Innenministerium belehrt
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Homosexueller Südafrikaner erringt Teilerfolg vor Obergericht
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Im Zuge einer gestern erzielten und von Ersatzrichter Orben Sibeya zur gerichtlichen Verfügung erhobenen Einigung verpflichtet sich das Ministerium, dem Antragsteller Eduardo Guillermo Castañeda ein Visum zu erteilen und ihm somit die Rückkehr nach Namibia zu ermöglichen. Ferner erklärt sich das Ministerium bereit, „zeitnah“ dessen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis zu prüfen. Das Hauptverfahren, in dem Castañeda die Verlängerung seines Bleiberechts einklagen will, wurde zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 6. Februar vertagt.

Zuvor hatte der Sibeya das Verhalten des Ministeriums scharf gerügt und als „verstörend“ bezeichnet, dass jenes dem Kläger nicht frühzeitig über die Nicht-Verlängerung seines Bleiberechts informiert habe. Damit sei jener der Möglichkeit beraubt worden, gegen die Entscheidung des Ministeriums vorzugehen und habe ohne eigenes Verschulden anschließend die damit verbundenen Konsequenzen ertragen müssen.

Zur Begründung seines Anliegens, hatte der Mexikaner Castañeda angeführt, er sei im Juli 2011 erstmals nach Namibia umgesiedelt, wo sein namibischer Partner Phillip Luehl kurz zuvor eine Stelle beim Polytechnikum angetreten habe. Er selbst habe im September 2011 einen Job beim Labour Resource and Research Institute (LaRRI) angenommen und sei dort auf Grundlage einer kontinuierlich verlängerten Arbeitserlaubnis bis May 2015 tätig gewesen, bevor er als Forscher zur NUST gewechselt sei und dort einen bis Juni 2020 gültigen Arbeitsvertrag unterschrieben habe.

Quote: „Das Verhalten des Innenministeriums ist inakzeptabel und verstörend“ Ersatzrichter Orben Sibeya

Castañeda zufolge hätten er und Luehl am 19. Dezember 2014 in Südafrika geheiratet, wo gleichgeschlechtliche Ehen seit einiger Zeit anerkannt sind. Obwohl dies hierzulande nicht der Fall sei habe er dennoch ein Bleiberecht, weil er seit über 10 Jahren in einer „stabilen Beziehung“ mit einem namibischen Staatsbürger lebe. Ungeachtet dessen, dass er und Luehl am 6. März in Südafrika gemeinsam ein Kind adoptiert hätten, und er Namibia als seine neue Heimat betrachte, habe das Ministerium bzw. die ihm angegliederte und als Nebenbeklagte geführte Immigrationsbehörde ihm eine am 31. Mai 2019 beantragte Verlängerung seines inzwischen erloschenen Bleiberechts verweigert.

Dies habe zur Folge gehabt, dass der am Grenzposten Ngoma stationierte Immigrationsbeamte Joseph Simataa am 7. Januar dieses Jahres seinen Pass beschlagnahmt und ihn damit quasi ausgebürgert habe, als er zu den Victoria-Fällen habe verreisen wollen. Da ihm der Beamte mitgeteilt habe, ihm drohe die Festnahme, falls er versuchen sollte, nach Windhoek zu gelangen, sei er über Botswana nach Südafrika zurückgekehrt und habe von dort rechtliche Schritte gegen das Innenministerium eingeleitet. Dass ihm dies gelungen sei, habe er allein der Tatsache zu verdanken, dass Botswana von mexikanischen Staatsbürgern kein Visum verlange und er als ehemaliger Student für Südafrika noch ein gültiges Visum gehabt habe. Wäre dies nicht der Fall gewesen, wäre er im „Niemandsland“ gestrandet, nachdem ihm Simataa die Rückreise nach Windhoek verweigert und effektiv „des Landes verwiesen“ habe.

Castañeda zufolge habe er bisher keine offizielle Bestätigung für die Darstellung des Immigrationsbeamten erhalten, wonach sein Antrag auf Verlängerung seines Bleiberechts abgelehnt worden sei, weil die Antragsgegner sämtliche Nachfragen ignoriert hätten. Deshalb habe er bis heute auch nicht die Angaben des Immigrationsbeamten überprüfen können, wonach sein erstes Bleiberecht „fälschlicher Weise“ nur deshalb genehmigt worden sei, weil er „verschwiegen“ habe, dass er mit einem Mann verheiratet sei und damit eine Ehe führe, die hierzulande nicht anerkannt sei.

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Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-04-20

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