Jugend schützt vor Strafe nicht
Windhoek (ms) – Ein geständiger Angeklagter, der wegen illegalen Handels mit Kokain zu einem Jahr Haft verurteilt wurde, ist mit seiner Berufung gegen die ihm auferlegte Strafe gescheitert.
Die Revision wurde gestern von Richterin Naomi Shivute abgewiesen und damit auch die Begründung des Verurteilten Lorenzo Leonardo Platt (18) verworfen, wonach die Haftstrafe „schockierend unangemessen“ sei. Platt hatte unter anderem vorgebracht, dass er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt und nicht vorbestraft gewesen sei. Ferner sei ihm nicht nachgewiesen worden, dass er bereits zuvor mit Drogen gehandelt habe.
Das Magistratsgericht habe jedoch diese mildernden Umstände „auf dem Altar der Abschreckung geopfert“ und außer Acht gelassen, dass ihm lediglich der Besitz von und nicht der Handel mit Kokain im Wert von etwa 14.000 N$ nachgewiesen worden sei. Ferner sei ihm nicht angerechnet worden, dass er gestanden und aufrichtige Reue gezeigt habe – bei ihm also keine Wiederholungsgefahr bestehe.
Deshalb hätte es das Magistratsgericht bei einer Bewährungsstrafe belassen und ihm damit ermöglichen sollen, eine kurz bevorstehende Ausbildung als Automechaniker anzutreten und zu einem produktiven Bürger zu werden.
Die Revision wurde gestern von Richterin Naomi Shivute abgewiesen und damit auch die Begründung des Verurteilten Lorenzo Leonardo Platt (18) verworfen, wonach die Haftstrafe „schockierend unangemessen“ sei. Platt hatte unter anderem vorgebracht, dass er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt und nicht vorbestraft gewesen sei. Ferner sei ihm nicht nachgewiesen worden, dass er bereits zuvor mit Drogen gehandelt habe.
Das Magistratsgericht habe jedoch diese mildernden Umstände „auf dem Altar der Abschreckung geopfert“ und außer Acht gelassen, dass ihm lediglich der Besitz von und nicht der Handel mit Kokain im Wert von etwa 14.000 N$ nachgewiesen worden sei. Ferner sei ihm nicht angerechnet worden, dass er gestanden und aufrichtige Reue gezeigt habe – bei ihm also keine Wiederholungsgefahr bestehe.
Deshalb hätte es das Magistratsgericht bei einer Bewährungsstrafe belassen und ihm damit ermöglichen sollen, eine kurz bevorstehende Ausbildung als Automechaniker anzutreten und zu einem produktiven Bürger zu werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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