Inspektoren auf Patrouille
Das Fischereiministerium beschäftigt während der Ferienzeit 15 Inspektoren, die entlang der Küste zwischen Lüderitzbucht und Terrace Bay stichprobenartig die Aktivitäten von Freizeitanglern kontrollieren. Eine Bilanz ihrer Arbeit soll im Januar vorliegen.
Swakopmund - Nach Angaben von Peter Shivute, der die zuständige Abteilung des Ministeriums leitet, sind die 15 Inspektoren seit Anfang des Monats auf "Dauerpatrouille" am Strand und deshalb nicht erreichbar. Folglich könne er derzeit auch nicht sagen, wie viele Angler oder Taucher bestraft worden seien, die ohne erforderliche Lizenz Langusten oder Fische gefangen hätten. Außerdem könne er keine Angaben zu der Anzahl Personen machen, die bestehende Bestimmungen verletzt hätten, indem sie zu viele oder zu kleine Langusten bzw. Fische gefangen hätten.
Auch über die Anzahl ausgestellter Angel-Lizenzen konnte Shivute keine Angaben machen. "Die Lizenzen werden in Windhoek, Lüderitzbucht, Swakopmund, Walvis Bay und Henties Bay vergeben", erklärte er gestern und fügte hinzu: "Die Scheine werden manuell ausgestellt und nicht in einer zentralen Kartei elektronisch erfasst. Deshalb werden wir erst nach einer Auswertung Anfang nächsten Jahres über die genaue Anzahl ausgestellter Angelscheine Bescheid wissen."
Shivute zufolge sind in Henties Bay vergangene Woche "zwischen 200 und 300 Angel-Lizenzen am Tag" ausgereicht worden. Anglern werden Monatslizenzen für N$ 14 und Jahreslizenzen für N$ 168 angeboten, die in den Büros des Fischereiministeriums in Windhoek, Walvis Bay und Swakopmund oder bei dem Direktorat für Fischerei-Inspektoren in Lüderitzbucht und Henties Bay erhältlich sind und auf Bitte der Kontrolleure vorgezeigt werden müssen.
Nach Darstellung von Shivute leidet seine Abteilung unter großer Finanznot und könne deshalb nur 15 Inspektoren für die Kontrolle von Freizeitanglern beschäftigen. Aufgrund der Länge des ausgedehnten Küstenabschnitts für den diese zuständig seien, könnten sie nur "stichprobenartig" am Strand oder bei Straßensperren Kontrollen durchführen.
Die Inspektoren sind befugt, Angler am Stand zu verwarnen oder mit einem Bußgeld zu belegen, die eine oder mehrere der gültigen Bestimmungen verletzen. In schweren Fällen, bei denen Angler oder Taucher das erlaubte Maximum an Fischen oder Langusten deutlich überschreiten, dürfen die Inspektoren die Schuldigen von der Polizei festnehmen und später einem Richter vorführen lassen.
Swakopmund - Nach Angaben von Peter Shivute, der die zuständige Abteilung des Ministeriums leitet, sind die 15 Inspektoren seit Anfang des Monats auf "Dauerpatrouille" am Strand und deshalb nicht erreichbar. Folglich könne er derzeit auch nicht sagen, wie viele Angler oder Taucher bestraft worden seien, die ohne erforderliche Lizenz Langusten oder Fische gefangen hätten. Außerdem könne er keine Angaben zu der Anzahl Personen machen, die bestehende Bestimmungen verletzt hätten, indem sie zu viele oder zu kleine Langusten bzw. Fische gefangen hätten.
Auch über die Anzahl ausgestellter Angel-Lizenzen konnte Shivute keine Angaben machen. "Die Lizenzen werden in Windhoek, Lüderitzbucht, Swakopmund, Walvis Bay und Henties Bay vergeben", erklärte er gestern und fügte hinzu: "Die Scheine werden manuell ausgestellt und nicht in einer zentralen Kartei elektronisch erfasst. Deshalb werden wir erst nach einer Auswertung Anfang nächsten Jahres über die genaue Anzahl ausgestellter Angelscheine Bescheid wissen."
Shivute zufolge sind in Henties Bay vergangene Woche "zwischen 200 und 300 Angel-Lizenzen am Tag" ausgereicht worden. Anglern werden Monatslizenzen für N$ 14 und Jahreslizenzen für N$ 168 angeboten, die in den Büros des Fischereiministeriums in Windhoek, Walvis Bay und Swakopmund oder bei dem Direktorat für Fischerei-Inspektoren in Lüderitzbucht und Henties Bay erhältlich sind und auf Bitte der Kontrolleure vorgezeigt werden müssen.
Nach Darstellung von Shivute leidet seine Abteilung unter großer Finanznot und könne deshalb nur 15 Inspektoren für die Kontrolle von Freizeitanglern beschäftigen. Aufgrund der Länge des ausgedehnten Küstenabschnitts für den diese zuständig seien, könnten sie nur "stichprobenartig" am Strand oder bei Straßensperren Kontrollen durchführen.
Die Inspektoren sind befugt, Angler am Stand zu verwarnen oder mit einem Bußgeld zu belegen, die eine oder mehrere der gültigen Bestimmungen verletzen. In schweren Fällen, bei denen Angler oder Taucher das erlaubte Maximum an Fischen oder Langusten deutlich überschreiten, dürfen die Inspektoren die Schuldigen von der Polizei festnehmen und später einem Richter vorführen lassen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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