in Namibia vom südafrikanischen Apartheidregime abgelöst wurde. Von der anschließenden Unabhängigkeit sei folglich nur jenes Gebiet betroffen, das zunächst unter deutscher und dann unter südafrikanischer Verwaltung gestanden und zu dem der Caprivi nicht gehört habe.
Die Angeklagten waren nach der bewaffneten Erhebung vom 2. August 1999 aus dem Caprivi nach Botswana geflohen und hatten dort Asyl beantragt. Nach einem Aufenthalt im Flüchtlingslager Dukwe wurden sie zwischen September 2002 und Dezember 2003 als illegale Einwanderer nach Namibia abgeschoben und hier mit Haftstrafen zwischen 30 und 32 Jahren belegt. Dieses Urteil wurde jedoch wegen Befangenheit des Richters John Manyara wieder aufgehoben (AZ berichtete).
Zunächst hatten sie vergeblich argumentiert, sie seien aus Botswana verschleppt und illegal nach Namibia entführt worden, weshalb ihnen hier nicht der Prozess gemacht werden dürfe. Nachdem diese Darstellung vom Gericht verworfen wurde, wollen ihre neuen Anwälte Ilse Agenbach und George Neves nun vorbringen, der Caprivi-Zipfel (heute Sambesi-Region) sei historisch nicht Teil des namibischen Territoriums und die Angeklagten deshalb nicht der Rechtsgewalt der hiesigen Justiz unterworfen.
Ihre Beweisführung geht davon aus, der Caprivi habe zu britischem Kolonialterritorium gehört, als die deutsche Fremdherrschaft in Namibia vom südafrikanischen Apartheidregime abgelöst wurde. Von der anschließenden Unabhängigkeit sei folglich nur jenes Gebiet betroffen, das zunächst unter deutscher und dann unter südafrikanischer Verwaltung gestanden und zu dem der Caprivi nicht gehört habe.
Die Angeklagten waren nach der bewaffneten Erhebung vom 2. August 1999 aus dem Caprivi nach Botswana geflohen und hatten dort Asyl beantragt. Nach einem Aufenthalt im Flüchtlingslager Dukwe wurden sie zwischen September 2002 und Dezember 2003 als illegale Einwanderer nach Namibia abgeschoben und hier mit Haftstrafen zwischen 30 und 32 Jahren belegt. Dieses Urteil wurde jedoch wegen Befangenheit des Richters John Manyara wieder aufgehoben (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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