Justiz spricht sich selbst frei
Rechte von Angeklagten werden „nicht auf Kosten von Opfern überbewertet“
Von Marc Springer, Windhoek
Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch bemühten sich Vertreter des Justizwesens den angeblichen „Trugschluss“ zu widerlegen, Angeklagte würden hierzulande einen Sonderstatus genießen. „Es scheint die weit verbreitete Meinung zu herrschen, dass mutmaßliche Schwerverbrecher leichter Kaution erhalten, als Kleinkriminelle“, erklärte der amtierende Hauptmagistrat Harris Salionga und ergänzte: „Viele Bürger scheinen nicht zu verstehen, dass Richter auch bei Angeklagten das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit achten und eine schwierige Abwägung treffen müssen.“
Der Vize-Staatssekretär der Justizverwaltung, Tousy Namiseb, sekundierte ihm mit Hinweis darauf, Richter könnten nur anhand der von Polizei und Staatsanwaltschaft vorgelegten Information entscheiden. Sollte ein Angeklagter z.B. mehrfach vorbestraft sein, könne er folglich theoretisch dennoch auf Kaution freikommen, wenn seine kriminelle Vergangenheit nicht vorher zur Sprache komme.
Namiseb zufolge sei es ein Balanceakt, einerseits die Rechte des Angeklagten nicht unnötig einzuschränken und andererseits die Öffentlichkeit vor potenziellen Gewaltverbrechern zu schützen. Dies sei jedoch keine exakte Wissenschaft, weil sich die Flucht-, Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr bei Angeklagten nicht einwandfrei klären ließe.
Damit versuchte Namiseb dem Vorwurf entgegenzutreten, wonach die Gerichtsbarkeit eine Mitschuld daran trage, wenn Angeklagte auf Kaution freikämen und erneut straffällig würden. Einem vergleichbaren Vorwurf, dem zufolge die Justiz Frauen nicht ausreichend vor gewalttätigen Partnern schütze versuchte Magistratsrichterin Ingrid Unengu anhand von Statistiken zu entkräften. Demnach seien bis September dieses Jahres allein in Windhoek an einem speziell dafür eingerichteten Gericht 278 Anträge auf eine Schutzanordnung (Kontaktverbot) gestellt worden, von denen 163 provisorisch und 84 endgültig genehmigt worden seien.
Diese Statistik relativierte Staatssekretärin Rolanda van Wyk jedoch dahingehend, dass dem Antragsgegner derlei Verfügungen nicht immer zugestellt werden könnten, weil sein Aufenthaltsort unbekannt oder kein Polizist vorhanden sei, der diese Aufgabe übernehmen könne. Ferner sei das Gericht übers Wochenende geschlossen und könnten Frauen während dieser Zeit keine Kontaktsperre gegen ihre Peiniger erwirken. Abgesehen davon könne eine Schutzanordnung an sich keine weiteren Übergriffe des Täters verhindern. Deshalb sei es dringend notwendig, zusätzliche Frauenhäuser und andere Zufluchtsorte zu schaffen, in denen Opfer Schutz finden könnten.
Dem Vorwurf, wonach die Justiz nicht energisch genug gegen Unterhaltsverweigerer vorgehe, hielt Magistratsdirektor Innocent Kandandu Zahlen entgegen, wonach 2017 allein in Windhoek 28462 Unterhaltsverfügungen ergangen seien. Er räumte jedoch auch ein, dass es derzeit an Personal fehle, die Vermögensverhältnisse der jeweiligen Antragsgegner zu prüfen und festzustellen, wie viel Unterhalt sie ihren Ex-Partnern und Kindern zahlen könnten.
Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch bemühten sich Vertreter des Justizwesens den angeblichen „Trugschluss“ zu widerlegen, Angeklagte würden hierzulande einen Sonderstatus genießen. „Es scheint die weit verbreitete Meinung zu herrschen, dass mutmaßliche Schwerverbrecher leichter Kaution erhalten, als Kleinkriminelle“, erklärte der amtierende Hauptmagistrat Harris Salionga und ergänzte: „Viele Bürger scheinen nicht zu verstehen, dass Richter auch bei Angeklagten das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit achten und eine schwierige Abwägung treffen müssen.“
Der Vize-Staatssekretär der Justizverwaltung, Tousy Namiseb, sekundierte ihm mit Hinweis darauf, Richter könnten nur anhand der von Polizei und Staatsanwaltschaft vorgelegten Information entscheiden. Sollte ein Angeklagter z.B. mehrfach vorbestraft sein, könne er folglich theoretisch dennoch auf Kaution freikommen, wenn seine kriminelle Vergangenheit nicht vorher zur Sprache komme.
Namiseb zufolge sei es ein Balanceakt, einerseits die Rechte des Angeklagten nicht unnötig einzuschränken und andererseits die Öffentlichkeit vor potenziellen Gewaltverbrechern zu schützen. Dies sei jedoch keine exakte Wissenschaft, weil sich die Flucht-, Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr bei Angeklagten nicht einwandfrei klären ließe.
Damit versuchte Namiseb dem Vorwurf entgegenzutreten, wonach die Gerichtsbarkeit eine Mitschuld daran trage, wenn Angeklagte auf Kaution freikämen und erneut straffällig würden. Einem vergleichbaren Vorwurf, dem zufolge die Justiz Frauen nicht ausreichend vor gewalttätigen Partnern schütze versuchte Magistratsrichterin Ingrid Unengu anhand von Statistiken zu entkräften. Demnach seien bis September dieses Jahres allein in Windhoek an einem speziell dafür eingerichteten Gericht 278 Anträge auf eine Schutzanordnung (Kontaktverbot) gestellt worden, von denen 163 provisorisch und 84 endgültig genehmigt worden seien.
Diese Statistik relativierte Staatssekretärin Rolanda van Wyk jedoch dahingehend, dass dem Antragsgegner derlei Verfügungen nicht immer zugestellt werden könnten, weil sein Aufenthaltsort unbekannt oder kein Polizist vorhanden sei, der diese Aufgabe übernehmen könne. Ferner sei das Gericht übers Wochenende geschlossen und könnten Frauen während dieser Zeit keine Kontaktsperre gegen ihre Peiniger erwirken. Abgesehen davon könne eine Schutzanordnung an sich keine weiteren Übergriffe des Täters verhindern. Deshalb sei es dringend notwendig, zusätzliche Frauenhäuser und andere Zufluchtsorte zu schaffen, in denen Opfer Schutz finden könnten.
Dem Vorwurf, wonach die Justiz nicht energisch genug gegen Unterhaltsverweigerer vorgehe, hielt Magistratsdirektor Innocent Kandandu Zahlen entgegen, wonach 2017 allein in Windhoek 28462 Unterhaltsverfügungen ergangen seien. Er räumte jedoch auch ein, dass es derzeit an Personal fehle, die Vermögensverhältnisse der jeweiligen Antragsgegner zu prüfen und festzustellen, wie viel Unterhalt sie ihren Ex-Partnern und Kindern zahlen könnten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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