Justiz als Staatswächter

Nachdem die regierende SWAPO nach 2004 und 2009 kläglich versagt hat, dafür zu sorgen, dass die chronisch schwache Wahlprozedur der Namibischen Walkommission (ECN) gründlich untersucht und die Mängel offenbart werden, steht die ECN, und damit die gesamte Parlamentsordnung, erneut vor Gericht.
In einem integeren System hätte schon die regierende Partei die Führung übernommen, um erwiesene Verstöße gegen das Wahlgesetz aus der Welt zu schaffen. Das hätte nach den unsauberen Wahlen von 2004 schon durch eine gründliche Reinigung der SWAPO-lastigen ECN geschehen müssen, die nach wie vor erst durch gerichtliche Verfügung dazu zu bewegen ist, die in einer Demokratie selbstverständliche Transparenz zu üben und Wahlunterlagen professionell überprüfen zu lassen.
Drei der neun Oppositionsparteien haben wegen des schwebenden Verfahrens die zweieinhalb Monate Parlamentsarbeit seit der Regierungsbildung zur neuen Legislaturperiode am 21. März 2010 boykottiert: die neue Opposition RDP sowie die DTA und die RP. Elf wichtige Stimmen haben gefehlt. Gerade die oppositionellen und vom Dogma der regierenden Partei abweichenden Stimmen sind gegenüber dem Stimmenüberhang der SWAPO unentbehrlich geworden.
Die Wähler - viele fühlen sich durch die ECN und durch die defensive SWAPO betrogen - richten jetzt ihren Blick auf das Oberste Gericht, ob diese letzte Instanz wie das Obergericht zuvor sich auch an einen formaltechnischen Grund hält, um die Klage der Opposition von vornherein abzuweisen, oder ob das Berufungsgericht den Weg bahnt, dass die schweren Anklagen gegen die Wahlkommission im Interesse der Demokratie, der Glaubwürdigkeit Namibias und im Belang der Transparenz des Wahlverfahrens verhandelt werden. Auch wenn die Kläger sich durch die Verzögerung von 90 Minuten bei der Abgabe ihrer Wahlanfechtung im Obergericht eine formaltechnische Blöße gegeben haben, kann dieser Umstand die schweren Indizien der Versagen der ECN nicht aus der Welt schaffen.
Besäße die SWAPO demokratische Reife, hätte sie die Wahlklage selbst unterstützt, allein schon aus dem Grund, um nach Hochrechnung der Mandatsbasis guten Gewissens eine legitime Regierung zu bilden. Eine Regierung, die schlicht und einfach sauber zu sein hat.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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