Justiz soll Polizei disziplinieren
Illegaler Arrest: Walters will Beamte persönlich für Rechtskosten belangen
Von Marc Springer
Windhoek
Hintergrund ist der von Ombudsmann John Walters als „willkürlich“ und „illegal“ beschriebene Arrest von 46 Ausländern, die primär aus Angola, Simbabwe, Kenia und der Demokratischen Republik Kongo stammen und in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Namibia gekommen, bzw. eventuell sogar Opfer von Menschenhandel geworden waren.
Die Immigranten wurden Walters zufolge fast alle ohne gültigen Haftbefehl festgenommen und teilweise über Monate in den Polizeistationen in Katutura, Wanaheda, Seeis und Windhoek gefangen gehalten, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage bestanden habe. So seien in fast allen Fällen keine Arrestbefugnis (warrant of detention) oder Haftverlängerungs-Erlaubnis („authorisation for further detention“) vorhandenen und die Gefangenschaft der Betroffenen folglich rechtswidrig gewesen.
Darüber hinaus seien die inhaftierten Ausländer weder über ihr Recht auf Rechtsbeistand, noch über den Grund ihrer Festnahme informiert oder einem Immigrations-Tribunal vorgeführt und häufig deutlich länger als die genehmigte Arrestzeit von 14 Tagen gefangen gehalten worden. Dies führt Walters unter anderem darauf zurück, dass die Polizei weder Respekt vor den für Flüchtlinge relevante Bestimmungen des Grundgesetzes habe, noch irgendwelche Anstrengungen zur Klärung der Frage unternehme, ob die von ihnen festgenommenen Personen tatsächlich illegale Einwanderer seien.
Damit sich das in Zukunft ändert, will Walters die Befehlshaber der betroffenen Polizeistationen, sowie den Minister für innere Sicherheit, den Generalinspektor der Polizei und den Leiter der Immigrationsbehörde verpflichten, die Kosten für das von ihm angestrengten Verfahren zu übernehmen, das zur Freilassung der Immigranten geführt hat.
Zur Begründung erklärte die für ihn auftretende Advokatin Yoleta Campell gestern während der Verhandlung der Kostenfrage, es könne nicht sein, dass die Polizei kontinuierlich und ungestraft gesetzliche Vorschriften missachte. Deshalb seien Sanktionen gegen die Betroffenen geboten, um sie an ihre Pflichten zu erinnern und die Öffentlichkeit vor der Willkür von Polizisten zu schützen, die verbindliche Vorschriften missachten und sich mit Vorwänden ihrer Verantwortung entziehen würden.
Demnach wollte Campell nicht das Argument der von Anwältin Sylvia Kahengombe vertretenen Antragsgegner gelten lassen, wonach sie als Polizeibeamte Immunität gegen wie auch immer geartete Finanzforderungen genießen würden, die sich aus der der Verrichtung ihrer Arbeit ergeben. Ferner wies sie die Erklärung zurück, die Polizei sei unterbesetzt und unterfinanziert oder habe in dem Glauben gehandelt, die Festnahmen und der Arrest der Immigranten sei rechtens gewesen.
In diesem Zusammenhang bezeichnete sie es als „schockierend“, dass die Beklagten zu ihrer Verteidigung vorgebracht hatten, sie seien schlecht ausgebildet und mit gesetzlichen Bestimmungen nicht immer vertraut. Schließlich könne die „Inkompetenz“ der Beklagten nicht als Rechtfertigung für ihr illegales Verhalten dienen, oder sie dafür schützen, in Privateigenschaft für die Rechtskosten belangt zu werden.
Campell ließ jedoch auch durchblicken, Walters werde nicht darauf bestehen, dass die Antragsgegner persönlich für die Prozesskosten zahlen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass der zuständige Minister binnen einer bestimmten Frist demonstriere, dass sich der Umgang mit Immigranten gebessert hat, bzw. die für sie verantwortlichen Polizisten mit den dabei geltenden Vorschriften vertraut gemacht wurden.
Richter Shafimana Ueitele will am 20. Juli über den Antrag urteilen.
Windhoek
Hintergrund ist der von Ombudsmann John Walters als „willkürlich“ und „illegal“ beschriebene Arrest von 46 Ausländern, die primär aus Angola, Simbabwe, Kenia und der Demokratischen Republik Kongo stammen und in der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Namibia gekommen, bzw. eventuell sogar Opfer von Menschenhandel geworden waren.
Die Immigranten wurden Walters zufolge fast alle ohne gültigen Haftbefehl festgenommen und teilweise über Monate in den Polizeistationen in Katutura, Wanaheda, Seeis und Windhoek gefangen gehalten, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage bestanden habe. So seien in fast allen Fällen keine Arrestbefugnis (warrant of detention) oder Haftverlängerungs-Erlaubnis („authorisation for further detention“) vorhandenen und die Gefangenschaft der Betroffenen folglich rechtswidrig gewesen.
Darüber hinaus seien die inhaftierten Ausländer weder über ihr Recht auf Rechtsbeistand, noch über den Grund ihrer Festnahme informiert oder einem Immigrations-Tribunal vorgeführt und häufig deutlich länger als die genehmigte Arrestzeit von 14 Tagen gefangen gehalten worden. Dies führt Walters unter anderem darauf zurück, dass die Polizei weder Respekt vor den für Flüchtlinge relevante Bestimmungen des Grundgesetzes habe, noch irgendwelche Anstrengungen zur Klärung der Frage unternehme, ob die von ihnen festgenommenen Personen tatsächlich illegale Einwanderer seien.
Damit sich das in Zukunft ändert, will Walters die Befehlshaber der betroffenen Polizeistationen, sowie den Minister für innere Sicherheit, den Generalinspektor der Polizei und den Leiter der Immigrationsbehörde verpflichten, die Kosten für das von ihm angestrengten Verfahren zu übernehmen, das zur Freilassung der Immigranten geführt hat.
Zur Begründung erklärte die für ihn auftretende Advokatin Yoleta Campell gestern während der Verhandlung der Kostenfrage, es könne nicht sein, dass die Polizei kontinuierlich und ungestraft gesetzliche Vorschriften missachte. Deshalb seien Sanktionen gegen die Betroffenen geboten, um sie an ihre Pflichten zu erinnern und die Öffentlichkeit vor der Willkür von Polizisten zu schützen, die verbindliche Vorschriften missachten und sich mit Vorwänden ihrer Verantwortung entziehen würden.
Demnach wollte Campell nicht das Argument der von Anwältin Sylvia Kahengombe vertretenen Antragsgegner gelten lassen, wonach sie als Polizeibeamte Immunität gegen wie auch immer geartete Finanzforderungen genießen würden, die sich aus der der Verrichtung ihrer Arbeit ergeben. Ferner wies sie die Erklärung zurück, die Polizei sei unterbesetzt und unterfinanziert oder habe in dem Glauben gehandelt, die Festnahmen und der Arrest der Immigranten sei rechtens gewesen.
In diesem Zusammenhang bezeichnete sie es als „schockierend“, dass die Beklagten zu ihrer Verteidigung vorgebracht hatten, sie seien schlecht ausgebildet und mit gesetzlichen Bestimmungen nicht immer vertraut. Schließlich könne die „Inkompetenz“ der Beklagten nicht als Rechtfertigung für ihr illegales Verhalten dienen, oder sie dafür schützen, in Privateigenschaft für die Rechtskosten belangt zu werden.
Campell ließ jedoch auch durchblicken, Walters werde nicht darauf bestehen, dass die Antragsgegner persönlich für die Prozesskosten zahlen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass der zuständige Minister binnen einer bestimmten Frist demonstriere, dass sich der Umgang mit Immigranten gebessert hat, bzw. die für sie verantwortlichen Polizisten mit den dabei geltenden Vorschriften vertraut gemacht wurden.
Richter Shafimana Ueitele will am 20. Juli über den Antrag urteilen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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